Bava Kamma — Blatt 35b
1SO SIND BEIDE ERSATZFREI; GEHÖREN SIE BEIDE EINEM EIGENTÜMER, SO IST ER FÜR BEIDE ERSATZPFLICHTIG.
2WENN EINER GROSS UND EINER KLEIN IST, UND DER GESCHÄDIGTE SAGT: DER GROSSE HAT IHN BESCHÄDIGT, UND DER SCHÄDIGER SAGT: NEIN DOCH, DER KLEINEHAT IHN BESCHÄDIGT, ODER WENN EINER NICHT VERWARNT UND DER ANDERE VERWARNT IST, UND DER GESCHÄDIGTE SAGT: DER VERWARNTE HAT IHN BESCHÄDIGT, UND DER SCHÄDIGER SAGT: NEIN DOCH, DER NICHT VERWARNTE HAT IHN BESCHÄDIGT, SO HAT DERJENIGE, DER VOM ANDEREN FORDERT, DEN BEWEIS ZU ERBRINGEN.
3WENN ES ZWEI BESCHÄDIGTE SIND, EIN GROSSER UND EIN KLEINER, UND ZWEI SCHÄDIGER, EIN GROSSER UND EIN KLEINER, UND DER GESCHÄDIGTE SAGT: DER GROSSE HAT DEN GROSSEN UND DER KLEINE HAT DEN KLEINEN BESCHÄDIGT, UND DER SCHÄDIGER SAGT: NEIN DOCH, DER KLEINE HAT DEN GROSSEN UND DER GROSSE HAT DEN KLEINEN BESCHÄDIGT, ODER WENN EINER NICHT VERWARNT UND DER ANDERE VERWARNT IST, UND DER GESCHÄDIGTE SAGT: DER VERWARNTE HAT DEN GROSSEN UND DER NICHT VERWARNTE HAT DEN KLEINEN BESCHÄDIGT, UND DER SCHÄDIGER SAGT: NEIN DOCH, DER NICHT VERWARNTE HAT DEN GROSSEN UND DER VERWARNTE HAT DEN KLEINEN BESCHÄDIGT, SO HAT DERJENIGE, DER VOM ANDEREN FORDERT, DEN BEWEIS ZU ERBRINGEN.
4GEMARA. R. Ḥija b. Abba sagte: Die Kollegen des Symmachos streiten gegen ihn, denn er sagt, der Betrag, über den ein Zweifel besteht, sei zu teilen.
5R. Abba b. Mamal sprach zu R. Ḥija b. Abba: Sagt Symmachos dies auch von dem Falle, wenn es beide mit Bestimmtheit behaupten? Dieser erwiderte ihm: Jawohl, Symmachos sagt dies auch von dem Falle, wenn es beide mit Bestimmtheit behaupten. –
6Woher, daß unsere Mišna von dem Falle spricht, wenn es beide mit Bestimmtheit behaupten? – Er lehrt: und [der Eigentümer] desselben sagt: dein Ochs hat es beschädigt, und der andere sagt: nein doch.
7R. Papa wandte ein: Wenn der Anfangsatz von dem Falle spricht, wenn beide es mit Bestimmtheit behaupten, so spricht ja auch der Schlußsatz von dem Falle, wenn es beide mit Bestimmtheit behaupten;
8wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Wenn einer groß und einer klein ist, und der Geschädigte sagt: der große hat ihn beschädigt, und der Schädiger sagt: nein doch, der kleine hat ihn beschädigt, oder wenn einer nicht verwarnt und der andere verwarnt ist, und der Geschädigte sagt: der verwarnte hat ihn beschädigt, und der Schädiger sagt: nein doch, der nicht verwarnte hat ihn beschädigt, so hat derjenige, der vom anderen fordert, den Beweis zu erbringen.
9Wenn er aber den Beweis nicht erbringt, erhält er gemäß der Behauptung des Schädigers; somit wäre dies eine Widerlegung des Rabba b. Nathan, welcher sagt, wenn jemand von einem Weizen fordert, und dieser ihm Gerste eingesteht, sei er frei!?
10Wollte man sagen, wenn der eine ‘bestimmt’ und der andere ‘vielleicht’ sagt, –
11wer sagt nun ‘bestimmt’ und wer ‘vielleicht’: sagt der Geschädigte ‘bestimmt’ und der Schädiger ‘vielleicht’, so wäre dies doch noch immer eine Widerlegung des Rabba b. Nathan!? –
12Nein, wenn der Geschädigte ‘vielleicht’ und der Schädiger ‘bestimmt’ sagt. –
13Wenn nun der Schlußsatz von dem Falle spricht, wenn der Geschädigte ‘vielleicht’ und der Schädiger ‘bestimmt’ sagt, so spricht ja wahrscheinlich auch der Anfangsatz von dem Falle, wenn der Geschädigte ‘vielleicht’ und der Schädiger ‘bestimmt’ sagt;
14ist denn Symmachos seiner Ansicht auch hinsichtlich dieses Falles, daß zu lehren nötig wäre, daß dem nicht so sei!? –
15Nein, der Schlußsatz spricht von dem Falle, wenn der Geschädigte ‘vielleicht’ und der Schädiger ‘bestimmt’ sagt, und der Anfangsatz von dem Falle, wenn der Geschädigte ‘bestimmt’ und der Schädiger ‘vielleicht’ sagt. –
16Der Anfangsatz gleicht ja nicht dem Schlußsatze!? –
17Ich will dir sagen, ’bestimmt’ und ‘vielleicht’ ist gleichfällig mit ‘vielleicht’ und ‘bestimmt’, dagegen sind ‘bestimmt’ und ‘bestimmt’, und ‘vielleicht’ und ‘bestimmt’ zwei verschiedene Fälle.
18Der Text. Rabba b. Nathan sagte: Wenn jemand von einem Weizen fordert und dieser ihm Gerste eingesteht, so ist er frei. – Was erzählt er uns da, dies haben wir ja ausdrücklich gelernt: wenn er von ihm Weizen fordert und dieser ihm Gerste eingesteht, so ist er frei!? –
19Aus dieser Lehre konnte man entnehmen, er sei frei von der Zahlung für Weizen, aber verpflichtet zur Zahlung für Gerste, so lehrt er uns, daß er ganz und gar frei sei. –
20Wir haben gelernt: Sind es zwei Beschädigte, ein großer und ein kleiner &c. Wenn er aber den Beweis nicht erbringt, erhält er gemäß der Behauptung des Schädigers; weshalb denn, dies gleicht ja dem Falle von Weizen und Gerste!? –
21Er würde erhalten, erhält aber nichts. –
22Es wird ja aber gelehrt, er erhalte Ersatz für den kleinen vom großen und für den großen vom kleinen!? –
23Wenn er eingehascht hat. –
24Wir haben gelernt: Wenn einer nicht verwarnt und der andere verwarnt ist, und der Geschädigte sagt: der verwarnte hat den großen und der nicht verwarnte hat den kleinen beschädigt, und der Schädiger sagt: nein doch, der nicht verwarnte hat den großen und der verwarnte hat den kleinen beschädigt, so hat derjenige, der vom anderen fordert, den Beweis zu erbringen. Wenn er aber den Beweis nicht erbringt, erhält er gemäß der Behauptung des Schädigers; weshalb denn, dies gleicht ja dem Falle von Weizen und Gerste!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.