Bava Kamma — Blatt 115b
1SO HAT ER NUR SEINEN LOHN [ZU BEANSPRUCHEN]; WENN ER ABER ZU IHM SAGT: ICH WILL DEINES RETTEN, WENN DU MIR MEINES BEZAHLST, SO MUSS ER ES IHM ERSETZEN.
2WENN EIN STROM SEINEN ESEL UND DEN ESEL SEINES NÄCHSTEN FORTSCHWEMMT, SEINER IST EINE MINEWERT, UND DER SEINES NÄCHSTEN ZWEIHUNDERT ZUZ, UND ER SEINEN LÄSST UND DEN SEINES NÄCHSTEN RETTET, SO HAT ER NUR SEINEN LOHN [ZU BEANSPRUCHEN]; WENN ER ABER ZU IHM SAGT: ICH WILL DEINEN RETTEN, WENN DU MIR MEINEN BEZAHLST, SO MUSS ER IHN IHM ERSETZEN.
3GEMARA. Weshalb denn, er kann ja zu ihm sagen: ich habe es als herrenloses Gut erworben!? Es wird ja auch gelehrt: Wenn jemand Krüge Wein und Krüge Öl trägt und sieht, daß sie zerbrechen, so darf er nicht sagen: diese sollen als Hebe oder Zehnt gelten für Früchte, die ich daheim habe; hat er es gesagt, so sind seine Worte nichtig. –
4Wie R. Jirmeja erklärt hat: wenn es mit einem Keltergeflechte umbunden ist, ebenso ist auch hierbei zu erklären, wenn es mit einem Keltergeflechte umbunden ist. –
5Wieso sind, wenn er es gesagt hat, seine Worte nichtig, es wird ja gelehrt: wenn jemand auf dem Wege geht und Geld bei sich hat, und ein Räuber ihm entgegenkommt, so darf er nicht sagen: die Früchte, die ich daheim habe, mögen durch dieses Geld ausgeweiht sein; hat er es aber gesagt, so sind seine Worte gültig!? –
6Hier handelt es sich um den Fall, wenn er es retten kann. – Weshalb darf er es, wenn er es retten kann, von vornherein nicht sagen!? – Wenn er es nur mit Schwierigkeit retten kann. –
7Darf man es denn, wenn Schaden vorliegt, von vornherein nicht sagen, es wird ja gelehrt: Wenn er zehn Fässer [levitisch] unreinen, unverzehnteten [Wein] hat und eines zerbrechen sieht, oder es offen gestanden hat, so darf er sagen: dieses soll Zehnthebe sein für die neun übrigen. Ist es Öl, so darf er dies nicht, wegen der Schädigung des Priesters!?
8R. Jirmeja erwiderte: Wenn es mit einem Keltergeflechte umbunden ist. – Allerdings ist es noch zu gebrauchen, wenn das Faß zerbricht, wozu ist es aber zu gebrauchen, wenn es offen gestanden hat!?
9Wolltest du erwidern, es sei zum Sprengen zu gebrauchen, so wird ja gelehrt, Wasser, das offen gestanden hat, dürfe man weder auf die Straße gießen, noch damit Lehm kneten, noch damit das Zimmer sprengen, noch es seinem Vieh oder einem fremden Vieh zu trinken geben!? –
10Man kann es durch einen Seiher laufen lassen. Dies nach R. Neḥemja, denn es wird gelehrt: Bei einem Seiher gibt es ein Offenstehen. R. Neḥemja sagte: Nur dann, wenn das untere [Gefäß] offen ist, ist aber das untere zugedeckt, so ist es, auch wenn das obere offen ist, nicht wegen Offenstehens verboten, weil das Schlangengift schwammartig ist und obenauf schwimmt. –
11Hierzu wird ja aber gelehrt: R. Šimo͑n sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi, dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man es nicht geschüttelt hat, wenn man es aber geschüttelt hat, sei es verboten!? –
12Auch hierbei kann man etwas auf die Mündung des Fasses legen und es [langsam] durchseihen. –
13Darf man denn nach R. Neḥemja Unreines für Unreines als Hebe entrichten,
14es wird ja gelehrt: Man darf Unreines für Unreines, Reines für Reines, Reines für Unreines, nicht aber Unreines für Reines als Hebe entrichten; R. Neḥemja sagt, auch Unreines für Unreines dürfe man nur beim Demaj entrichten!? – Hier handelt es sich ebenfalls um Demaj.
15Der Meister sagte: Ist es Öl, so darf er dies nicht, wegen der Schädigung des Priesters. Beim Öl wohl deshalb, weil man es zum Brennen verwenden kann, auch Wein kann man ja zum Sprengen verwenden!? Wolltest du erwidern, das Sprengen sei keine Verwendung, so sagte ja Šemuél im Namen R. Ḥijas, man trinke einen Log um einen Sela͑ und sprenge einen Log um zwei Sela͑!? –
16Hier handelt es sich um neuen. – Man kann ihn ja alt werden lassen!? – Man könnte zu einem Verstoße kommen. –
17Auch beim Öl könnte man ja zu einem Verstoße kommen!? – Man tue es in ein schmutziges Gefäß. – Auch den Wein kann man ja in ein schmutziges Gefäß tun!? – Wenn man ihn sogar zum Sprengen verwenden will, wie sollte man ihn in ein schmutziges Gefäß tun!?
18Über den Verstoß selbst[streiten] Tannaim, denn es wird gelehrt: Wenn ein Faß Wein von Hebe unrein geworden ist, so muß er, wie die Schule Šammajs sagt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.