Bava Kamma — Blatt 18b
1Vielmehr, die Worte R. Elea͑zars, der ganze Schaden sei zu ersetzen, beziehen sich auf den Fall, wenn eine Verwarnung erfolgt ist, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, beim Geröllschaden gebe es eine Verwarnung, und einer ist der Ansicht, beim Geröllschaden gebe es keine Verwarnung. —
2Wieso fragte Raba demnach, ob es beim Geröllschaden eine Verwarnung gebe oder nicht: nach den Rabbanan gibt es beim Geröllschaden keine Verwarnung und nach R. Elea͑zar gibt es beim Geröllschaden wohl eine Verwarnung!? —
3Raba kann dir erwidern: ich fragte es nach den Rabbanan, die gegen Symmachos streiten, während hierbei sowohl die Rabbanan als auch R. Elea͑zar der Ansicht Symmachos’ sind, welcher sagt, für Geröllschaden sei der ganze Ersatz zu leisten
4und nur deshalb ist nach den Rabbanan nur die Hälfte des Schadens zu ersetzen, weil es auf ungewöhnliche Weise geschehen und keine Verwarnung erfolgt ist. Sie führen den Streit von R. Tryphon mit den Rabbanan. —
5Allerdings ist R. Tryphon der Ansicht, es sei der ganze Schaden zu ersetzen, aber ist er etwa der Ansicht, daß dies dinglich zu erfolgen habe? —
6Freilich, dies folgert er ja von der Hornschädigung auf öffentlichem Gebiete,
7und es genügt, wenn das Gefolgerte dem gleicht, wovon es gefolgert wird. —
8R. Tryphon hält ja aber nichts von [der Regel] ‘es genügt’!? —
9Nur in dem Falle hält er nichts von [der Regel] ‘es genügt’, wenn dadurch [der Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere widerlegt werden würde, wenn aber dadurch [der Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere nicht widerlegt wird, hält er wohl von [der Regel] ‘es genügt’.
10Der Text. Raba fragte: Gibt es beim Geröllschaden eine Verwarnung oder nicht; ist sie mit der Hornschädigung zu vergleichen, oder aber sagen wir, sie ist eine Unterart der Fußschädigung? —
11Komm und höre: Beim Hüpfen gilt es nicht als verwarnt; manche sagen, es gelte wohl als verwarnt. Wieso kann dies vom Hüpfen gelten!? Wahrscheinlich ist das Aufwirbeln durch Hüpfen zu verstehen,
12und zwar wenn es dreimal erfolgt ist; ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, hierbei gebe es eine Verwarnung und einer ist der Ansicht, hierbei gebe es keine Verwarnung. — Nein, beim ersten Male, und sie führen den Streit von Symmachos mit den Rabbanan. —
13Komm und höre: Wenn ein Vieh Kot auf Teig wirft, so ist, wie R. Jehuda sagt, der ganze Schaden, und wie R. Elea͑zar sagt, die Hälfte des Schadens zu ersetzen. Doch wohl bei einer dreimaligen Wiederholung, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, hierbei gebe es eine Verwarnung, und einer ist der Ansicht, hierbei gebe es keine Verwarnung. —
14Nein, beim ersten Male, und sie führen den Streit von Symmachos mit den Rabbanan. — Dies ist ja aber ungewöhnlich!? — Wenn es ihm Not tat. —
15Sollte doch R. Jehuda sagen, die Halakha sei wie Symmachos, und R. Elea͑zar sagen, die Halakha sei wie die Rabbanan!? — Den Fall vom Kotwerfen besonders [zu lehren] ist nötig; man könnte glauben, dies gelte, da er vom Körper kommt, als Schädigung mit dem Körper, so lehrt er uns. —
16Komm und höre: Rami b. Jeḥezqel lehrte: Wenn ein Hahn den Kopf in ein Glasgefäß steckt, hineinkräht und es zerbricht, so ist der ganze Schaden zu ersetzen. Hierzu sagte R. Joseph: In der Schule Rabhs sagten sie, daß, wenn ein Pferd wiehert oder ein Esel schreit und dadurch ein Gefäß zerbricht, die Hälfte des Schadens zu ersetzen sei.
17Doch wohl, wenn es dreimal erfolgt ist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.