Bava Kamma — Blatt 11b

1ein Teil der Eihaut könne auch ohne die Geburt hervorkommen, nur wurde dies bei einem Teile angeordnet mit Rücksicht auf die ganze, so lehrt er uns.

2Ferner sagte U͑la im Namen R. Elea͑zars: Wenn ein erstgeborenes Kind innerhalb dreißig Tagen totverletzt wird, so braucht man es nicht auszulösen.

3Ebenso lehrte auch Rami b. Ḥama: Aus den Worten:auslösen sollst du, könnte man schließen, auch wenn es totverletzt wird, so heißt es: nur, und dies ist einschränkend.

4Ferner sagte U͑la im Namen R. Elea͑zars: Ein Großvieh wird durch, das Ansichziehen geeignet. —

5Wir haben ja aber gelernt: durch die Übergabe!? — Er ist der Ansicht des Autors der folgenden Lehre: Die Weisen sagen: beide durch das Ansichziehen; R. Šimo͑n sagt, beide durch das Hochheben.

6Ferner sagte U͑la im Namen R. Elea͑zars: Wenn Brüder [die Erbschaft] teilen, so schätze man das, was sie anhaben, nicht aber das, was ihre Söhne und ihre Töchter anhaben.

7R. Papa sagte: Zuweilen kann es vorkommen, daß auch das, was sie selber anhaben, nicht geschätzt wird, und zwar ist dies beim ältesten der Brüder der Fall; dies ist ihnen lieb, damit seine Worte respektiert werden.

8Ferner sagte U͑la im Namen R. Elea͑zars: Wenn ein Hüter [das anvertraute Tier] einem anderen Hüter übergeben hat, so ist er ersatzfrei. Und nicht nur dann, wenn ein unentgeltlicher Hüter es einem Lohnhüter übergeben und somit die Bewachung verbessert hat; sondern auch wenn ein Lohnhüter es einem unentgeltlichen Hüter übergeben und somit die Bewachung verschlechtert hat, ist er ersatzfrei, denn er hat es ja einem vernünftigen Menschen übergeben.

9Raba aber sagt, wenn ein Hüter [das anvertraute Tier] einem anderen Hüter übergeben hat, sei er ersatzpflichtig. Und nicht nur dann, wenn ein Lohnhüter es einem unentgeltlichen Hüter übergeben und somit die Bewachung verschlechtert hat, sondern auch wenn ein unentgeltlicher Hüter es einem Lohnhüter übergeben hat, ist er ersatzpflichtig,

10denn [der Eigentümer] kann zu ihm sagen: dir traue ich auf einen Eid, ihm aber traue ich auf einen Eid nicht.

11Ferner sagte U͑la im Namen R. Elea͑zars: Die Halakha ist, man kann für [eine Schuld] auch Sklaven einfordern.

12R. Naḥman sprach zu U͑la: Sagte es R. Elea͑zar auch von Waisen? — Nein, nur von ihm selber. — Ihm selber kann man ja auch das Gewand von der Schulter [nehmen]!? —

13Dies gilt von dem Falle, wenn er sie verhypotheziert hat. Dies nach Raba, denn Raba sagte: Hat jemand seinen Sklaven verhypotheziert und ihn verkauft, so kann der Gläubiger von ihm einfordern, wenn er aber seinen Ochsen verhypotheziert und ihn verkauft hat, so kann der Gläubiger von ihm nicht einfordern. —

14Weshalb? — Bei dem einen spricht es sich herum, beim anderen spricht es sich nicht herum.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.