Bava Kamma — Blatt 10a

1Beim Ochsen ist es schwerer als beim Feuer und beim Feuer ist es schwerer als beim Ochsen.

2Beim Ochsen ist es schwerer als beim Feuer, denn wegen der Schädigung durch einen Ochsen ist das Lösegeld zu zahlen und die dreißig [Šeqel] für einen Sklaven, ist er abgeurteilt worden, so ist seine Nutznießung verboten, hat man, ihn einem Tauben, Blöden oder Minderjährigen anvertraut, so ist man ersatzpflichtig, was beim Feuer nicht der Fall ist. Beim Feuer ist es schwerer als beim Ochsen, denn beim Feuer gilt [der Eigentümer] schon erstmalig als verwarnt, was aber beim Ochsen nicht der Fall ist.

3Beim Feuer ist es schwerer als bei der Grube und bei der Grube ist es schwerer als beim Feuer.

4Bei der Grube ist es schwerer, denn sie ist von Anfang an Schaden anzurichten geeignet, und wenn man sie einem Tauben, Blöden oder Minderjährigen anvertraut hat, ist man ersatzpflichtig, was beim Feuer nicht der Fall ist. Beim Feuer ist es schwerer, denn das Feuer pflegt sich zu bewegen und Schaden anzurichten, und [der Eigentümer] gilt als verwarnt hinsichtlich der Verbrennung, einerlei ob es Dinge sind, die dafür empfänglich sind, oder Dinge, die dafür nicht empfänglich sind, was bei der Grube nicht der Fall ist. —

5Sollte er doch auch lehren, beim Ochsen sei es schwerer als bei der Grube, denn beim Ochsen ist man auch für Geräte ersatzpflichtig, was aber bei der Grube nicht der Fall ist!? —

6Hier ist die Ansicht R. Jehudas vertreten, nach dem man bei der Grube auch für Geräte ersatzpflichtig ist. —

7Wie ist, wenn hier die Ansicht R. Jehudas vertreten ist, der Schlußsatz zu erklären: beim Feuer ist es schwerer, denn das Feuer pflegt sich zu bewegen und Schaden anzurichten, und [der Eigentümer] gilt als verwarnt hinsichtlich der Verbrennung, einerlei ob es Dinge sind, die dafür empfänglich sind, oder Dinge, die dafür nicht empfänglich sind, was bei der Grube nicht der Fall ist. Was dafür empfänglich ist, ist wohl Holz, und was dafür nicht empfänglich ist, sind wohl Geräte, und bei der Grube ist dies nicht der Fall. Wieso kann nun hier die Ansicht R. Jehudas vertreten sein, du sagtest ja, nach R. Jehuda sei man bei der Grube auch für Geräte ersatzpflichtig!? —

8Vielmehr, tatsächlich ist hier die Ansicht der Rabbanan vertreten, nur lehrt er manches und läßt manches fort. — Was läßt er noch außerdem fort? — Er läßt noch das Verborgene fort.

9Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich ist hier die Ansicht R. Jehudas vertreten, nur sind unter ‘dafür nicht empfänglich’ nicht Geräte zu verstehen, sondern das Anbrennen eines Ackers oder das Ansengen von Steinen.

10R. Aši wandte ein: Sollte er auch lehren: schwerer ist es beim Ochsen, denn beim Ochsen ist man für einen für das Heiligtum untauglich gewordenen Ochsen ersatzpflichtig, was bei der Grube nicht der Fall ist!?

11Allerdings läßt er, wenn du sagst, hier sei die Ansicht der Rabbanan vertreten, da er jenes fortläßt, auch dies fort, was aber läßt er, wenn du sagst, hier sei die Ansicht R. Jehudas vertreten, noch außerdem fort!? —

12Er läßt das Zertreten eines Ackerfeldes fort. — Wenn nur das Zertreten eines Ackerfeldes, so ist dies keine Fortlassung, denn er lehrt ja: es ist seine Art, zu gehen und Schaden anzurichten.

13HABE ICH DEN SCHADEN ZUM TEIL VERSCHULDET.

14Die Rabbanan lehrten: Habe ich den Schaden zum Teil verschuldet, so bin ich ebenso ersatzpflichtig, als hätte ich den ganzen Schaden verschuldet. Zum Beispiel: wenn jemand eine Grube von neun [Handbreiten] gegraben hat, und darauf ein anderer sie auf zehn ergänzt, so ist der zweite ersatzpflichtig.

15Also nicht nach Rabbi, denn es wird gelehrt: Wenn jemand eine Grube von neun [Handbreiten] gegraben hat, und ein anderer gekommen und sie auf zehn ergänzt, so ist der andere ersatzpflichtig, Rabbi sagt, der andere bei einem Todesfalle, beide bei einer Schädigung.

16R. Papa erwiderte: Hier wird von einem Todesfälle gesprochen, nach aller Ansicht.

17Manche lesen: Also nicht nach Rabbi? R. Papa erwiderte: Hier wird von einem Todesfalle gesprochen, nach aller Ansicht.

18R. Zera wandte ein: Gibt es denn weiter nichts mehr, es gibt ja noch folgenden Fall!? Wenn jemand seinen Ochsen fünf Menschen anvertraut, und er durch Verschulden des einen Schaden angerichtet hat, so ist dieser ersatzpflichtig. —

19In welchem Falle: wollte man sagen, wenn er ohne ihn nicht bewacht werden konnte, so ist es ja selbstverständlich, er hat es ja veranlagt, und wenn er auch ohne ihn bewacht werden konnte, so hat er ja nichts getan!?

20R. Šešeth wandte ein: Es gibt ja noch den Fall, wenn jemand das [Feuer]bündel vergrößert!? —

21In welchem Falle:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.