Bava Kamma — Blatt 109a

1[SAGTE ER:] BEI MEINEM LEBEN UND NACH MEINEM TODE, SO DARF ER, WENN JENER STIRBT, IHN NICHT BEERBEN, VIELMEHR MUSS ER ES AN DESSEN SÖHNE ODER DESSEN BRÜDER ABTRETEN; WENN ER ABER NICHTS HAT, SO BORGE ER, UND DIE GLÄUBIGER KOMMEN UND ZIEHEN DIE SCHULDEIN.

2GEMARA. R. Joseph sagte: Selbst an den Almosenbeutel. R. Papa sagte: Er muß dann aber sagen: das ist, was ich von meinem Vater geraubt habe. –

3Weshalb denn, sollte er doch darauf zu seinen eigenen Gunsten verzichten; haben wir ja auch von dem Falle gelernt, wenn er auf den Stammbetrag und nicht auf das Fünftel verzichtet, demnach kann man ja darauf verzichten!?

4R. Joḥanan erwiderte: Das ist kein Einwand, das eine nach R. Jose dem Galiläer und das andere nach R. A͑qiba.

5Es wird nämlich gelehrt:Wenn aber der Mann keinen Verwandten hat, dem er die Buße zurückerstatten könnte; gibt es denn jemand in Jisraél, der keinen Verwandten hat? Vielmehr spricht die Schrift von der Beraubung eines Proselyten.

6Wenn nämlich jemand einen Proselyten beraubt und ihm dies abgeschworen hatte, und als er hörte, der Proselyt sei gestorben, das Geld und das Schuldopfer nach Jerušalem brachte; wenn er später den Proselyten trifft und dieser es ihm als Darlehen überläßt und darauf stirbt, so hat er das, was sich in seinem Besitze befindet, geeignet – so R. Jose der Galiläer. R. A͑qiba sagt, für ihn gebe es kein anderes Mittel als das Geraubte aus seinem Besitze zu bringen.

7Nach R. Jose dem Galiläer kann man sowohl sich gegenüber als auch Fremden gegenüber verzichten, und nach R. A͑qiba kann man weder Fremden gegenüber noch sich gegenüber verzichten.

8Nach R. Jose gilt dies auch von dem Falle, wenn er es ihm nicht als Darlehen überläßt, nur lehrt er es deshalb von dem Falle, wenn er es ihm als Darlehen überläßt, um dir die weitergehende Ansicht R. A͑qibas zu lehren: selbst wenn er es ihm als Darlehen überlassen hat, gebe es für ihn kein anderes Mittel als das Geraubte aus seinem Besitze zu bringen.

9R. Šešeth wandte ein: Sollte demnach R. Jose der Galiläer dies doch von ihm selber lehren, und um so mehr würde dies von Fremden gelten, und R. A͑qiba sollte dies von Fremden lehren, daß er nicht verzichten könne, und um so mehr würde dies von ihm selber gelten, daß er nicht verzichten könne!?

10Vielmehr, erklärte R. Šešeth, vertreten beide [Lehren] die Ansicht R. Jose des Galiläers, denn R. Jose der Galiläer sagt, er könne verzichten, nur Fremden gegenüber, nicht aber sich selber gegenüber, und nur aus dem Grunde eignet er das, was sich in seinem Besitze befindet, weil jener es ihm als Darlehen überlassen hat.

11Raba erklärte: Beide vertreten die Ansicht R. A͑qibas, denn R. A͑qiba sagt, man könne nicht verzichten, nur sich selber gegenüber, einem Fremden gegenüber kann man wohl verzichten. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.