Bava Kamma — Blatt 25a

1ICH FOLGERE NICHT DIE HORNSCHÄDIGUNG VON DER HORNSCHÄDIGUNG, SONDERN DIE HORNSCHÄDIGUNG VON DER FUSSCHÄDIGUNG: WENN ES IN EINEM FALLE, WOBEI ES HINSICHTLICH DER ZAHNSCHÄDIGUNG UND DER FUSSCHÄDIGUNG ERLEICHTERT WORDEN IST, NÄMLICH AUF ÖFFENTLICHEM GEBIETE, HINSICHTLICH DER HORNSCHÄDIGUNG ERSCHWERT WORDEN IST, UM WIEVIEL MEHR MUSS IN EINEM FALLE, IN DEM ES HINSICHTLICH DER ZAHNSCHÄDIGUNG UND DER FUSSCHÄDIGUNG ERSCHWERT WORDEN IST, NÄMLICH IM GEBIETE DES GESCHÄDIGTEN, HINSICHTLICH DER HORNSCHÄDIGUNG ERSCHWERT WERDEN.

2JENE ERWIDERTEN IHM: ES GENÜGT, WENN DAS GEFOLGERTE DEM GLEICHT, WOVON GEFOLGERT WIRD: WIE AUF ÖFFENTLICHEM GEBIETE NUR DIE HÄLFTE DES SCHADENS ZU ERSETZEN IST, EBENSO IST IM GEBIETE DES GESCHÄDIGTEN NUR DIE HÄLFTE DES SCHADENS ZU ERSETZEN.

3GEMARA. Hält denn R. Tryphon nichts von [der Regel] ‘es genügt’, sie ist ja aus der Tora!? Es wird nämlich gelehrt: Ein Beispiel für [den Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere:Da sprach der Herr zu Moše: Hätte ihr Vater ihr ins Gesicht gespuckt, würde sie sich nicht sieben Tage schämen müssen; man sollte nun vom Leichteren auf das Schwerere folgern, daß wegen [der Beleidigung] der Göttlichkeit dies vierzehn Tage währen sollte; aber es genügt, wenn das Gefolgerte dem gleicht, wovon gefolgert wird. —

4Nur in dem Falle, wenn dadurch der [Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere widerlegt werden würde, hält er nichts von [der Regel] ‘es genügt’, wenn aber dadurch [der Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere nicht widerlegt wird, hält er wohl von der Regel ‘es genügt’. Da ist von den sieben Tagen wegen [Beleidigung] der Göttlichkeit überhaupt nichts geschrieben, durch [einen Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere sind vierzehn Tage zu folgern, aber durch [die Regel] ‘es genügt’ werden sieben ausgeschlossen, sodaß es bei sieben verbleibt.

5Hierbei aber befindet sich die [Zahlung der] Hälfte des Schadens in der Schrift und durch [einen Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere soll die zweite Hälfte des Schadens gefolgert werden, sodaß es zusammen den ganzen Schaden ausmacht; wenn du nun [die Regel] ‘es genügt’ anwendest, so wird dadurch [der Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere widerlegt. —

6Und die Rabbanan!? — Auch die sieben Tage wegen [Beleidigung] der Göttlichkeit befinden sich in der Schrift:sie soll sieben Tage eingeschlossen werden. —

7Und R. Tryphon!? — Dies lehrt eben die Anwendung [der Regel] ‘es genügt’. —

8Und die Rabbanan!? — Es gibt noch einen zweiten Schriftvers:und Mirjam wurde eingeschlossen. — Und R. Tryphon!? — Dies besagt, daß [die Regel] ‘es genügt’ auch anderweitig anzuwenden sei. Man könnte nämlich glauben, nur hierbei wegen der Ehrung Mošes, anderweitig aber nicht, so lehrt er uns.

9R. Papa sprach zu Abajje: Folgender Autor hält ja nichts von [der Regel] ‘es genügt’ auch in dem Falle, wenn dadurch [der Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere nicht widerlegt wird. Es wird nämlich gelehrt: Woher dies vom Samentropfen eines Flußbehafteten? Dies ist durch einen Schluß zu folgern: wenn das, was bei einem Reinen rein ist, bei einem Unreinen unrein ist, um wieviel mehr ist das, was bei einem Reinen unrein ist, bei einem Unreinen unrein.

10Dies wird gefolgert sowohl hinsichtlich der Berührung als auch hinsichtlich des Tragens. Weshalb nun, man sollte doch sagen, durch [den Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere sei das Berühren einzuschließen, und durch [die Regel] ‘es genügt’ sei das Tragen auszuschließen.

11Wolltest du erwidern, hinsichtlich der Berührung sei [der Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere nicht nötig, da es bei diesem nicht leichter sein kann als bei einem Reinen, so ist er dennoch nötig. Man könnte nämlich glauben, die Schriftwortenächtliches Begegnis besagen, daß dies nur von einer Person gelte, bei der [die Unreinheit] durch das Begegnis veranlaßt worden ist, ausgenommen dieser, bei dem dies nicht durch das Begegnis veranlaßt worden ist, sondern durch etwas anderes; daher ist er nötig. —

12Heißt es denn: und nichts anderes!?

13Wer ist der Autor, welcher sagt, der Samentropfen des Flußbehafteten sei durch das Tragen verunreinigend: weder R. Elie͑zer noch R. Jehošua͑!? Wir haben nämlich gelernt: Der Samentropfen des Flußbehafteten ist verunreinigend durch Berührung und nicht durch Tragen — so R. Elie͑zer; R. Jehošua͑ sagt, er sei auch durch Tragen verunreinigend, weil er ohne Flußtropfen nicht möglich ist.

14R. Jehošua͑ ist dieser Ansicht nur deshalb, weil er ohne Flußtropfen nicht möglich ist, sonst aber nicht. — Vielmehr, es ist der Autor der folgenden Lehre: Noch höher

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.