Bava Kamma — Blatt 16a
1Alles nach R. Tryphon, denn der Anfangsatz spricht von einem Hofe, der nur einem von ihnen für Früchte und beiden für Ochsen zur Verfügung steht; hinsichtlich der Zahnschädigung gilt er als Hof des Geschädigten und hinsichtlich der Hornschädigung als öffentliches Gebiet.
2R. Kahana sagte: Ich trug diese Lehre vor R. Zebid aus Nehardea͑ vor, und er sprach zu mir: Wieso kannst du alles R. Tryphon addizieren, es heißt ja, bei der Zahnschädigung gelte es als verwarnt hinsichtlich des Fressens von für dieses geeigneten Sachen, also nur hinsichtlich geeigneter Sachen, nicht aber hinsichtlich ungeeigneter Sachen,
3und R. Tryphon sagt ja, für das Ungewöhnliche, wie die Hornschädigung, sei im Gebiete des Geschädigten der ganze Schaden zu ersetzen!?
4Vielmehr, tatsächlich nach den Rabbanan, nur ist [die Mišna] lückenhaft und wie folgt zu verstehen: es gibt fünf Fälle des Nichtverwarntseins, bei Verwarnung aber gehören sie zu den Verwarnten;
5hinsichtlich der Zahnschädigung und der Fußschädigung aber gilt es von vornherein als verwarnt, und zwar nur im Gebiete des Geschädigten.
6Rabina wandte ein: Weiter wird ja erklärt, in welchem Falle dies beim Ochsen des Schädigers im Gebiete des Geschädigten erfolge; erklärlich sind [die Worte] ‘in welchem Falle’, wenn du sagst, er spreche davon, welche Bedeutung aber haben [die Worte] ‘in welchem Falle’, wenn du sagst, er spreche davon nicht!?
7Vielmehr erklärte Rabina, [die Mišna] ist lückenhaft und ist wie folgt zu verstehen: es gibt fünf Fälle des Nichtverwarntseins, bei Verwarnung aber gehören diese fünf zu den Verwarnten;
8hinsichtlich der Zahnschädigung und der Fußschädigung aber gilt es von vornherein als verwarnt. Das ist das [Gesetz vom] verwarnten Ochsen. Über den Ochsen des Schädigers im Gebiete des Geschädigten besteht ein Streit zwischen R. Tryphon und den Rabbanan. Ferner gibt es noch andere Tiere, die ebenso als verwarnte gelten: ein Wolf, ein Löwe, ein Bär, ein Panther, ein Leopard und eine Schlange.
9Ebenso wird auch gelehrt: Es gibt fünf Fälle des Nichtverwarntseins, bei Verwarnung aber gehören diese fünf zu den Verwarnten; hinsichtlich der Zahnschädigung und der Fußschädigung aber gilt es von vornherein als verwarnt. Das ist das [Gesetz vom] verwarnten Ochsen. Ober den Ochsen des Schädigers im Gebiete des Geschädigten besteht ein Streit zwischen R. Tryphon und den Rabbanan. Ferner gibt es noch andere Tiere, die ebenso als verwarnt gelten: ein Wolf, ein Löwe, ein Bär, ein Leopard, ein Panther und eine Schlange.
10Manche weisen auf einen Widerspruch hin: Wir haben gelernt, es gebe fünf Fälle des Nichtverwarntseins und fünf Fälle des Verwarntseins; gibt es denn weiter keine mehr, zu diesen gehören ja auch der Wolf, der Löwe, der Bär, der Leopard, der Panther und die Schlange!?
11Und Rabina erklärte, [die Mišna] sei lückenhaft und wie folgt zu verstehen: es gibt fünf Fälle des Nichtverwarntseins, bei Verwarnung aber gehören diese fünf zu den Verwarnten; hinsichtlich der Zahnschädigung und der Fußschädigung gilt es von vornherein als verwarnt. Das ist das [Gesetz vom] verwarnten Ochsen. Über den Ochsen des Schädigers im Gebiete des Geschädigten besteht ein Streit zwischen R. Tryphon und den Rabbanan. Ferner gibt es noch andere Tiere, die ebenso als verwarnt gelten: ein Wolf, ein Löwe, ein Bär, ein Leopard, ein Panther und eine Schlange.
12DES SICHNIEDERLEGENS. R. Elea͑zar sagte: Dies gilt nur von großen Krügen, bei kleinen Krügen aber ist dies seine gewöhnliche Art.
13Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Ein Tier gilt als verwarnt, wenn es beim gewöhnlichen Gehen etwas zerbricht, oder einen Menschen, ein Tier oder Geräte zerdrückt. —
14Vielleicht von der Seite.
15Manche lesen: R. Elea͑zar sagte: Man sage nicht, dies sei nur bei großen Krügen ungewöhnlich, bei kleinen aber sei es seine gewöhnliche Art, vielmehr ist dies auch bei kleinen ungewöhnlich.
16Man wandle ein: Oder einen Menschen, ein Tier oder Geräte zerdrückt!?
17R. Elea͑zar erwiderte: Vielleicht von der Seite.
18Manche weisen auf einen Widerspruch hin: Wir haben gelernt: des Sichniederlegens, und dem widersprechend wird gelehrt: einen Menschen, ein Tier oder Geräte zu zerdrücken!? R. Elea͑zar erwiderte: Dies ist kein Widerspruch; das eine gilt von großen Krügen und das andere gilt von kleinen Krügen.
19EIN WOLF, EIN LÖWE &C. Was ist Bardalis? R. Jehuda erwiderte: Naphraza. — Was ist Naphraza!? K. Joseph erwiderte: Apa.
20Man wandte ein: R. Meír sagt, auch die Hyäne; R. Elea͑zar sagt, auch die Schlange und R. Joseph erklärte, Hyäne sei identisch mit Apa!? —
21Das ist kein Widerspruch; unter der einen [Benennung] ist eine männliche Hyäne und unter der anderen ist eine weibliche Hyäne zu verstehen.
22Es wird nämlich gelehrt: Die männliche Hyäne wird nach sieben Jahren eine Fledermaus; die Fledermaus wird nach sieben Jahren ein A͑rpad; der Arpad wird nach sieben Jahren ein Kimos; der Kimos wird nach sieben Jahren eine Schlange; die Schlange wird nach sieben Jahren ein Dämon. Das Rückgrat des Menschen wird nach sieben Jahren eine Schlange; dies jedoch nur dann, wenn er sich beim [Segensspruche] ‘Wir danken’ nicht zu verbeugen pflegte.
23Der Meister sagte: R. Meír sagt, auch die Hyäne; R. Elea͑zar sagt, auch die Schlange.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.