Bava Kamma — Blatt 11a
1er bringe Zeugen, daß es unverschuldet zerrissen worden ist, und er ist ersatzfrei. Abba Šaúl erklärte: Er bringe das Aas aufs Gericht.
2Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, der Geschädigte habe die Wertminderung des Aases zu tragen, und einer ist der Ansicht, der Schädiger habe sie zu tragen. —
3Nein, alle sind der Ansicht, der Geschädigte habe sie zu tragen, und sie streiten über die Befassung mit dem Aase.
4Es wird nämlich gelehrt: Manche sagen: Woher, daß der Eigentümer der Grube das Aas aus seiner Grube hervorzuholen hat? Es heißt:Geld soll er dem Eigentümer ersetzen und das tote.
5Abajje sprach zu Raba: Von welchem Falle wird hier von der Befassung mit dem Aase gesprochen:
6wollte man sagen, wenn es in der Grube einen Zuz und am Rande vier wert ist, so bemüht er sich ja für sich selbst!?
7Dieser erwiderte: In dem Falle, wenn es in der Grube einen Zuz und am Rande ebenfalls einen Zuz wert ist. —
8Kommt dies denn vor!? — Freilich, die Leute pflegen zu sagen: ein Balken in der Stadt für einen Zuz und ein Balken im Walde für einen Zuz.
9Šemuél sagte: Man schätze weder beim Diebstahl noch beim Raube, sondern nur bei Schädigungen; ich aber sage, auch beim Entliehenen, und Abba pflichtet mir bei.
10Sie fragten: Meint er es: auch beim Entliehenen schätze man, und Abba pflichtet mir bei, oder aber: ich sage, auch beim Entliehenen schätze man nicht, und Abba pflichtet mir bei? —
11Komm und höre: Einst lieh jemand von seinem Nächsten eine Axt und er zerbrach sie; als er darauf vor Rabh kam, sprach dieser zu ihm: geh und bezahle ihm eine gute Axt. Schließe hieraus, daß man nicht schätze. —
12Im Gegenteil, R. Kahana und R. Asi sprachen darauf zu Rabh: ist dies das Gesetz? Und er schwieg. Demnach ist hieraus zu schließen, daß man wohl schätze.
13Es wurde gelehrt: U͑la sagte im Namen R. Elea͑zars, man schätze beim Diebstahl und beim Raube; R. Papi sagte, man schätze nicht. Die Halakha ist, man schätze nicht beim Diebstahl und beim Raube, wohl aber schätze man beim Entliehenen, nach R. Kahana und R. Asi.
14Ferner sagte U͑la im Namen R. Elea͑zars: Wenn die Eihaut zum Teil an einem Tage und zum Teil am folgenden Tage hervorgekommen ist, so beginnt die Zählung [der Unreinheitstage] mit dem ersten Tage.
15Raba sprach zu ihm: Du glaubst wohl, dies sei erschwerend,
16es ist aber eine Erschwerung, die auf eine Erleichterung herauskommt, denn auch die Reinheit beginnt einen Tag früher.
17Vielmehr, sagte Raba, man berücksichtige dies zwar, die Zählung aber beginne man erst mit dem zweiten. —
18Er lehrt uns also, daß es keinen Teil der Eihaut ohne Geburt gebe, und dies haben wir ja bereits gelernt: eine Eihaut, die zum Teil hervorgekommen war, ist zum Genusse verboten; diese ist ein Kennzeichen der Geburt sowohl bei einem Weibe als auch bei einem Tiere. —
19Wenn nur die Mišna, so könnte man glauben,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.