Bava Kamma — Blatt 117a
1ob dies rechtlich oder nur eine Buße ist? Dieser erwiderte: Ist dies rechtlich, so ist hiervon [auf andere Fälle] zu folgern, und ist dies nur eine Buße, so ist hiervon nichts zu folgern. –
2Woher entnimmst du, daß von einer Buße nichts zu folgern sei? – Es wird gelehrt: Früher hatten sie es nur von der Verunreinigung und von der Libation bestimmt, später traten sie zurück und bestimmten es auch von der Bemischung.
3Nur weil sie zurücktraten, sonst aber nicht; doch wohl deshalb, weil dies nur eine Buße, und von einer Buße nichts zu folgern ist. –
4Nein, früher waren sie der Ansicht, man berücksichtige nur eine große Schädigung, nicht aber eine kleine Schädigung, später aber bekannten sie sich zur Ansicht, man berücksichtige auch eine kleine Schädigung. –
5Dem ist ja aber nicht so, der Vater R. Abins lehrte ja: Früher hatten sie dies nur von der Verunreinigung und der Bemischung bestimmt, später traten sie zurück und bestimmten es auch von der Libation. Nur weil sie zurücktraten, sonst aber nicht;
6doch wohl deshalb, weil von einer Buße nichts zu folgern ist!? –
7Nein, anfangs waren sie der Ansicht R. Abins, später aber bekannten sie sich zur Ansicht R. Jirmejas.
8Anfangs waren sie der Ansicht R. Abins, denn R. Abin sagte, wenn jemand einen Pfeil vier Ellen schleudert und dieser im Fluge Seidenstoffe zerreißt, sei er ersatzfrei, da die Fortnahme zum Zwecke des Niederlegens erfolgt ist, und er somit der Todesstrafe verfällt.
9Später aber bekannten sie sich zur Ansicht R. Jirmejas, denn R. Jirmeja sagte, daß er schon bei der Aneignung [des Weines] ersatzpflichtig war, während er der Todesstrafe erst bei der Libation verfällt.
10R. Hona b. Jehuda kam einst in die Ebjonitenstadt und besuchte Raba. Da fragte ihn dieser: Hattest du einen Rechtsfall vor? Jener erwiderte: Ich hatte folgenden Fall vor; ein Jisraélit, den Nichtjuden dazu gezwungen hatten, zeigte auf fremdes Geld, und ich verurteilte ihn.
11Da sprach dieser: Geh, zahle es zurück, denn es wird gelehrt, wenn Nichtjuden einen Jisraéliten dazu gezwungen haben und er auf fremdes Geld gezeigt hat, sei er frei, und wenn er es mit der Hand genommen und gegeben hat, sei er schuldig.
12Rabba sagte: Wenn er aber freiwillig gezeigt hat, so ist es ebenso als würde er es mit der Hand genommen und gegeben haben.
13Einst zeigte ein Mann, den Nichtjuden dazu gezwungen hatten, auf den Wein R. Maris, des Sohnes des R. Pinḥas, des Sohnes R. Ḥisdas. Darauf sprachen sie zu ihm: Trag ihn und komm mit uns. Da trug er ihn und ging mit ihnen. Als er hierauf vor R. Aši kam, befreite er ihn.
14Die Jünger sprachen zu R. Aši: Es wird ja gelehrt, wenn er mit der Hand genommen und gegeben hat, sei er ersatzpflichtig!? Dieser erwiderte: Dies nur dann, wenn er ihn nicht heranführt, hierbei aber, wo er sie herangeführt hat, galt er schon von Anfang an als verbrannt.
15R. Abahu wandte gegen R. Aši ein: Wenn ein Gewalttäter zu einem sagt, daß er ihm dieses Garbenbündel oder diese Weinrebe reiche, und er sie ihm reicht, so ist er ersatzpflichtig!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie an zwei Seiten eines Flusses standen.
16Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: reiche mir, er lehrt aber nicht: gib mir. Schließe hieraus.
