Bava Kamma — Blatt 111a

1daß sie mit jedem zufrieden wäre, denn so sagte Reš Laqiš: lieber zu zweien sitzen als verwitwet sein.

2WENN ER DAS GELD JEHOJARIB &C. GEGEBEN HAT. Die Rabbanan lehrten: Wenn er das Schuldopfer Jehojarib und das Geld Jeda͑ja gegeben hat, so gelangt das Geld zum Schuldopfer– so R. Jehuda; die Weisen sagen, das Schuldopfer gelange zum Gelde. –

3In welchem Falle: wollte man sagen, wenn er das Schuldopfer Jehojarib während ihrer Dienstzeit und das Geld Jeda͑ja während ihrer Dienstzeit gegeben hat, so hat doch die eine das eine und die andere das andere erworben!?

4Raba erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn er das Schuldopfer Jehojarib während der Dienstzeit Jehojaribs und das Geld Jeda͑ja während der Dienstzeit Jehojaribs gegeben hat. R. Jehuda ist der Ansicht, daß man Jeda͑ja, da es nicht ihre Dienstzeit war, maßregele, und das Geld gelange zum Schuldopfer; die Rabbanan aber sind der Ansicht, Jehojarib habe mit der Annahme des Schuldopfers vor dem Geldersatze rechtswidrig verfahren, daher maßregle man sie, und das Schuldopfer gelange zum Gelde.

5Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Nach der Ansicht R. Jehudas muß er, wenn Jehojarib zuvorgekommen ist und das Schuldopfer dargebracht hat, ein anderes Schuldopfer bringen, und Jeda͑ja bringe es dar, während jene das erwirbt, was sich in ihrem Besitze befindet. –

6Ich will dir sagen, wofür ist es denn zu gebrauchen, es ist ja ein untaugliches Schuldopfer!? Raba erwiderte: Der Haut wegen.

7Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Nach der Ansicht R. Jehudas muß, wenn das Schuldopfer noch vorhanden ist, das Schuldopfer zum Gelde gelangen. –

8R. Jehuda ist ja aber der Ansicht, das Geld gelange zum Schuldopfer!? – Er spricht von dem Falle, wenn Jehojarib abgetreten und es nicht reklamiert hat; er lehrt damit, daß sie damit darauf verzichtet habe.

9Ein Anderes lehrt: Rabbi sagte: Nach der Ansicht R. Jehudas muß, wenn das Schuldopfer noch vorhanden ist, das Geld zum Schuldopfer gelangen. – Selbstverständlich, er ist ja dieser Ansicht!? –

10Er spricht von dem Falle, wenn beide abgetreten sind und es nicht reklamiert haben; man könnte glauben, sie haben damit gegen einander verzichtet, so lehrt er uns, daß es zurück zur ersten gelange.

11WER NÄMLICH SEINEN RAUB ABLIEFERT BEVOR ER SEIN SCHULDOPFER GEBRACHT &c. Woher dies? Raba erwiderte: Die Schrift sagt:abgesehen vom Sühnewidder, demnach muß er den Geldersatz vorher leisten.

12Einer von den Jüngern sprach zu Raba: Es heißt ja auch:außer dem Morgen-Brandopfer, demnach wäre auch hieraus zu entnehmen, die Zusatzopfer seien zuerst darzubringen,

13und dem widersprechend wird gelehrt: Woher, daß nichts vor dem beständigen Morgenopfer [dargebracht werden] darf? Es heißt:er schichte darauf das Brandopfer, und Raba erklärte: das Brandopfer, das erste Brandopfer!?

14Dieser erwiderte: Ich entnehme es aus [den Worten:]durch das er Sühne erhält, und dieser hat noch keine Sühne erhalten.

15HAT ER NUR DEN STAMMBETRAG &C. ERSTATTET. Die Rabbanan lehrten: Woher, daß er, wenn er nur das Veruntreute und nicht das Schuldopfer oder nur das Schuldopfer und nicht das Veruntreute gebracht hat, seiner Pflicht nicht genügt habe?

16Es heißt:durch den Schuldopfer-Widder, und es soll ihm vergeben werden.

17Woher ferner, daß er, wenn er sein Schuldopfer bringt, bevor er das Veruntreute erstattet hat, seiner Pflicht nicht genüge? Es heißt: durch den Schuldopfer-Widder, das also bereits dargebracht wurde.

18Man könnte nun glauben, wie [die Sühne] vom Widder und der Schuld abhängig ist, ebenso sei sie auch vom Fünftel abhängig, so heißt es: durch den Schuldopfer-Widder, und es soll ihm vergeben werden; beim Heiligen ist sie nur vom Widder und der Schuld abhängig, nicht aber vom Fünftel.

19Man folgere hinsichtlich des Heiligen vom Profanen und hinsichtlich des Profanen vom Heiligen.

20Hinsichtlich des Heiligen vom Profanen: wie bei diesem unter ‘Schuld’ der Stammbetrag zu verstehen ist, ebenso ist auch bei jenem unter ‘Schuld’ der Stammbetrag zu verstehen; und hinsichtlich des Profanen vom Heiligen: wie beim Heiligen [die Sühne] nicht vom Fünftel abhängig ist, ebenso ist sie auch beim Profanen nicht vom Fünftel abhängig.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.