Bava Kamma — Blatt 27a
1frei; R. Jehuda b. Bethera sagt, wenn nacheinander, sei der letzte schuldig, weil er seinen Tod beschleunigt hat.
2Wenn ein Ochs kommt und es mit seinen Hörnern auffängt, so besteht hierüber ein Streit zwischen R. Jišma͑él, dem Sohne des R. Joḥanan b. Beroqa, und den Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt:So zahle er ein Lösegeld für seine Person, den Wert des Geschädigten; R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagt, den Wert des Schädigers.
3Ferner sagte Rabba: Wenn jemand von einem Dache herabfällt und in einem Weibe stecken geblieben ist, so ist er zu den vier Zahlungen verpflichtet; ist es seine Schwägerin, so ist sie ihm dadurch nicht angeeignet.
4Er ist verpflichtet [zur Zahlung von] Entschädigung, Schmerzensgeld, Kurkosten und Versäumnis; Beschämungsgeld aber nicht, denn wir haben gelernt, man sei zur Zahlung von Beschämungsgeld nur dann verpflichtet, wenn man die Tat beabsichtigt hat.
5Ferner sagte Rabba: Wenn jemand durch einen ungewöhnlichen Wind von der Spitze eines Daches herabfällt und jemand beschädigt und beschämt, so ist er zur Entschädigung verpflichtet und von den vier Zahlungen frei: wenn aber durch einen gewöhnlichen Wind und jemand beschädigt und beschämt, so ist er [zur Leistung] der vier Zahlungen mit Ausnahme des Beschämungsgeldes verpflichtet; drehte er sich um, so ist er auch zur Zahlung des Beschämungsgeldes verpflichtet.
6Es wird nämlich gelehrt: Schon aus den Worten:und ihre Hand ausstreckt, ist ja das Anfassen zu verstehen, wozu heißt es: und anfaßt? Dies besagt, auch wenn man nur die Absicht der Schädigung und nicht die Absicht der Beschämung hatte.
7Ferner sagte Rabba: Wenn jemand einem eine Kohle aufs Herz gelegt hat und dieser infolgedessen gestorben ist, so ist er frei; wenn aber auf ein Gewand und es verbrannt worden ist, so ist er schuldig.
8Raba sagte: Beides haben wir gelernt. Wenn aufs Herz, denn wir haben gelernt: Wenn jemand einen ins Feuer oder ins Wasser gedrückt hat, sodaß er nicht herauskommen konnte und gestorben ist, so ist er schuldig; wenn er ihn aber ins Feuer oder ins Wasser hineingestoßen hat, er aber herauskommen konnte, und gestorben ist, so ist er frei.
9Wenn auf ein Gewand, denn wir haben gelernt: [Sagt jemand:] zerreiße mein Gewand, zerbrich meinen Krug, so ist er ersatzpflichtig; [sagt er aber:] und sollst ersatzfrei sein, so ist er ersatzfrei.
10Rabba fragte: Wie ist es, wenn jemand eine Kohle auf das Herz eines Sklaven gelegt hat; gilt er als Person oder als Sache? Und wie ist es, wenn du entscheidest, er gelte als Person, bei einem Ochsen?
11Später entschied er es. Ein Sklave gilt als Person, ein Ochs gilt als Sache.
12WENN JEMAND EINEN KRUG AUF ÖFFENTLICHEM GEBIETE HINSTELLT UND EIN ANDERER KOMMT, AN DIESEM STRAUCHELT UND IHN ZERBRICHT, SO IST ER ERSATZFREI; KOMMT ER DARAN ZU SCHADEN, SO IST DER EIGENTÜMER DES FASSES ZUR ENTSCHÄDIGUNG VERPFLICHTET.
13GEMARA. Er beginnt mit ‘Krug’ und schließt mit ‘Faß’!?
14Ebenso haben wir auch gelernt: Wenn der eine mit seinem Fasse und der andere mit seinem Balken kommt und der Krug des einen am Balken des anderen zerbricht, so ist er ersatzfrei. Auch hier beginnt er mit ‘Faß’ und schließt mit ‘Krug’.
15Ferner haben wir gelernt: Wenn einer mit seinem Fasse Wein und ein anderer mit seinem Kruge Honig kommt und das Honigfaß platzt, und der eine seinen Wein ausschüttet und den Honig des anderen in [sein Faß] rettet, so hat er nur seinen Lohn [zu beanspruchen]. Auch hier beginnt er mit ‘Krug’ und schließt mit ‘Faß’!?
16R. Papa erwiderte: Krug und Faß sind dasselbe. — In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? — Hinsichtlich des Kaufes und Verkaufes. —
17In welchem Falle: wenn in einem Orte, in dem man einen Krug nicht ‘Faß’ und ein Faß nicht ‘Krug’ nennt, so werden sie ja nicht so benannt!? —
18In dem Falle, wenn die meisten einen Krug ‘Krug’ und ein Faß ‘Faß’ nennen, manche aber auch ein Faß ‘Krug’ und einen Krug ‘Faß’ nennen; man könnte glauben, man richte sich nach der Mehrheit,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.