Bava Batra — Blatt 89b
1R. Papa erwiderte: Von Metallwagen.
2R. Mani b. Paṭiš sagte: Wie sie dies hinsichtlich des Verbotes sagten, so sagten sie es auch hinsichtlich der Verunreinigung. –
3Was lehrt er uns da, dies wurde ja bereits gelehrt: der Faden der Wage eines Krämers und eines Hausherrn muß eine Handbreite haben!? – Nötig ist dies wegen des Balkens und der Schnüre, von welchen dies nicht gelehrt worden ist.
4Die Rabbanan lehrten: Man darf die Gewichte weder aus Zinn noch aus Blei noch aus Werkblei noch aus anderen Metallen fertigen, vielmehr fertige man sie aus Stein oder aus Glas.
5Die Rabbanan lehrten: Man mache den Abstreicher nicht aus einem Kürbisstengel, weil er zu leicht ist, auch nicht aus Metall, weil es zu schwer ist, vielmehr mache man ihn aus Oliven-, Nußbaum-, Sykomoren- oder Buchsbaumholz.
6Die Rabbanan lehrten: Man darf den Abstreicher nicht an einer Seite dick und an der anderen Seite dünn machen. Man darf nicht mit einem Satze abstreichen, denn wenn man mit einem Satze abstreicht, so ist dies nachteilig für den Verkäufer und vorteilhaft für den Käufer; auch darf man nicht absatzweise streichen, weil dies nachteilig für den Käufer und vorteilhaft für den Verkäufer ist.
7Über dies alles sagte R. Joḥanan b. Zakkaj : Wehe mir, wenn ich es sage, und wehe mir, wenn ich es nicht sage. Wenn ich es sage, so könnten Betrüger daraus lernen, und wenn ich es nicht sage, so könnten die Betrüger denken: die Gelehrten sind in unserem Handwerk nicht kundig. Sie fragten: Hat er es gesagt oder hat er es nicht gesagt? R. Šemuél b. R. Jiçḥaq erwiderte: Er hat es gesagt; er stützte sich auf folgenden Schriftvers:denn gerade sind die Wege des Herrn, die Frommen wandern auf diesen und die Frevler straucheln auf ihnen.
8Die Rabbanan lehrten:Ihr sollt nicht Unrecht üben beim Rechtsprechen, beim Längemaße, beim Gewichte und beim Hohlmaße. Beim Längemäße, beim Messen von Grundstücken; man darf nicht einem im Sommer und einem in der Regenzeit messen ; beim Gewichte, man darf nicht seine Gewichte in Salz legen ; beim Hohlmaße, man darf nicht schäumen lassen.
9Nun ist [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn es die Tora bei einer Mesura, die den sechsunddreißigsten Teil eines Logs faßt, genau genommen hat, um wie viel mehr gilt dies von einem Hin, einem halben Hin, einem drittel Hin, einem viertel Hin, einem Log, einem halben Log, einem viertel [Log], einem [halben] Achtel und einem U͑kla.
10R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Man darf in seinem Hause kein zu kleines oder zu großes Maß halten, selbst wenn es ein Uringefäß ist. R. Papa sagte: Dies gilt nur von Orten, wo [die Maße] nicht geaicht werden, wo sie aber geaicht werden, braucht man,, wenn man sieht, daß es keinen Aichstempel hat, es nicht zu nehmen. Und auch wo sie nicht geaicht werden, gilt dies nur von dem Falle, wenn sie nicht revidiert werden, wenn sie aber revidiert werden, so ist nichts dabei.
11Dies ist aber nichts, es kann bei Dämmerung vorkommen, daß man es verwendet. Ebenso wird auch gelehrt: Man darf kein zu kleines oder zu großes Maß in seinem Hause halten, selbst wenn es ein Uringefäß ist. Man fertige eine Seá, einen Trikab, einen halben Trikab, einen Kab, einen halben Kab, einen viertel Kab, ein Achtel
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.