Bava Batra — Blatt 8a

1das sind die Schriftgelehrten. Reš Laqiš aber hielt es mit folgender Auslegung Rabas: Ich bin eine Mauer, das ist die Gemeinschaft Jisraél; und meine Brüste Türmen gleich, das sind die Bet- und Lehrhäuser.

2R. Ḥanan b. R. Ḥisda belegte einst die Gelehrten mit der Kopfsteuer; da sprach R. Naḥman b. Jiçḥaq zu ihm: Du hast übertreten die Tora, die Propheten und die Hagiographen.

3Die Tora, denn es heißt:auch liebte er die Völker, all seine Heiligen in deiner Hand. Moše sprach vor dem Heiligen, gepriesen sei er: Herr der Welt, auch zur Zeit, wenn du die Völker liebest, mögen all seine Heiligen in deiner Hand sein.Und sie zertrümmerten zu deinen Füßen. R. Joseph lehrte: Das sind die Schriftgelehrten, die von Stadt zu Stadt und von Land zu Land wandernd ihre Füße zertrümmern, um die Tora zu lernen;erheben deine Worte, um über die Worte Gottes zu verhandeln.

4Die Propheten, denn es heißt: auch wenn sie unter den Völkern lernen, nun will ich sie sammeln; sie werden sich ein wenig erholen von der Last der Könige und Fürsten. Hierzu sagte U͑la: Dieser Schriftvers ist aramäisch abgefaßt; lernen sie alle, so will ich sie sofort sammeln, wenn aber nur wenige von ihnen, so werden sie sich erholen von der Last der Könige und Fürsten.

5Die Hagiographen, denn es heißt:Tribut, Steuer und Wegegeld ihnen aufzuerlegen, soll niemand berechtigt sein. R. Jehuda sagte: Tribut, das sind die Abgaben für den König, Steuer, das ist die Kopfsteuer, Wegegeld, das sind die Naturalabgaben.

6R. Papa belegte einst Waisen mit einem Beitrage zu einem neuen Brunnen; da sprach R. Šiša, Sohn des R. Idi, zu R. Papa: Vielleicht wird nichts zu schöpfen sein? Dieser erwiderte: Zunächst nehme ich von ihnen; wird zu schöpfen sein, so ist es recht, wenn aber nicht, so gebe ich es ihnen zurück.

7R. Jehuda sagte: Jeder wird [zum Beitrage] für die Stadttore herangezogen, selbst Waisen; die Gelehrten aber brauchen keine Bewachung. Jeder wird zum Brunnengraben herangezogen, selbst die Gelehrten; dies jedoch nur wenn keine Massen ausziehen, nicht aber, wenn Massen ausziehen, weil die Gelehrten nicht mit den Massen mitzugehen brauchen.

8Rabbi öffnete seine Speicher in den Jahren der Hungersnot und sprach: Mögen Schrift-, Mišna-, Talmud-, Halakha- und Agadakundige eintreten, Leute aus dem gemeinen Volke aber sollen nicht eintreten. Da drängte sich R. Jonathan b. A͑mram vor und trat ein, indem er zu ihm sprach: Meister, speise mich. Jener fragte: Hast du die Schrift gelesen? – Nein. – Hast du die Mišna gelernt? – Nein. – Wenn dem so ist, woraufhin soll ich dich speisen!? – Speise mich wie einen Hund oder wie einen Raben.

9Als er fort war, saß Rabbi und grämte sich, indem er sprach: Wehe mir, daß ich mein Brot einem Menschen aus dem gemeinen Volke verabreicht habe! Da sprach R. Šimo͑n b. Rabbi zu ihm: Vielleicht ist es dein Schüler Jonathan b. A͑mram, der von der Ehre der Tora nicht genießen will? Hierauf untersuchten sie und es stellte sich heraus. Alsdann sprach Rabbi: Mag jeder eintreten.