17Einst stritten zwei Leute über ein Netz; einer sagte, es gehöre ihm, und der andere sagte, es gehöre ihm. Da ging einer von ihnen und lieferte es dem Prohegemon[des Königs] aus. Da entschied Abajje: Er kann sagen, er habe das seine ausgeliefert. Hierauf sprach Raba zu ihm: Das soll man ihm glauben!? Vielmehr, sagte Raba, tue man ihn in den Bann, bis er vor Gericht erscheint.
18Einst wollte jemand auf das Stroh seines Nächsten zeigen, und als er dieserhalb vor Rabh kam, sprach dieser: Du sollst es nicht, durchaus nicht zeigen. Jener erwiderte: Ich zeige es, wohl zeige ich es. Da stand R. Kahana, der vor Rabh saß, auf und brach ihm das Genick.
19Da sprach Rabh darüber: Deine Söhne lagen verschmachtet an allen Straßenecken, wie ein Büffel im Netze; wie ein Büffel, sobald er im Netze liegt, nicht mehr geschont wird, so wird auch das Geld Jisraéls, sobald es Nichtjuden in die Hände gefallen ist, nicht mehr geschont.
20Hierauf sprach Rabh zu ihm: Kahana, bisher waren die Griechen [an der Herrschaft], die auf Blutvergießen nicht achteten, jetzt aber sind die Perser[an der Herrschaft], die auf Blutvergießen achten und rufen: Mord, Mord! Mache dich auf und fliehe nach dem Jisraéllande, und nimm auf dich, sieben Jahre gegen R. Joḥanan nicht zu replizieren.
21Als er da hinkam, traf er Reš Laqiš an, wie er den Jüngern die Tagesvorlesung erörterte. Da sprach er zu ihnen: Wo ist Reš Laqiš? Diese fragten ihn: Wozu? Er erwiderte: Dies ist einzuwenden und das ist einzuwenden, dies ist zu erwidern und das ist zu erwidern. Da meldeten sie es Reš Laqiš, und Reš Laqiš ging und sprach zu R. Joḥanan: Ein Löwe ist aus Babylonien heraufgekommen; möge der Meister sich für die nächste Vorlesung vorbereiten.
22Am folgenden Tage setzten sie ihn in die erste Reihe, vor R. Joḥanan; dieser trug eine Lehre vor, er aber replizierte nichts, eine zweite Lehre, und er replizierte ebenfalls nichts. [Allmählich] setzte er ihn sieben Reihen tiefer, bis er in die letzte Reihe kam. Da sprach R. Joḥanan zu Reš Laqiš: Aus dem Löwen, von dem du gesprochen hast, ist ein Fuchs geworden.
23Hierauf sprach [R. Kahana]: Möge es der Wille [Gottes] sein, daß diese sieben Reihen anstelle der sieben Jahre treten, die Rabh mir auferlegt hat. Alsdann stand er auf und sprach: Mag nun der Meister von vorn anfangen. Da trug er eine Lehre vor, und jener replizierte dagegen; darauf setzte er ihn eine Reihe höher; hierauf trug er eine zweite Lehre vor, und jener replizierte wiederum.
24R. Joḥanan saß auf sieben Teppichen, und jedesmal, wenn er eine Lehre vortrug und jener dagegen replizierte, zog man ihm einen fort, bis alle Teppiche unter ihm fortgezogen waren und er auf der Erde saß. R. Joḥanan war ein sehr alter Mann und hatte herabhängende Augenbrauen; da sprach er zu ihnen: Hebt mir die Augen[brauen] hoch, damit ich ihn sehen kann. Da hoben sie sie ihm mit einem silbernen Schminkstifte hoch.
25[R. Kahana] hatte gespreizte Lippen, und als dieser ihn sah, glaubte er, er lache über ihn, und grämte sich darüber; da wurde jener schwach, und seine Seele kehrte zur Ruhe ein. Am folgenden Tage sprach R. Joḥanan zu den Jüngern: Habt ihr gesehen, was der Babylonier getan hat!? Diese erwiderten ihm: Das ist seine Art. Darauf ging er zu seiner Gruft hin und sah
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.