Bava Batra — Blatt 88b
1ER MUSS IHMEIN ÜBERGEWICHT VON EINER HANDBREITEGEBEN; HAT ER IHM ABER GENAU GEWOGEN, SO GEBE ER IHM EINEN ZUSCHUSS, EINES ZU ZEHN BEI FLÜSSIGEM UND EINES ZU ZWANZIG BEI TROCKENEM.
2IN ORTEN, WO ES ÜBLICH IST, MIT KLEINEN [MASSEN] ZU MESSEN, MESSE MAN NICHT MIT GROSSEN, UND WO MIT GROSSEN, MESSE MAN NICHT MIT KLEINEN; ZU STREICHEN, GEBE MAN NICHT GEHÄUFT, GEHÄUFT ZU GEBEN, STREICHE MAN NICHT.
3GEMARA, Woher dies? Reš Laqiš erwiderte: Die Schrift sagt :einen vollen und gerechten [Gewichts]stein, sei gerecht und gib ihm von deinem. – Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: hat er ihm aber genau gewogen, so gebe er ihm einen Zuschuß. Wieso darf er ihm genau wägen, wenn man sagen wollte, das Übergewicht sei Vorschrift der Tora!? –
4Vielmehr, der Anfangsatz spricht von einem Ortsbrauche, und die Lehre des Reš Laqiš bezieht sich auf den Schlußsatz : hat er ihm aber genau gewogen, so gebe er ihm einen Zuschuß. Woher dies? Reš Laqiš erwiderte: Die Schrift sagt: und gerechten, sei gerecht und gib ihm von deinem. – Wieviel beträgt der Zuschuß? R. Abba b. Mamal erwiderte im Namen Rabhs: Bei Flüssigem ein Zehntel Litra bei zehn Litra.
5EINES ZU ZEHN BEI FLÜSSIGEM UND EINES ZU ZWANZIG BEI TROCKENEM &C. Sie fragten: Meint er es: eines zu zehn bei Flüssigem, bei zehn Maß von Flüssigem, und eines zu zwanzig bei Trockenem, bei zwanzig Maß von Trockenem, oder aber: eines zu zehn bei zehn Maß von Flüssigem und bei zwanzig Maß von Trockenem? – Dies bleibt unentschieden.
6R. Levi sagte : Die Bestrafung für [falsche] Maße ist schwerer als die Bestrafung für Inzestvergehen, denn bei diesen heißt es el und bei jenen heißt es ele. – Woher ist es erwiesen, daß el die Bedeutung ‘schwer’ hat? – Es heißt : die Mächtigen [ele] des Landes nahm er mit. –
7Bei der Unzucht heißt es ja ebenfalls elle!? – Dies schließt [die Sünde hinsichtlich der] Maße von der Ausrottungsstrafe aus. –
8Wieso ist sie demnach schwerer? – Bei jener ist eine Buße möglich, bei diesen aber ist eine Buße nicht möglich.
9Ferner sagte R. Levi: Schwerer ist die Beraubung eines Gemeinen als die Beraubung des Heiligen, denn bei der einen wird ‘Sünde’ vor ‘Veruntreuung’ und bei der anderen wird ‘Veruntreuung’ vor ‘Sünde’ genannt.
10Ferner sagte R. Levi: Komm und sieh, daß nicht wie die Eigenart des Heiligen, gepriesen sei er, die Eigenart eines [Menschen aus] Fleisch und Blut ist. Der Heilige, gepriesen sei er, segnete Jisraél mit zweiundzwanzig [Buchstaben] und verfluchte sie mit acht; er segnete sie mit zweiundzwanzig, von:wenn meine Gesetze, bis:hocherhoben;
11und er verfluchte sie mit acht, von:wenn ihr meine Gesetze mißachten werdet, bis:und meine Gesetze habt ihr verabscheut.
12Unser Meister Moše aber segnete sie mit acht und verfluchte sie mit zweiundzwanzig. Er segnete sie mit acht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.