Bava Kamma — Blatt 36b
1der vorletzte es erhalten, sondern alle gleichmäßig!?
2Raba erwiderte: Tatsächlich ist hier die Ansicht R. Jišma͑éls vertreten, welcher sagt, sie gelten als Gläubiger, wenn du aber einwendest, es sollte nicht immer der spätere, sondern immer der frühere im Vorteil sein, [so ist zu erwidern,] hier handle es sich um den Fall, wenn der [Zuerstgeschädigte] ihn eingehascht hat, und somit Lohnhüter hinsichtlich der Schädigungen geworden ist. –
3Wieso heißt es demnach, wenn etwas zurückbleibt, erhalte es der vorletzte, der Eigentümer sollte es doch erhalten!?
4Rabina erwiderte: Er meint es wie folgt: wenn der Schaden übersteigt, so erhält es der vorletzte.
5Ebenso erklärte auch Rabin, als er kam, im Namen R. Joḥanans: Hier wurde das Gesetz von der Fahrlässigkeit des Hüters berührt. –
6Du hast sie also R. Jišma͑él addiziert, wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: R. Šimo͑n sagt, wenn ein Ochs im Werte von zweihundert [Zuz] einen Ochsen im Werte von zweihundert [Zuz] niedergestoßen hat, und das Aas nichts wert ist, so erhält der eine eine Mine und der andere eine Mine;
7hat er wiederum einen Ochsen im Werte von zweihundert [Zuz] niedergestoßen, so erhält der letzte eine Mine und die beiden ersten je fünfzig Zuz; hat er wiederum einen Ochsen im Werte von zweihundert [Zuz] niedergestoßen, so erhält der letzte eine Mine, der vorletzte fünfzig Zuz, und die beiden ersten je einen Golddenar.
8Dies nach R. A͑qiba, welcher sagt, er gelte als Ochs von Teilhabern. Der Anfangsatz nach R. Jišma͑él und der Schlußsatz nach R. A͑qiba!? –
9Freilich, so sagte auch Šemuél zu R. Jehuda: Scharfsinniger, laß die Mišna und folge mir; der Anfangsatz nach R. Jišma͑él und der Schlußsatz nach R. A͑qiba.
10Es wurde auch gelehrt: R. Joḥanan sagte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich des Falles, wenn der Geschädigte es dem Heiligtume geweiht hat.
11Dort haben wir gelernt: Wer seinem Nächsten einen Stoß versetzt, hat an ihn einen Sela͑ zu zahlen. R. Jehuda sagt im Namen R. Jose des Galiläers, eine Mine.
12Einst versetzte jemand seinem Nächsten einen Stoß; da ließ R. Ṭobija b. Mathna R. Joseph fragen: Ist in dieser Lehre ein tyrischer Sela͑ oder ein Provinzial-Sela͑ zu verstehen?
13Dieser ließ ihm erwidern: Ihr habt es gelernt: Und die beiden ersten je einen Golddenar. Wenn man nun sagen wollte, der Autor spreche von einem Provinzial-Sela͑, so sollte er dies doch fortsetzen bis zum Betrage von zwölf [Denar] und einem Sela͑.
14Jener entgegnete: Sollte etwa der Autor mit seiner Lehre wie ein Hausierer fortfahren!? –
15Wie bleibt es damit? Sie entschieden dies aus dem, was R. Jehuda im Namen Rabhs sagte: Überall, wo die Tora von Geld spricht, ist tyrische Währung zu verstehen, und wo die [Gelehrten von Geld] sprechen, ist Provinzial-Währung zu verstehen.
16Darauf sprach jener Mann: Da es nur ein halber Zuz ist, so verzichte ich darauf; mag er es den Armen geben. Später aber sagte er: Er gebe es mir, ich will mich damit kurieren lassen.
17Da sprach R. Joseph zu ihm: Die Armen haben es bereits erworben, wenn auch keine Armen hier anwesend sind, denn wir sind Vertreter derselben. R. Jehuda sagte nämlich im Namen Šemuéls, Waisen
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.