Bava Kamma — Blatt 119a
1Da er nun sagt: überall, so ist hieraus zu entnehmen, daß er sich auf den Schlußsatz beziehe, erleichternd. Schließe hieraus.
2UND VON OBSTWÄCHTERN KEIN &C. Einst kaufte Rabh Weinranken von einem Quotenpächter; da sprach Abajje zu ihm: Es wird ja gelehrt: und von Obstwächtern kein Holz und keine Früchte!? Dieser erwiderte: Dies gilt nur von einem Wächter, der an diesen nicht beteiligt ist, bei einem Quotenpächter aber, der an diesen beteiligt ist, ist anzunehmen, daß er von seinem verkauft.
3Die Rabbanan lehrten: Von Obstwächtern darf man kaufen, wenn sie mit ihren Körben und der Wage vor sich sitzen und verkaufen; wenn sie aber sagen, daß man es geheim halte, so ist es verboten. Man darf von ihnen vor dem Eingange des Gartens kaufen, nicht aber hinter dem Garten.
4Es wurde gelehrt: Von wann an darf man von einem Räuber etwas annehmen? Rabh sagt, wenn der größere Teil [seines Besitzes] aus eigenem [Vermögen] besteht; Šemuél sagt, selbst wenn der kleinere Teil aus eigenem [Vermögen] besteht.
5R. Jehuda belehrte Ada den Amtsdiener nach der Ansicht desjenigen, welcher sagt, selbst wenn der kleinere Teil aus eigenem [Vermögen] besteht.
6Über das Vermögen eines Angebers streiten R. Hona und R. Jehuda; einer sagt, man dürfe es mit Händen vernichten, und einer sagt, man dürfe es nicht mit Händen vernichten.
7Einer sagt, man dürfe es mit Händen vernichten, denn sein Vermögen darf nicht wertvoller sein als sein Leben; einer sagt, man dürfe es nicht mit Händen vernichten, denn er kann ja geratene Kinder bekommen, und es heißt:der Frevlerspeichert auf, aber der Gerechte kleidet sich.
8R. Ḥisda hatte einen Quotenpächter, der nach Gewicht gab und nach Gewicht nahm, und er schaffte ihn ab. Darauf las er über sich:des Sünders Vermögen ist dem Frommen vorbehalten.
9Welche Hoffnung hat der Ruchlose, was er auch erworben hat, Gott wird seine Seele wegnehmen. Hierüber [streiten] R. Hona und R. Ḥisda; einer erklärt: die Seele des Beraubten, und einer erklärt: die Seele des Räubers.
10Einer erklärt: die Seele des Beraubten, denn es heißt:das ist die Art des nach Habe Geizenden, er nimmt die Seele seines Herrn. Einer erklärt: die Seele des Räubers, denn es heißt:beraube nicht den Geringen, weil er gering ist, und zermalme nicht den Elenden im Tore, denn der Herr wird ihren Streit führen und wird die, die sie berauben, ihrer Seele berauben. –
11Wie erklärt dieser den Schriftvers: er nimmt die Seele seines Herrn!? – Unter ‘Herrn’ ist der jetzige Herr zu verstehen. –
12Und jener, es heißt ja: er wird die, die sie berauben, ihrer Seele berauben!? – Dies ist eine Begründung: er wird die, die sie berauben, deshalb berauben, weil sie die Seele rauben.
13R. Joḥanan sagte: Wenn jemand von seinem Nächsten etwas im Werte einer Peruṭa raubt, so ist es ebenso, als würde er ihm seine Seele nehmen, denn es heißt: das ist die Art des nach Habe Geizenden, er nimmt die Seele seines Herrn. Ferner heißt es:er ißt deine Ernte und dein Brot, und er verzehrt deine Söhne und deine Töchter,
14Ferner heißt es:wegen der Gewalt der Kinder Jehuda, weil sie unschuldiges Blut in ihrem Lande vergossen haben. Ferner heißt es:wegen Šaúls und wegen des Hauses der Blutschuld, weil er die Gibeo͑niten getötet hat. –
15Wozu ist das ‘ferner’ nötig? – Man könnte glauben, nur seine Seele, nicht aber die Seelen seiner Söhne und Töchter, so heißt es auch: das Fleischseiner Söhne und Töchter.
