Bava Kamma — Blatt 12b

1wir wissen ja, daß sie nicht beisammen zu sein brauchen!?

2Du mußt also sagen, bei sich bewegenden Mobilien verhalte es sich anders als bei sich nicht bewegenden,

3ebenso verhält es sich auch bei sich bewegenden Grundstücken anders als bei sich nicht bewegenden. Sklaven gelten als sich bewegende Grundstücke, während der ganze Erdball ein Komplex ist.

4VON GÜTERN, BEI DENEN KEINE VERUNTREUUNG ERFOLGT &C.

5Also nur wenn keine Veruntreuung erfolgt, wohl aber können sie geheiligt sein; wer lehrte dies?

6R. Joḥanan erwiderte: Hier ist die Ansicht R. Jose des Galiläers vertreten, welcher sagt, Minderheiliges sei Eigentum des Besitzers.

7Es wird nämlich gelehrt:Und sich einer Veruntreuung gegen den Herrn schuldig macht, dies schließt das Minderheilige ein, das sein Eigentum ist — so R. Jose der Galiläer. —

8Wir haben gelernt: Wenn [ein Priester sich eine Frau] mit seinem Anteile an traut, einerlei ob von Hochheiligem oder von Minderheiligem, so ist sie ihm nicht angetraut. Demnach nicht nach R. Jose dem Galiläer? —

9Du kannst auch sagen, nach R. Jose dem Galiläer, denn R. Jose der Galiläer sagt dies nur von einem lebenden [Opfertiere], bei einem geschlachteten aber gibt auch R. Jose der Galiläer zu, denn [die Priester] erhalten es vom Tische Gottes. —

10Ist er denn dieser Ansicht bei einem lebenden, wir haben ja gelernt: Man darf das Erstgeborene, wenn gebrechenfrei, lebend, wenn gebrechenbehaftet, lebend und geschlachtet verkaufen: ferner darf er sich damit eine Frau antrauen.

11Hierzu sagte R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha, dies lehrten sie nur von der Erstgeburt in der Jetztzeit, denn da sie zur Opferung nicht geeignet ist, haben die Priester Besitzrecht darauf, nicht aber zur Zeit, wenn der Tempel besteht, wo sie zur Opferung geeignet ist.

12Darauf wandte Raba gegen R. Naḥman ein: Und sich einer Veruntreuung gegen den Herrn schuldig macht, dies schließt Minderheiliges ein, das sein Eigentum ist— so R. Jose der Galiläer.

13Und Rabina erwiderte, er spreche von einem Erstgeborenen aus dem Auslande, und zwar nach R. Šimo͑n, welcher sagt, daß, wenn solche gebrechenfrei eingeliefert worden sind, sie darzubringen seien. Nur wenn sie eingeliefert worden sind, von vornherein aber nicht.

14Wenn man nun sagen wollte, R. Jose der Galiläer sage dies von lebenden,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.