Bava Batra — Blatt 97b

1Ferner sagte Rabba, man dürfe eine Weintraube ausdrücken und darüber den Tagessegen sprechen.

2Wollte man sagen, dies schließe [den Wein] an der Mündung und am Boden aus, so lehrte ja R. Ḥija, man dürfe nicht [Wein] von der Mündung und vom Boden darbringen, jedoch sei es gültig, wenn man solchen dargebracht hat.

3Wollte man sagen, dies schließe schwarzen, weißen, süßen, Keller- und Rosinenwein aus, so wird ja gelehrt, man dürfe diese nicht darbringen, jedoch sei es gültig, wenn man sie dargebracht hat.

4Und wollte man sagen, dies schließe kahmigen, verdünnten, offengestandenen, aus Hefe bereiteten und übelriechenden Wein aus, denn es wird gelehrt, man dürfe diese nicht darbringen, und wenn man dargebracht hat, sei es ungültig,

5[so ist zu erwidern:] welcher von diesen ist auszuschließen: sollte kahmiger ausgeschlossen sein, so besteht ja darüber ein Streit zwischen R. Joḥanan und R. Jehošua͑ b. Levi;

6sollte verdünnter ausgeschlossen sein, so hat man ihn ja dadurch verbessert, denn R. Jose b. Ḥanina sagte, die Weisen pflichten R. Elie͑zer bei, daß man über den Becher des Tischsegens erst dann den Segen spreche, wenn man das Wasser hineingegossen hat ;

7sollte offengestandener ausgeschlossen sein, so ist er ja gefährlich;

8sollte aus Hefe bereiteter ausgeschlossen sein, [so ist zu erwidern:] in welchem Falle: wenn bei einem Aufgusse von drei [Krüglein] vier herauskommen, so ist es ja guter Wein, und wenn bei einem Aufgusse von drei dreieinhalb herauskommen, so besteht ja darüber ein Streit zwischen den Rabbanan und den anderen. –

9Vielmehr, dies schließt übelriechenden aus. Wenn du aber willst, sage ich, dies schließe tatsächlich offengestandenen aus, wenn man ihn nämlich durch einen Seiher laufen ließ, nach R. Neḥemja. Dennoch [heißt es:]bring es doch einmal deinem Statthalter dar, ob er dir gnädig sein oder dir Huld erweisen wird.

10R. Kahana, der Schwiegervater R. Mešaršejas, fragte Raba: Wie verhält es sich mit weißem Weine? Dieser erwiderte :Sieh nicht nach dem Weine, wie er rötlich schillert.

11KRÜGE IN ŠARON &C. Es wird gelehrt: Halbgebrannte und verpachte Fässer.

12WENN JEMAND SEINEM NÄCHSTEN WEIN VERKAUFT HAT UND ER SAUER WIRD, SO IST ER NICHT HAFTBAR; WIRD ES ABER BEKANNT, DASS SEIN WEIN SAUER WIRD, SO IST DIES EIN AUF EINEM IRRTUM BERUHENDER KAUF.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.