Bava Kamma — Blatt 102a
1Gewöhnliches Holz ist zum Heizen bestimmt.
2R. Kahana sagte: Über die gewöhnliche Bestimmung des Holzes zum Heizen besteht ein Streit von Tannaím; denn es wird gelehrt: Man darf Siebentjahrsfrüchte nicht zu Einweich- oder Waschlauge benutzen; R. Jose sagt, man dürfe Siebentjahrsfrüchte zu Einweih- und Waschlauge benutzen. –
3Was ist der Grund der Rabbanan? – Die Schrift sagt: zum Essen, nicht aber zu Einweichlauge, zum Essen, nicht aber zu Waschlauge. R. Jose aber erklärt: Die Schrift sagt: für euch, für alle eure Bedürfnisse. –
4Und die Rabbanan, es heißt ja für euch!? – Für eure [Bedürfnisse], die dem Essen gleichen, wenn der Nutzen und die Vernichtung zusammentreffen, ausgenommen sind Einweich- und Waschlauge, bei denen der Nutzen erst nach der Vernichtung erfolgt. –
5Und R. Jose, es heißt ja zum Essen!? – Er kann dir erwidern: dies ist für folgende Lehre nötig: Zum Essen, nicht aber zu einem Pflaster. Du sagst, zum Essen, nicht aber zu einem Pflaster, vielleicht ist dem nicht so, sondern: zum Essen, nicht aber zu Waschlauge!? [Die Worte] für euch schließen ja Waschlauge ein, somit sind [die Worte] zum Essen zu erklären: zum Essen, nicht aber zu einem Pflaster. –
6Was veranlaßt dich, die Waschlauge einzuschließen und das Pflaster auszuschließen!? – Ich schließe die Waschlauge ein, weil sie für jeden Menschen verwendbar ist, und ich schließe das Pflaster aus, weil es nicht für jeden Menschen verwendbar ist. –
7Wessen Ansicht vertritt folgende Lehre: Zum Essen, nicht aber zu einem Pflaster; zum Essen, nicht aber zum Sprengen; zum Essen, nicht aber daraus ein Brechmittel zu bereiten? Die des R. Jose, denn nach den Rabbanan gibt es ja noch Ein weich- und Waschlauge.
8R. JEHUDA SAGT, BETRÄGT DER MEHRWERT &C.
9R. Joseph saß vor R. Hona hinter R. Abba, und R. Hona saß und trüg vor: Die Halakha ist wie R. Jehošua͑ b. Qorḥa und die Halakha ist wie R. Jehuda.
10Da wandte R. Joseph das Gesicht weg und sprach: Allerdings ist es zu sagen nötig, die Halakha sei wie R. Jehošua͑ b. Qorḥa, denn man könnte glauben, bei diesem Streite zwischen einem einzelnen und einer Mehrheit sei die Halakha wie die Mehrheit, so lehrt er uns, daß die Halakha wie der einzelne sei. –
11Welche [Lehre des] R. Jehošua͑ b. Qorḥa ist hier gemeint? – Es wird gelehrt: R. Jehošua͑ b. Qorḥa sagt, ein Darlehen auf einen Schuldschein dürfe man von ihnen nicht einziehen und ein Darlehen auf Wort dürfe man von ihnen wohl einziehen, weil es ebenso ist, als würde man es aus ihrer Hand retten. –
12Wozu aber braucht er zu sagen, die Halakha sei wie R. Jehuda, auf diesen Streit folgt ja eine anonyme Lehre, und wenn auf einen Streit eine anonyme Lehre folgt, ist ja die Halakha nach der anonymen Lehre zu entscheiden!?
13Der Streit befindet sich in Baba qamma: Sie ihm rot zu färben, und er sie schwarz gefärbt hat, schwarz zu färben, und er sie rot gefärbt hat, so muß er ihm, wie R. Meír sagt, den Wert der Wolle ersetzen; R. Jehuda sagt, beträgt der Mehrwert mehr als die Auslagen, so braucht jener ihm nur die Auslagen, und betragen die Auslagen mehr als der Mehrwert, so braucht er ihm nur den Mehrwert zu ersetzen. [Darauf folgt] eine anonyme Lehre in Baba meçia͑, denn wir haben gelernt: Wer abändert, hat die Unterhand, und wer zurücktritt, hat die Unterhand!? –
14Und R. Hona!? – Dies ist nötig; man könnte glauben, da es in der Mišna keine Reihenfolge gibt, folge hierbei der Streit auf die anonyme Lehre. – Und R. Joseph!? – Demnach könnte man überall, wo auf einen Streit eine anonyme Lehre folgt, sagen, in der Mišna gebe es keine Reihenfolge, und der Streit folge auf die anonyme Lehre. –
15Und R. Hona!? – Nur wenn beide in einem Traktate vorkommen, sagen wir nicht: in der Mišna gebe es keine Reihenfolge, wenn aber in zwei Traktaten, sagen wir es wohl. – Und R. Joseph!? – Die ganze [Sektion von den] Schädigungen gilt als ein Traktat.
16Wenn du aber willst, sage ich: weil diese Lehre sich neben einer festgesetzten Lehre befindet: wer abändert, hat die Unterhand, und wer zurücktritt, hat die Unterhand.
17Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand seinem Vertreter Geld gegeben hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.