Bava Kamma — Blatt 23a

1mit der Schädigung durch sein Eigentum und schließt mit der Schädigung durch seine eigene Person, um dir zu sagen, das Feuer gelte als Pfeil.

2Raba sagte: Abajje warf folgende Frage auf: In welchem Falle kann man nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Pfeil, wegen des Verborgenen bei der Feuerschädigung frei sein?

3Er selbst erklärte es auch: Wenn das Feuer in einem Hofe entstanden ist und ein Zaun nicht infolge des Feuers eingestürzt ist, wodurch das Feuer sich ausgedehnt und in einem anderen Hofe Schaden angerichtet hat; da haben seine Pfeile aufgehört. —

4Demnach hatten ja auch hinsichtlich des Nichtverborgenen seine Pfeile aufgehört!? —

5Vielmehr, nach demjenigen, nach dem es als Pfeil gilt, gilt es auch als Eigentum, und zwar wenn er den Zaun herstellen konnte und es unterlassen hat; es ist ebenso als würde er seinen Ochsen nicht eingesperrt haben. —

6Wenn es nun nach demjenigen, nach dem es als Pfeil gilt, auch als Eigentum gilt, welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen!? —

7Raba sagte: Abajje warf folgende Frage auf: In welchem Falle kann man nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Pfeil, wegen des Verborgenen bei der Feuerschädigung frei sein?

8SO IST FÜR DEN KUCHEN &C. ZU ERSETZEN. Ersatzpflichtig ist wohl der Eigentümer des Hundes; sollte doch auch der Eigentümer der Kohle ersatzpflichtig sein!? — Wenn er seine Kohle verwahrt hatte. —

9Wie konnte sie, wenn er sie verwahrt hatte, der Hund erreichen!? — Wenn er durchgebrochen ist. R. Mari, Sohn des R. Kahana, sagte: Dies besagt, daß gewöhnliche Türen für Hunde durchbrechbar sind. —

10Wo soll er ihn gefressen haben: wollte man sagen, in einer fremden Tenne, so heißt es ja:und auf einem fremden Felde abweidenläßt, was hierbei nicht der Fall ist!? — In dem Falle, wenn er ihn in der Tenne des Eigentümers des Kuchens gefressen hat. —

11Hieraus wäre also zu entnehmen, daß das Maul der Kuh

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.