Bava Kamma — Blatt 43a
1oder eine Proselytin, so hat er es erworben!?
2Rabba erwiderte: Dies gilt von einer Geschiedenen. Ebenso erklärte auch R. Naḥman, dies gelte von einer Geschiedenen. –
3Die Geschiedene sollte ja auch am Ersatz für die Kinder beteiligt sein!?
4R. Papa erwiderte: Die Tora hat den Ersatz für die Kinder dem Manne zugesprochen, selbst wenn er sie unehelich beschlafen hat. – Wo dies? – Die Schrift sagt:wie sie ihm der Ehemann der Frau auferlegt.
5Sollte doch Rabba erklären: wenn sie Geld eingefordert haben, und R. Naḥman: wenn sie Grundbesitz eingefordert haben!?
6Rabba sagte nämlich: Haben sie Grundbesitz eingefordert, so erhält er, haben sie Geld eingefordert, so erhält er nicht. R. Naḥman aber sagte: Haben sie Geld eingefordert, so erhält er, haben sie Grundbesitz eingefordert, so erhält er nicht. –
7Ich will dir sagen, dies nur nach der Lehre der westlichen Schule, nach der Ansicht der Rabbanan,
8während sie es hier nach der Ansicht Rabbis erklären.
9R. Šimo͑n b. Laqiš sagte: Wenn ein Ochs ohne Absicht einen Sklaven getötet hat, so ist [der Eigentümer] frei von der Zahlung der dreißig Šeqel, denn es heißt:dreißig Šeqel Silber soll er an den Eigentümer zahlen und der Ochs soll gesteinigt werden; wenn der Ochs zu steinigen ist, hat der Eigentümer die dreißig Šeqel zu zahlen, und wenn der Ochs nicht zu steinigen ist, braucht auch der Eigentümer die dreißig Šeqel nicht zu zahlen.
10Rabba sagte: Wenn ein Ochs einen Freien ohne Absicht getötet hat, so braucht [der Eigentümer] das Lösegeld nicht zu zahlen, denn es heißt: der Ochs soll gesteinigt werden und auch der Eigentümer soll sterben; wenn ihm ein Lösegeld auferlegt wird; wenn der Ochs zu steinigen ist, hat der Eigentümer das Lösegeld zu zahlen, und wenn der Ochs nicht zu steinigen ist, braucht auch der Eigentümer das Lösegeld nicht zu zahlen.
11Abajje wandte gegen ihn ein: [Sagt jemand:] mein Ochs hat jenen getötet, oder. den Ochsen von jenem, so muß er trotz des freiwilligen Geständnisses bezahlen. Doch wohl das Lösegeld!? –
12Nein, eine gewöhnliche Entschädigung. –
13Wie ist, wenn eine gewöhnliche Entschädigung, der Schlußsatz zu erklären: [Sagt er:] mein Ochs hat den Sklaven von jenem getötet, so braucht er wegen des freiwilligen Geständnisses nichts zu bezahlen.
14Weshalb denn nicht, wenn eine gewöhnliche Entschädigung!? Dieser erwiderte ihm: Ich könnte dir erwidern, der Anfangsatz spreche von einer gewöhnlichen Entschädigung und der Schlußsatz spreche von einer Bußzahlung, nur will ich dir keine gesuchte Antwort geben. Beide sprechen vielmehr von einer gewöhnlichen Entschädigung, nur
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.