Bava Batra — Blatt 99b

1Wegen der Verdächtigung seiner Frau.

2WER EINEN GARTEN HINTER DEM GARTEN EINES ANDEREN HAT, DARF HIN HEINGEHEN ZUR ZEIT, WENN MENSCHEN HINEINZUGEHEN PFLEGEN, UND HERAUSGEHEN ZUR ZEIT, WENN MENSCHEN HERAUSZUGEHEN PFLEGEN. ER DARF DA KEINE HÄNDLER HINEINFÜHREN, AUCH NICHT DURCH DIESEN NACH EINEM ANDEREN FELDEGEHEN. DER ÄUSSERE [BESITZER] DARF DEN WEGBESÄEN.

3HAT MANIHM MIT BEIDERSEITIGEM ÜBEREINKOMMEN EINEN WEG AN DER SEITEZUERKANNT, SO DARF ER NACH BELIEBEN HINEINGEHEN UND NACH BELIEBEN HERAUSGEHEN, AUCH DA HÄNDLER HINEINBRINGEN; JEDOCH DARF ER NICHT DURCH DIESEN NACH EINEM ANDEREN FELDE GEHEN; UND BEIDE DÜRFEN IHN NICHT BESÄEN.

4GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: [Sagte jemand:] ich verkaufe dir einen Rieselgraben, so muß er ihn ihm [in einer Breite von] zwei Ellen und je eine Elle für beide Wälle geben; wenn: ich verkaufe dir einen Wassergraben, so gebe er ihn ihm [in einer Breite von] einer Elle und je eine halbe Elle für die Wälle. –

5Wer darf diese Wälle besäen? R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, der Eigentümer des Feldes besäe sie; R. Nahman sagte im Namen Šemuéls, der Eigentümer des Feldes bepflanze sie. – Wer besäe sie sagt, nach dem darf er sie um so eher bepflanzen, und wer bepflanze sie sagt, nach dem darf er sie nicht besäen, weil er sie dadurch zersetzt.

6Ferner sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: Wenn die Wälle eines Wassergrabens zusammengefallen sind, so stelle man sie auf Kosten des [angrenzenden] Feldes her, denn es ist sicher, daß die Wälle sich in diesem Felde verloren haben.

7R. Papa wandte ein: Sollte er doch zu jenem sagen: dein Wasser hat deine Erde fortgeschwemmt!? Vielmehr, erklärte R. Papa, weil der Eigentümer des Feldes diese Verpflichtung übernommen hat.

8WENN EIN ÖFFENTLICHER WEG SICH DURCH SEIN FELD HINZIEHT, UND ER DIESEN ABSCHAFFT UND EIJNEN ANDEREN AN DER SEITE ERRICHTET, SO BLEIBT DER NEUERRICHTETE BESTEHEN UND SEINENERHÄLT ER NICHT.

9DER PRIVATWEG HAT [EINE BREITE VON] VIER ELLEN, DER ÖFFENTLICHE WEG SECHZEHN ELLEN, DER WEG DES KÖNIGS HAT KEINE BESCHRÄNKUNG, DER WEG ZUM BEGRÄBNISPLATZE HAT KEINE BESCHRÄNKUNG. DER AUFSTELLUNGSPLATZHAT, WIE DIE RICHTER VON SEPPHORIS SAGEN, EINE FLÄCHE VON VIER KAB [AUSSAAT].

10GEMARA. Weshalb erhält er seinen nicht zurück, soll er doch einen Knüttel nehmen und sich [am Wege] niedersetzen!? Hieraus wäre demnach zu entnehmen, daß man sich selber kein Recht verschaffen dürfe, auch wo Schaden vorliegt!?

11R. Zebid erwiderte im Namen Rabas : Hierbei ist berücksichtigt worden, er könnte ihnen einen krummen Weg geben. R. Mešaršeja erklärte im Namen Rabas : Wenn er ihnen einen krummen Weg gegeben hat.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.