Bava Kamma — Blatt 13a

1so sollte er ihm doch erwidert haben, die eine Lehre nach R. Jose dem Galiläer und die andere nach den Rabbanan!?

2(Dieser erwiderte:) Du sprichst von den Priestergeschenken: anders verhält es sich hei den Priestergeschenken, da sie vom Tische Gottes erworben werden.

3Der Text. Und sich einer Veruntreuung gegen den Herrn schuldig macht, dies schließt Minderheiliges ein, das sein Eigentum ist — so R. Jose der Galiläer. Ben A͑zaj sagt, dies schließe [nur] das Heilsopfer ein. Abba Jose b. Dostaj sagte: Ben A͑zaj spricht nur vom Erstgeborenen.

4Der Meister sagte: Ben A͑zaj sagt, dies schließe [nur] das Heilsopfer ein. Was schließt dies aus:

5wollte man sagen, dies schließe das Erstgeborene aus, so sollte, wenn du sogar vom Heilsopfer, bei dem das Stützen, das Gußopfer, und das Schwingen von Brust und Schenkel erforderlich sind, sagst, es sei Eigentum des Besitzers, dies um so mehr vom Erstgeborenen gelten!?

6Vielmehr, sagte R. Joḥanan, dies schließt den Zehnten aus.

7Es wird nämlich gelehrt: Vom Erstgeborenen heißt es:es soll nicht aufgelöst werden, es darf, wenn gebrechenfrei, lebend, wenn gebrechenbehaftet, lebend und geschlachtet verkauft werden; vom Zehnten heißt es:es soll nicht umgetauscht werden, es darf weder lebend noch geschlachtet, weder gebrechenfrei noch gebrechenbehaftet verkauft werden.

8Rabina bezieht dies auf den Schlußsatz: Abba Jose b. Dostaj sagte: Ben A͑zaj spricht nur vom Erstgeborenen. Was schließt dies aus:

9wollte man sagen, dies schließe das Heilsopfer aus, so sollte, wenn sogar das Erstgeborene, das vom Mutterleibe aus heilig ist, sein Eigentum ist, es um so mehr das Heilsopfer sein!?

10R. Joḥanan erwiderte: Dies schließt den Zehnten aus.

11Es wird nämlich gelehrt: Vom Erstgeborenen heißt es: es soll nicht ausgelöst werden, es darf, wenn gebrechenfrei, lebend, wenn gebrechenbehaftet, lebend und geschlachtet verkauft werden; vom Zehnten heißt es: es soll nicht umgetauscht werden, es darf weder lebend noch geschlachtet, weder gebrechenfrei noch gebrechenbehaftet verkauft werden. —

12Er sagt ja aber: nur vom Erstgeborenen!? — Dies ist ein Einwand.

13Raba erklärte: Unter Gütern, bei denen keine Veruntreuung erfolgt, sind solche zu verstehen, bei denen das Gesetz von der Veruntreuung keine Geltung hat, das sind nämlich solche, die einem Gemeinen gehören. —

14Sollte er doch lehren: die eines Gemeinen!? — Dies ist ein Einwand.

15R. Abba sagte: Wenn ein Heilsopfertier Schaden angerichtet hat, so kann man den Schaden von seinem Fleische einfordern, nicht aber von den Opferteilen. —

16Selbstverständlich, die Opferteile sind ja dem Höchsten darzubringen!? —

17Dies ist wegen des Fleisches im Werte der Opferteile nötig. —

18Nach wessen Ansicht:

19wenn nach den Rabbanan, so ist es ja selbstverständlich, denn sie sagen ja, wenn das eine den Schaden nicht deckt, werde das Fehlende nicht vom anderen eingezogen,

20und wenn nach R. Nathan, so sagt er ja, wenn das eine den Schaden nicht deckt, werde das Fehlende vom anderen eingezogen!? —

21Wenn du willst, sage ich, nach R. Nathan, und wenn du willst, sage ich, nach den Rabbanan.

22Wenn du willst, sage ich, nach den Rabbanan, denn sie sagen dies nur von zwei getrennten Körpern, während bei einem Körper [der Geschädigte] sagen kann; ich fordere Zahlung von dem, was mir gefällt.

23Wenn du willst, sage ich, nach R. Nathan, denn da kann der Eigentümer des [getöteten] Ochsen zum Eigentümer der Grube sagen: ich habe meinen Ochsen in deiner Grube gefunden, was ich von jenem nicht erhalte, fordere ich von dir ein,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.