Bava Kamma — Blatt 25b

1steht der Fluß des Flußbehafteten, sein Speichel, sein Samenerguß, sein Harn und das Blut der Menstruierenden; diese sind verunreinigend sowohl durch Berührung als auch durch Tragen. —

2Vielleicht auch hierbei aus dem Grunde, weil es ohne Flußtropfen nicht möglich ist!? — Wenn dem so wäre, so sollte er [den Samenerguß neben ‘Fluß’ nennen, wenn er ihn aber neben ‘Speichel’ nennt, so ist dies wohl aus dem Grunde, weil er vom Speichel gefolgert wird.

3R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Folgender Autor hält ja nichts von [der Regel] ‘es genügt’ auch in dem Falle, wenn dadurch [der Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere nicht widerlegt wird!? Es wird nämlich gelehrt: Woher, daß eine Matte durch eine Leiche [verunreinigungsfähig] ist? Dies ist durch einen Schluß zu folgern: wenn kleine Krüglein, die durch einen Flußbehafteten nicht verunreinigungsfähig sind, durch eine Leiche verunreinigungsfähig sind, um wieviel mehr ist eine Matte, die durch einen Flußbehafteten verunreinigungsfähig ist, durch eine Leiche verunreinigungsfähig.

4Dies wird gefolgert sowohl hinsichtlich der Unreinheit bis zum Abend als auch hinsichtlich der Unreinheit für sieben Tage. Weshalb nun, man sollte doch sagen, durch [den Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere sei die Unreinheit bis zum Abend zu folgern, und durch [die Regel] ‘es genügt’ sollte die Unreinheit für sieben Tage ausgeschlossen werden.

5Dieser erwiderte: Dies unterbreitete bereits R. Neḥumi b. Zekharja vor Abajje, und Abajje erwiderte ihm: Der Autor folgert dies von einer Matte durch ein Kriechtier, und zwar wie folgt. Woher, daß eine Matte durch ein Kriechtier verunreinigungsfähig ist? Dies ist durch einen Schluß zu folgern: wenn kleine Krüglein, die durch einen Flußbehafteten nicht verunreinigungsfähig sind, durch ein Kriechtier verunreinigungsfähig sind, um wieviel mehr ist eine Matte, die durch einen Flußbehafteten verunreinigungsfähig ist, durch ein Kriechtier verunreinigungsfähig.

6Woher wissen wir dies von einer Matte durch eine Leiche? Beim Kriechtiere wird von Gewand und Fell gesprochen und ebenso wird bei einer Leiche von Gewand und Fell gesprochen, wie nun beim Kriechtiere neben Gewand und Fell auch eine Matte verunreinigungsfähig ist, ebenso ist auch bei einer Leiche neben Gewand und Fell auch eine Matte verunreinigungsfähig.

7Und dies ist entbehrlich, denn wenn es nicht entbehrlich wäre, könnte man widerlegen: wohl durch ein Kriechtier, weil dieses schon in Linsengröße verunreinigend ist, während eine Leiche nicht in Linsengröße, sondern erst in Olivengröße verunreinigend ist.

8Aber es ist entbehrlich. Merke, das Kriechtier wird ja mit dem Samenerguß verglichen, denn es heißt: ein Mann, der [Samen] ausgestoßen hat &c. und darauf folgt:oder wer irgend ein Kriechtier berührt, und da es schon beim Samenergusse heißt:alles Gewand und alles Fell, an dem Samenfluß sich befindet,

9wozu braucht nun der Allbarmherzige beim Kriechtiere wiederum Gewand und Fell zu nennen? Es ist also entbehrlich. —

10Es ist ja aber nur an der einen Stelle entbehrlich; allerdings nach demjenigen, welchen sagt, man könne aus einer nur an einer Stelle entbehrlichen Wortanalogie einen unwiderlegbaren Schluß folgern, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man könne ihn zwar folgern aber auch widerlegen!?

11Es ist auch bei der Leiche entbehrlich: Merke, die Leiche wird ja mit dem Samenergusse verglichen, denn es heißt: wer einen Leichenunreinen berührt, oder ein Mann, der [Samen] ausgestoßen hat &c., und da es schon beim Samenergusse heißt: alles Gewand und alles Fell, an dem Samenfluß sich befindet, wozu braucht nun der Allbarmherzige bei der Leiche Gewand und Fell zu nennen? Es ist also auch hier, und somit an beiden Stellen entbehrlich. —

12Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, man vergleiche sie zwar, lasse sie aber bei ihren Bestimmungen, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, man vergleiche sie in jeder Hinsicht!? —

13Raba erwiderte: Die Schrift sagt:am siebenten Tage sollt ihr eure Kleider waschen: alle Unreinheiten, die von einer Leiche herrühren, währen nicht weniger als sieben Tage.

14Sollte doch durch [einen Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß man für Zahnschädigung und Fußschädigung auf öffentlichem Gebiete ersatzpflichtig sei: wenn man für Hornschädigung, für die auf dem Gebiete des Geschädigten nur die Hälfte des Schadens zu ersetzen ist, auf öffentlichem Gebiete ersatzpflichtig ist, um wieviel mehr ist man für Zahnschädigung und Fußschädigung, für die auf dem Gebiete des Geschädigten der ganze Schaden zu ersetzen ist, auf öffentlichem Gebiete ersatzpflichtig!? —

15Die Schrift sagt:und auf einem fremden Felde abweiden läßt, nicht aber auf öffentlichem Gebiete.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.