10Rabbi vertrat hierbei seine Ansicht, denn Rabbi sagte: Ein Strafgericht kommt über die Welt nur wegen der Leute aus dem gemeinen Volke. So wurde einst der Stadt Tiberjas das Geld zu einer Krone auferlegt. Als darauf [die Einwohner] zu Rabbi kamen und verlangten, daß auch die Gelehrten beitragen sollen, erwiderte er ihnen: Nein. Jene sprachen: So laufen wir fort. – Lauft. Als dann die Hälfte von ihnen fortgelaufen war, wurde es der anderen Hälfte auferlegt.

11Hierauf kam die andere Hälfte zu Rabbi und verlangte von ihm, daß die Gelehrten beitragen sollen; er aber erwiderte ihnen: Nein. – So laufen wir fort. – Lauft. Da lief auch die andere Hälfte fort und nur ein Wäscher blieb zurück. Als man es dann dem Wäscher auferlegte und auch er fortlief, wurde [das Geld für] die Krone erlassen. Darauf sprach Rabbi: Ihr seht nun, daß ein Strafgericht über die Welt nur wegen der Leute aus dem gemeinen Volke kommt.

12WIE LANGE MUSS MAN IN DER STADT GEWOHNT HABEN, UM DEN BÜRGERN DER STADT ZU GLEICHEN &C. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn eine von Ort zu Ort ziehende Karawane Eseltreiber oder Kamelführer daübernachtet hat und mit abtrünnig geworden ist, so werden sie durch Steinigung hingerichtet und ihr Vermögen wird gerettet;

13wenn sie da dreißig Tage verweilt haben, so werden sie durch das Schwert hingerichtet und ihr Vermögen wird vernichtet!?

14Raba erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines gilt von der Stadtbürgerschaft und eines gilt von der Stadteinwohnerschaft. Es wird auch gelehrt: Wer sich den Genuß von den Bürgern der Stadt abgelobt hat, darf von einem, der da zwölf Monate wohnt, nichts genießen, wenn weniger, so darf er von ihm wohl genießen; wenn von den Einwohnern der Stadt, so darf er von einem, der da dreißig Tage wohnt, nichts genießen, wenn weniger, so darf er von ihm wohl genießen. –

15Sind denn in jeder Hinsicht zwölf Monate erforderlich, es wird ja gelehrt: Dreißig Tage hinsichtlich des Armenkessels, drei Monate hinsichtlich der Almosenkasse, sechs hinsichtlich der [Armen]bekleidung, neun hinsichtlich des Begräbnisses und zwölf hinsichtlich der Stadtpfähle!? R. Asi erwiderte im Namen R. Joḥanans: Die Lehre unserer Mišna, daß zwölf Monate erforderlich sind, spricht eben von den Stadtpfählen.

16R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans: Von jedem wird ein Beitrag zu den Stadtpfählen erhoben, selbst von Waisen; von den Gelehrten aber nicht, denn die Gelehrten brauchen keine Bewachung. R. Papa sagte: Für die Stadtmauer, den Reiter und den Waffenhüter müssen auch Waisen beitragen. Die Regel hierbei ist: für jede Sache, von der sie einen Nutzen haben, müssen auch Waisen beitragen.

17Raba belegte die Waisen des Bar Marjon mit einem Almosenbeitrage, da sprach Abajje zu ihm: R. Šemuél b. Jehuda lehrte ja, man belege Waisen nicht mit einem Almosenbeitrage, nicht einmal zur Gefangenenauslösung!? Dieser erwiderte: Ich tue dies zu ihrer Ehrung.

18Einst sandte Iphra Hormez, die Mutter des Königs Sapor, einen Beutel Denare zu R. Joseph, mit dem Auftrage, es solle zu einem besonders guten Werke verwandt werden. Da saß R. Joseph und dachte darüber nach, was wohl ein besonders gutes Werk sei. Hierauf sprach Abajje zu ihm: R. Šemuél b. Jehuda lehrte, man belege Waisen nicht mit Almosenbeiträgen, nicht einmal zur Gefangenenauslösung;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.