16Ferner könnte man glauben, dies gelte nur von dem Falle, wenn er keinen Ersatz leistet, nicht aber, wenn er Ersatz leistet, so heißt es auch: wegen der Gewaltder Kinder Jehuda, weil sie unschuldiges Blut in ihrem Lande vergossen haben.
17Ferner könnte man glauben, nur wenn man es mit Händen tut, nicht aber wenn man es nur verursacht, so heißt es auch: wegen Šaúls und wegen des Hauses der Blutschuld, weil er die Gibeo͑niten getötet hat. Wo finden wir denn, daß Šaúl die Gibeo͑niten getötet hat? Allein, er mordete die Priesterstadt Nob, die sie mit Wasser und Speise versorgte, und dies rechnet ihm die Schrift an, als hätte er sie getötet.
18DARF MAN VON FRAUEN &C. KAUFEN. Die Rabbanan lehrten: Man darf von Frauen wollene Gewänder in Judäa und linnene Gewänder in Galiläa kaufen, nicht aber Wein, Öl und Mehl; auch nicht von Sklaven und Kindern. Abba Šaúl sagt, eine Frau dürfe für vier oder fünf Denar verkaufen, um sich ein Kopftuch anzufertigen. Sagen sie aber, daß man es geheim halte, so ist es verboten.
19Almoseneinnehmer dürfen von ihnen eine Kleinigkeit annehmen, nicht aber eine bedeutende Gabe.
20Von den Ölpressern darf man Oliven und Öl nach Maß kaufen, nicht aber wenige Oliven und etwas Öl. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man dürfe in Obergaliläa auch wenige Oliven von Frauen kaufen, weil zuweilen sich jemand schämt, es an der Tür seines Hauses zu verkaufen, und gibt es seiner Frau, daß sie es verkaufe.
21Einst traf Rabina in Maḥoza ein; da kamen die Frauen von Maḥoza und brachten ihm Halsketten und Armbänder, und er nahm sie an. Da sprach Rabba Tospaáh zu Rabina: Es wird ja gelehrt, Almoseneinnehmer dürfen von ihnen eine Kleinigkeit annehmen, nicht aber eine große Gabe!? Dieser erwiderte: Für die Einwohner von Maḥoza sind diese Kleinigkeiten.
22DIE WOLLFASERN, DIE DER WÄSCHERHERAUSZIEHT, GEHÖREN IHM, DIE ABER DER HECHLERHERAUSZIEHT, GEHÖREN DEM HAUSHERRN. DER WÄSCHER DARF DREI FÄDENABNEHMEN UND SIE GEHÖREN IHM, WENN ES MEHR SIND, SO GEHÖREN SIE DEM HAUSHERRN; SIND ES SCHWARZE AUF WEISSEM [STOFFE], SO KANN ER SIE ALLE BEHALTEN UND SIE GEHÖREN IHM.
23WENN EINEM SCHNEIDEREIN FADEN MIT DEM MAN NÄHEN KANN, ODER EIN DREI ZU DREI [FINGERBREITEN] GROSSER FLICK ZURÜCKBLEIBT, SO GEHÖREN SIE DEM HAUSHERRN. WAS DER TISCHLER MIT DEM HOBEL WEGBRINGT, GEHÖRT IHM, WAS ER ABER MIT DER AXT WEGBRINGT, GEHÖRT DEM HAUSHERRN. ARBEITET ER BEIM HAUSHERRN, SO GEHÖREN SOGAR DIE SÄGESPÄNE DEM HAUSHERRN.
24GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Man darf von einem Wäscher Wollfasern kaufen, weil sie ihm gehören. Der Wäscher darf die zwei ersten Fäden fortnehmen und sie gehören ihm.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.