Bava Kamma — Blatt 44a

1wenn ein Ochs einen Menschen [tötet], bei dem Minderjährige Großjährigen gleichen, wegen Minderjähriger wie wegen Großjähriger schuldig.

2Aber nein, wenn dies von dem Falle gilt, wenn ein Mensch einen Menschen [tötet], der zu den vier Zahlungen verpflichtet ist, sollte dies auch von dem Falle gelten, wenn ein Ochs einen Menschen [tötet], für den die vier Zahlungen nicht zu leisten sind!? Daher heißt es: wenn er einen Sohn stößt oder eine Tochter stößt, daß man nämlich wegen Minderjähriger wie wegen Großjähriger schuldig sei.

3Ich weiß dies nun von verwarnten, woher dies von nicht verwarnten?

4Dies ist durch eine Analogie zu folgern: man ist wegen Mann oder Frau schuldig und man ist wegen Sohn oder Tochter schuldig, wie bei der Schuld wegen Mann oder Frau zwischen nicht verwarnt und verwarnt nicht unterschieden wird. ebenso ist bei der Schuld wegen Sohn oder Tochter zwischen nicht verwarnt und verwarnt nicht zu unterscheiden.

5Ferner ist dies [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn bei Mann oder Frau, die hinsichtlich der Schädigungen im Nachteil sind, zwischen nicht verwarnt und verwarnt nicht unterschieden wird, um wieviel weniger ist bei Sohn oder Tochter, die hinsichtlich der Schädigungen im Vorteil sind, zwischen nicht verwarnt und verwarnt zu unterscheiden.

6Es ist aber zu entgegnen: ist denn vom Schwereren auf das Leichtere erschwerend zu folgern: wenn es beim strengeren verwarnten erschwert worden ist, sollte es auch beim leichteren nicht verwarnten erschwert werden!?

7Ferner: wenn dies von Mann oder Frau gilt, die den Geboten unterworfen sind, sollte dies auch von Sohn oder Tochter gelten, die den Geboten nicht unterworfen sind!?

8Daher heißt es: wenn er einen Sohn stößt oder eine Tochter stößt, ein ‘stoßen‘ deutet auf das nicht verwarnte und ein ‘stoßen’ auf das verwarnte; ein ‘stoßen’ auf die Tötung und ein ‘stoßen’ auf die Schädigung.

9WENN EIN OCHS SICH AN EINER WAND REIBT UND DIESE AUF EINEN MENSCHEN FÄLLT, ODER WENN ER ES AUF EIN TIER ABGESEHEN UND EINEN MENSCHEN GETÖTET HAT, ODER AUF EINEN NICHTJUDEN UND EINEN JISRAÉLITEN GETÖTET HAT, ODER AUF EINE FEHLGEBURT UND EINEN LEBENSFÄHIGEN GETÖTET HAT, SO IST ER FREI.

10GEMARA. Šemuél sagte, frei von der Todesstrafe, [der Eigentümer] ist aber zur Zahlung des Lösegeldes verpflichtet; Rabh aber sagte, frei von dem einen und dem anderen. –

11Weshalb denn, er ist ja nicht verwarnt!? – Wie Rabh erklärt hat, wenn er verwarnt worden ist, in Gruben auf Menschen zu fallen, ebenso auch hierbei, wenn er verwarnt worden ist, sich an den Wänden zu reiben und sie auf Menschen zu werfen. –

12Demnach ist er ja auch zu töten!? Allerdings ist dort zu erklären, wenn er Kräuter gesehen hat und auf diese gestürzt ist, wie ist es aber hierbei zu erklären!? –

13Hier handelt es sich ebenfalls um den Fall, wenn er sich zur Behaglichkeit an der Wand gerieben hat. – Woher weiß man dies? – Wenn er sich nach dem Einsturz weiter an der Wand gerieben hat. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.