Bava Batra — Blatt 8b

1demnach ist die Gefangenenauslösung ein besonders gutes Werk.

2Raba fragte Rabba b. Mari: Woher ist das zu entnehmen, was die Rabbanan gesagt haben, die Gefangenenauslösung sei ein besonders gutes Werk? Dieser erwiderte: Es heißt:und wenn sie zu dir sprechen: wohin sollen wir gehen? so sage zu ihnen: So spricht der Herr: wer zum Sterben, zum Sterben, wer zum Schwerte, zum Schwerte, wer zum Hunger, zum Hunger, und wer zur Gefangenschaft, zur Gefangenschaft. Hierzu sagte R. Joḥanan, was in diesem Schriftverse später genannt wird, sei schlimmer als das vorhergenannte.

3Das Schwert ist schlimmer als das Sterben. Wenn du willst, entnehme ich dies aus einem Schriftverse, und wenn du willst, begründe ich dies. Wenn du willst, begründe ich dies: durch das eine wird er verunstaltet, durch das andere aber wird er nicht verunstaltet. Wenn du willst, aus einem Schriftverse:kostbar ist in den Augen des Herrn das Sterben seiner Frommen.

4Der Hunger ist schlimmer als das Schwert. Wenn du willst, begründe ich dies: durch das eine hat er Qual, durch das andere aber hat er keine Qual. Wenn du willst, entnehme ich dies aus einem Schriftverse:glücklicher waren, die durch das Schwert fielen, als die durch Hunger fielen. Bei der Gefangenschaft ist alles vorhanden.

5Die Rabbanan lehrten: Die [Beiträge für die] Armenkasse werden durch zwei [Personen] eingezogen und durch drei verteilt. Sie werden durch zwei eingezogen, denn man darf über die Gemeinde nicht weniger als zwei Beamte einsetzen; sie werden durch drei verteilt, wie bei Gerichtsverhandlungen in Geldsachen.

6[Die Beiträge] für den Armenkessel werden durch drei [Personen] eingezogen und durch drei verteilt; bei diesen ist die Einziehung und die Verteilung gleich. Der Armenkessel wird jeden Tag [verteilt], die Armenkasse nur an jedem Vorabende des Šabbaths.

7Vom Armenkessel erhalten die Armen der ganzen Welt, von der Armenkasse nur die Armen der Stadt. Die Bürger der Stadt dürfen die [Beiträge der] Armenkasse für den Armenkessel und die des Armenkessels für die Armenkasse bestimmen und nach Belieben abändern.

8Ferner dürfen die Leute der Stadt Bestimmungen treffen über die Masse, die Marktpreise und die Arbeitslöhne, und wegen dieser Bestimmungen bestrafen.

9Der Meister sagte: Man darf über die Gemeinde nicht weniger als zwei Beamte einsetzen. Woher dies? R. Naḥman erwiderte: Die Schrift sagt; sie sollen das Gold nehmen &c.

10Zur Amtsausübung ist [einer] nicht zulässig, glaubwürdig aber ist er wohl. Dies ist eine Stütze für R. Ḥanina, denn R. Ḥanina erzählte, Rabbi habe einst zwei Brüder über die Armenkasse gesetzt. –

11Welche Herrschaft gibt es hierbei? R. Naḥman erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: Weil man wegen der Almosenbeiträge pfändet, selbst am Vorabende des Šabbaths!? – Dem ist ja aber nicht so, es heißt doch:alle seine Bedränger will ich heimsuchen, und R. Jiçḥaq b. Šemuél b. Martha sagte im Namen Rabhs, selbst Almoseneinnehmer!? –

12Das ist kein Einwand; eines, wenn er reich ist, und eines, wenn er nicht reich ist. So wandte Raba einst Zwang an und nahm R. Nathan b. Ami vierhundert Zuz als Almosen ab.

13Und die Einsichtigen werden glänzen wie der Glanz des Himmels &c.; dies ist ein Richter, der ein gerechtes Urteil gemäß der Wahrheit fällt.Und die, die die Menge zur Gerechtigkeit geführt haben, wie die Sterne auf immer und ewig; dies sind die Almoseneinnehmer.

14In einer Barajtha wurde gelehrt: Und die Einsichtigen werden glänzen wie der Glanz des Himmels; dies sind ein Richter, der ein gerechtes Urteil gemäß der Wahrheit fällt, und die Almoseneinnehmer. Und die, die die Menge zur Gerechtigkeit geführt haben, wie die Sterne auf immer und ewig; dies sind die Kinderlehrer. – Wie wer zum Beispiel? Rabh erwiderte: Wie zum Beispiel R. Šemuél b. Šilath. Rabh traf nämlich einst R. Šemuél b. Šilath in seinem Garten stehen; da sprach er zu ihm: Du hast wohl dein Handwerk verlassen? Dieser erwiderte: Es sind bereits dreizehn Jahre, daß ich ihn nicht gesehen habe, und auch jetzt denke ich an sie. –

15Und wie ist es mit den Gelehrten? Rabina erwiderte:Und die ihn lieb haben, sind wie der Aufgang der Sonne in ihrer Pracht.

16Die Rabbanan lehrten: Die Almoseneinnehmer dürfen sich von einander nicht trennen, wohl aber darf der eine zum Tore und der andere in den Laden gehen. Hat einer Geld auf der Straße gefunden, so darf er es nicht in seine Tasche tun, sondern in den Almosenbeutel, und wenn er nach Hause kommt, nehme er es wieder heraus. Desgleichen darf er, wenn er von seinem Nächsten eine Mine zu erhalten hat und dieser sie ihm auf der Straße bezahlt, sie nicht in seine Tasche tun, sondern in den Almosenbeutel, und wenn er nach Hause kommt, nehme er sie wieder heraus.

17Die Rabbanan lehrten: Wenn die Almoseneinnehmer keine Armen zum Verteilen haben, so dürfen sie nur bei Fremden einwechseln, nicht aber bei sich selber. Wenn die Einnehmer des Armenkessels keine Armen zum Verteilen haben, so dürfen sie nur an Fremde verkaufen, nicht aber an sich selber. Almosengeld darf man nicht je zwei zählen, sondern nur einzeln.

18Abajje sagte: Früher pflegte der Meister nicht auf den Matten im Bethause zu sitzen; nachdem er aber von der Lehre hörte, [die Gemeinde] dürfe es nach ihrem Belieben ändern, setzte er sich auf diese. Ferner sagte Abajje: Früher hatte der Meister zwei verschiedene Beutel, einen für die Armen der ganzen Welt und einen für die Armen der Stadt; nachdem er aber das hörte, was Šemuél zu R. Taḥlipha b. Evdämi sagte, daß er nämlich einen Beutel mache

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.