Bava Kamma — Blatt 10b
1würde [das Feuer] ohne ihn sich nicht ausgedehnt haben, so ist es ja selbstverständlich, und würde es sich auch ohne ihn ausgedehnt haben, so hat er ja nichts getan!?
2R. Papa wandle ein: Es gibt ja noch den Fall der folgenden Lehre!? Wenn fünf [Personen] auf einer Bank sitzen, ohne sie zu zerbrechen, und jemand kommt, sich auf diese setzt und sie zerbricht, so ist dieser ersatzpflichtig. R. Papa bemerkte: Wie beispielsweise Papa b. Abba. —
3In welchem Falle: wollte man sagen, wenn sie ohne ihn nicht zerbrochen wäre, so ist es ja selbstverständlich, und wenn sie auch ohne ihn zerbrochen wäre, so hat er ja nichts getan!? —
4Wie ist also diese Lehre zu erklären? —
5In dem Falle, wenn sie ohne ihn in zwei Stunden zerbrochen wäre, und nun in einer Stunde zerbrochen ist. Jene können zu ihm sagen: wenn nicht du, würden wir noch ein wenig gesessen haben und aufgestanden sein. —
6Sollte er doch zu ihnen sagen: würdet ihr nicht mit mir gesessen haben, würde sie nicht zerbrochen sein!? —
7In dem Falle, wenn sie zerbrach als er sich auf sie stützte. —
8Selbstverständlich!? —
9Man könnte glauben, die Kraft gleiche nicht dem Körper, so lehrt er uns, daß die Kraft dem Körper selbst gleiche. Wer etwas mit seinem Körper zerbricht, tut dies mit seiner Kraft. —
10Gibt es denn weiter nichts mehr, es gibt ja noch den Fall der folgenden Lehre: Wenn zehn Personen einen mit zehn Stöcken geschlagen haben, einerlei ob mit einem Male oder nach einander, und er gestorben ist, so sind sie alle frei; R. Jehuda b. Bethera sagt, wenn nach einander, sei der letzte schuldig, weil er seinen Tod beschleunigt hat. —
11Von der Todesstrafe spricht er nicht.
12Wenn du aber willst, sage ich: von Fällen, über die ein Streit besteht, spricht er nicht. — Etwa nicht, wir sagten ja, hier sei nicht die Ansicht Rabbis vertreten!? — Wir addizieren eine Lehre gegen die Ansicht Rabbis den Rabbanan, nicht aber addizieren wir eine solche R. Jehuda b. Bethera gegen die Ansicht der Rabbanan.
13SO BIN ICH EBENSO ERSATZPFLICHTIG. Es heißt nicht: für den Schaden verantwortlich, sondern: ersatzpflichtig,
14somit lehrt hier die Mišna dasselbe, was die Rabbanan gelehrt haben: Ersatz des Schadens, dies lehrt, daß der Eigentümer sich mit dem Aase zu befassen habe. —
15Woher dies? R. Ami erwiderte: Die Schrift sagt:wer ein Tier erschlägt, muß es bezahlen, und man lese nicht ješalmena [bezahlen], sondern jašlimena [ergänzen].
16R. Kahana sagte: Hieraus:wenn es zerrissen wird, so bringe er Zeugen [e͑d], für das Zerrissene braucht er nicht zu bezahlen; bis [a͑d] zum Werte des Zerrissenen muß er bezahlen, das Zerrissene selbst braucht er nicht zu bezahlen.
17Ḥizqija sagte: Hieraus:das tote [Tier] soll ihm gehören, dem Geschädigten.
18Ebenso wurde in der Schule Ḥizqijas gelehrt: Das tote [Tier] soll ihm gehören, dem Geschädigten, Du sagst dem Geschädigten, vielleicht ist dem nicht so, sondern dem Schädiger!? Ich will dir sagen, dem wäre ja auch so. —
19Was heißt: dem wäre auch so?
20Abajje erwiderte: Wenn man sagen wollte, das Aas dem Schädiger, so sollte doch der Allbarmherzige geschrieben haben:Ochs für Ochs, und nichts weiter, wenn es aber heißt: und das tote soll ihm gehören, so heißt dies: dem Geschädigten.
21Und sie alle sind nötig. Würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: wer ein Tier erschlägt, muß es bezahlen, [so könnte man glauben,] weil dies selten ist, nicht aber gilt dies beim Zerrissenen, das öfter vorkommt; daher ist dies nötig.
22Würde er uns dies nur vom Zerrissenen gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil es ohne sein Zutun erfolgt ist, nicht aber, wenn man ein Tier mit den Händen erschlägt.
23Würde er nur diese beiden Fälle gelehrt haben, [so könnte man glauben,] in dem einen Falle, weil es selten ist, und in dem anderen Falle, weil es ohne sein Zutun erfolgt ist, nicht aber in dem Falle, von dem es heißt, das tote gehöre ihm, der öfter vorkommt und wobei es [gleichsam] mit den Händen erfolgt.
24Und würde er nur den Fall gelehrt haben, von dem es heißt, das tote gehöre ihm, so könnte man glauben, weil sein Eigentum den Schaden angerichtet hat, nicht aber in dem Falle, wenn er persönlich den Schaden anrichtet. Daher sind alle nötig.
25R. Kahana sprach zu Rabh: Nur aus dem Grunde, weil der Allbarmherzige geschrieben hat: das tote soll ihm gehören, sonst aber würde man geglaubt haben, der Schädiger müsse das Aas behalten:
26wenn er sogar viele Äser in Zahlung geben kann, denn der Meister sagte: soll er ersetzen, dies schließe alles ein, was Geld wert ist, selbst Kleie, um wieviel mehr seines!? —
27Dies ist wegen der Wertminderung des Aases nötig.
28Es wäre anzunehmen, daß über die Wertminderung des Aases Tannaím streiten, denn es wird gelehrt:Wenn es zerrissen wird, so bringe er Zeugen
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.