Bava Kamma — Blatt 22b
1Im ersten Falle ist der Eigentümer des Kamels ersatzpflichtig, weil er ihm nicht so viel Ladung auflegen sollte, im zweiten Falle ist der Ladenbesitzer ersatzpflichtig, weil er seine Leuchte nicht draußen hinausstellen sollte. —
2Komm und höre: Wenn jemand eine Tenne in Brand steckt und daneben ein gebundenes Böckchen und ein Sklave sich befinden, und mit dieser verbrannt werden, so ist er ersatzpflichtig; wenn aber ein gebundener Sklave und ein Böckchen sich daneben befinden, und mit dieser verbrannt werden, so ist er frei.
3Einleuchtend ist es nun, daß er frei ist, nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Pfeil, weshalb aber ist er frei nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Eigentum, ist man denn, wenn sein Ochs einen Sklaven tötet, nicht ersatzpflichtig!? —
4R. Šimo͑n b. Laqiš kann dir erwidern: hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er das Feuer mit dem Körper des Sklaven angezündet hat; er verfällt der schwereren Strafe. —
5Wozu braucht dies demnach gelehrt zu werden!? — In dem Falle, wenn das Böckchen einem und der Sklave einem anderen gehört.
6Komm und höre: Wer einen Brand stiftet durch einen Tauben, Blöden oder Minderjährigen, ist beim menschlichen Gerichte frei und beim himmlischen Gerichte schuldig.
7Einleuchtend ist dies nun nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Pfeil, denn hierbei ist es ein Pfeil des Tauben, weshalb aber nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Eigentum, ist man denn nicht ersatzpflichtig, wenn man seinen Ochsen einem Tauben, Blöden oder Minderjährigen anvertraut hat!? —
8Hierzu wird ja gelehrt: Reš Laqiš sagte im Namen Ḥizqijas, dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn er ihm eine Kohle anvertraut und dieser sie angefacht hat, wenn aber eine Flamme, sei er ersatzpflichtig, weil ein Schaden sicher ist.
9R. Joḥanan aber sagte, auch wenn eine Flamme, sei er ersatzfrei, denn er ist der Ansicht, die Beteiligung des Tauben habe es verursacht; ersatzpflichtig ist er nur dann, wenn er ihm Holz, Späne und eine Kerze anvertraut.
10Raba sagte: Es gibt einen Schriftvers und eine Barajtha als Stütze für R. Joḥanan. Einen Schriftvers, denn es heißt:wenn ein Feuer ausbricht, von selbst ausbricht; so muß der, welcher den Brand verursachthat, [den Schaden] ersetzen. Hieraus ist zu entnehmen, daß das Feuer als Pfeil gilt.
11Eine Barajtha, denn es wird gelehrt: Die Schrift beginnt
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.