Bava Kamma — Blatt 110a

1wenn er aber alt oder krank ist, so gebe er es irgend einem beliebigen Priester, und das Fleisch und die Haut gehören den Leuten der Priesterwache. –

2Von welchem Greise oder Kranken wird hier gesprochen: kann er Dienst tun, so sollten ihm auch das Fleisch und die Haut gehören, und kann er keinen Dienst tun, wieso kann er dafür einen Vertreter stellen!?

3R. Papa erwiderte: Wenn er dies bei Anstrengung kann; ein solcher Dienst ist gültig, somit kann er auch einen Vertreter stellen; das Essen bei Anstrengung dagegen ist widerwärtig, und das widerwärtige Essen ist nichts; daher gehört das Fell und die Haut den Leuten der Priesterwache.

4R. Šešeth sagte: Wenn der Priester, der das Gemeindeopfer darzubringen hat, unrein ist, so gebe er es irgend einem anderen nach Belieben, und das Fleisch und die Haut gehören den Leuten der Priesterwache. – In welchem Falle: sind noch andere reine vorhanden, so können ja die unreinen keinen Dienst tun, und sind keine reinen vorhanden, wieso gehört das Fleisch und die Haut der Priester wache, sie sind ja unrein und dürfen davon nichts essen!?

5Raba erwiderte: Lies: den reinen gebrechenbehafteten dieser Priesterwache.

6R. Aši sagte: Wenn der Hochpriester Trauernder ist, so gebe er es irgend einem beliebigen Priester, und das Fleisch und die Haut gehören den Leuten der Priesterwache. Was lehrt er uns da, wir haben ja gelernt, der trauernde Hochpriester dürfe Opfer darbringen, jedoch nichts davon essen, auch erhalte er keinen Anteil, um davon abends zu essen!? –

7Man könnte glauben, die Vorsorge des Allbarmherzigen für den Hochpriester reiche nur so weit, daß er selber Opfer darbringen darf, er könne aber keinen Vertreter stellen, so lehrt er uns.

8WENN JEMAND ETWAS VON EINEM PROSELYTENGERAUBT UND ES IHM ABUGESCHWOREN HAT, UND DIESER DARAUF STIRBT, SO MUSS ER DEN STAMMBETRAG UND DAS FÜNFTEL AN DIE PRIESTER ZAHLEN UND EIN SCHULDOPFER FÜR DEN ALTAR DARBRINGEN, DENN ES HEISST:wenn aber der Mann keinen Verwandten hat, dem man die Schuld erstatten könnte, so fällt die Schuld, die zu erstatten ist, dem Herrn zu, für den Priester, abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.

9STIRBT ER BEIM HINBRINGEN DES GELDERSATZES UND DES SCHULDOPFERS, SO FÄLLT DER ERSATZ SEINEN KINDERN ZU UND DAS SCHULDOPFER LASSE MAN WEIDEN, BIS ES EIN GEBRECHEN BEKOMMT, ALSDANN VERKAUFE MAN ES UND DER ERLÖS FÄLLT DEM SPENDENFONDSZU. STIRBT ER NACH DER AUSZAHLUNG DES GELDES AN DIE LEUTE DER PRIESTERWACHE, SO KÖNNEN DIE ERBEN ES IHNEN NICHT MEHR ABNEHMEN, DENN ES HEISST:was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören.

10HAT ER DAS GELD JEHOJARIBUND DAS SCHULDOPFER JEDA͑JAGEGEBEN, SO HAT ER SEINER PFLICHT GENÜGT, WENN ABER DAS SCHULDOPFER JEHOJARIB UND DAS GELD JEDA͑JA, SO MÜSSEN, WENN DAS SCHULDOPFER NOCH VORHANDEN IST, DIE MITGLIEDER VON JEDA͑JA ES DARBRINGEN, WENN ABER NICHT, SO MUSS ER EIN ZWEITES SCHULDOPFER DARBRINGEN; WER NÄMLICH SEINEN RAUB ABLIEFERT BEVOR ER SEIN SCHULDOPFER GEBRACHT HAT, GENÜGT SEINER PFLICHT, UND WER SEIN SCHULDOPFER DARBRINGT, BEVOR ER SEINEN RAUB ABGELIEFERT HAT, GENÜGT SEINER PFLICHT NICHT.

11HAT ER NUR DEN STAMMBETRAG UND NICHT DAS FÜNFTEL ERSTATTET, SO IST ESVOM FÜNFTEL NICHT ABHÄNGIG.

12GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Schuld, das ist der Stammbetrag, erstatten, das ist das Fünftel. Vielleicht ist dem nicht so, sondern ist unter Schuld der Widder zu verstehen? –

13In welcher Beziehung ist dies von Bedeutung? – Dies würde die Lehre Rabas ausschließen, denn Raba sagte, wer den Proselytenraub nachts erstattet hat, habe seiner Pflicht nicht genügt, und wer ihn geteilt erstattet hat, habe seiner Pflicht nicht genügt, weil der Allbarmherzige ihn ‘Schuld’ nennt. –

14Da es weiter heißt: abgesehen vom Sühnewidder, so muß man sagen, daß unter Schuld der Stammbetrag zu verstehen sei.

15Ein Anderes lehrt: Schuld, das ist der Stammbetrag, erstatten, das ist das Fünftel. Vielleicht ist dem nicht so, sondern ist unter Schuld das Fünftel zu verstehen? – In welcher Beziehung ist dies von Bedeutung? – Dies würde ausschließen die Lehre unserer Mišna, daß, wenn er den Stammbetrag und nicht das Fünftel entrichtet hat, es vom Fünftel nicht abhängig sei, und demnach würde es im Gegenteil wohl vom Fünftel abhängig sein. –

16Da es heißt:so soll er die Schuld im vollen Werte zurückerstatten und noch ein Fünftel zufügen, so muß man sagen, unter Schuld sei der Stammbetrag zu verstehen.

17Ein Anderes lehrt: Schuld, das ist der Stammbetrag, erstatten, das ist das Fünftel, und zwar spricht die Schrift vom Proselytenraube. Vielleicht ist dem nicht so, sondern ist unter erstatten das Doppelte zu verstehen und zwar spreche die Schrift vom an einem Proselyten begangenen Diebstahl? Da es weiter heißt: so soll er die Schuld im vollen Werte zurückerstatten und noch ein Fünftel zufügen, so spricht die Schrift von einer Zahlung im vollen Werte.

18Der Text. Raba sagte: Wer den Proselytenraub nachts erstattet hat, hat seiner Pflicht nicht genügt; wer ihn geteilt erstattet hat, hat seiner Pflicht nicht genügt, denn die Schrift nennt ihn ‘Schuld’.

19Ferner sagte Raba: Wenn vom erstatteten Proselytenraube nicht auf jeden Priester eine Peruṭa entfällt, so hat man seiner Pflicht nicht genügt, denn es heißt: die Schuld, die zu erstatten ist; es muß auf jeden Priester eine Erstattung entfallen.

20Raba fragte: Wie ist es, wenn sie für die Priesterwache Jehojarib nicht reicht,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.