Bava Batra — Blatt 85b

1doch wohl von einem wirklich, öffentlichen Gebiete!? – Nein, von einer Seitengasse. – Er lehrt es ja aber gleichlautend wie von einem Hofe, der beiden nicht gehört!? –

2Unter ‘beiden nicht gehörender Hof’ ist zu verstehen, der weder ganz dem einen noch ganz dem anderen gehört, sondern beiden.

3R. Šešeth fragte R. Hona: Wie ist es, wenn das Gefäß des Käufers sich im Gebiete des Verkäufers befindet; hat der Käufer sie geeignet oder nicht? Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Hat er ihn ihr in den Schoß oder in ihr Körbchen geworfen, so ist sie geschieden.

4R. Naḥman sprach zu ihm : Weshalb entscheidest du es ihm aus einer Lehre, auf die bereits hundertmal mit einem Hammer geschlagen wurde!?

5R. Jehuda erklärte im Namen Šemuéls, dies gelte nur von dem Falle, wenn das Körbchen an ihrem [Körper] hängt. Reš Laqiš erklärte, wenn es angebunden ist, auch wenn es nicht an ihrem [Körper] hängt. R. Ada b. Ahaba erklärte, wenn das Körbchen sich zwischen ihren Hüften befindet. R. Mešaršeja erklärte im Namen der Schule R. Amis, wenn ihr Mann Korbhändler ist.

6R. Joḥanan erklärte, der Raum ihres Schoßes, der Raum ihres Körbchens sei ihr überlassen. Hierzu sagte Raba: folgendes ist der Grund R. Joḥanans: niemand nimmt es mit dem Raume ihres Schoßes oder dem Raume ihres Körbchens genau.

7Vielmehr entscheide man es aus folgendem: Wenn aber im Gebiete des Verkäufers, so eignet [der Käufer] es nur dann, wenn er es hochgehoben oder aus seinem Gebiete hinausgebracht hat. Doch wohl in dem Falle, wenn sie sich im Gefäße des Käufers befinden. – Nein, wenn im Gefäße des Verkäufers. –

8Wenn nun der Anfangsatz vom Gefäße des Verkäufers handelt, so handelt ja auch der Schlußsatz vom Gefäße des Verkäufers, wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wenn im Gebiete des Käufers, so hat der Käufer, sobald der Verkäufer einverstanden ist, es geeignet; wieso hat es nun der Käufer geeignet, wenn es sich im Gefäße des Verkäufers befindet!? – Der Schlußsatz handelt vom Gefäße des Käufers. –

9Wieso ist dies ausgemacht? – Dies ist das gewöhnliche; beim Verkäufer befinden sich die Gefäße des Verkäufers und beim Käufer befinden sich die Gefäße des Käufers.

10Raba sagte: Komm und höre: Hat er seine Eseltreiber oder seine Löhner herangezogen und in sein Haus geführt, so können, einerlei ob sie zuerst den Preis vereinbart haben und er ihm nachher zugemessen hat, oder er ihm zuerst zugemessen hat und sie nachher her den Preis vereinbart haben, beide zurücktreten.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.