Bava Kamma — Blatt 46a
1bei einem vollständig verwarnten aber ist keine Hälfte des Nichtverwarntseins zu finden.
2R. ELIE͑ZER SAGT, FÜR EINEN SOLCHEN GEBE ES KEINE ANDERE BEWACHUNG ALS DAS MESSER. Raba sagte: Was ist der Grund R. Elie͑zers? Die Schrift sagt: und er ihn nicht bewacht, für diesen gibt es keine Bewachung mehr.
3Abajje sprach zu ihm: Es heißt ja auch:und sie nicht zudeckt,
4ist etwa auch hierbei zu erklären, für die [Grube] gebe es kein Zudecken mehr!? Wolltest du sagen, dem sei auch so, so haben wir ja gelernt, wenn man sie in geeigneter Weise zugedeckt hat und ein Ochs oder ein Esel in diese gefallen und verendet ist, sei man ersatzfrei!?
5Vielmehr, erklärte Abajje, ist die Ansicht R. Elie͑zers mit folgender Lehre zu begründen: R. Nathan sagte: Woher, daß man in seinem Hause keinen bösen Hund halten und keine schadhafte Leiter stehen lassen dürfe? Es heißt:du sollst nicht Blutschuld auf dein Haus laden.
6WENN EIN OCHS EINE KUH NIEDERGESTOSSEN HAT UND IHRE GEBURT SICH AN IHRER SEITE [TOT] BEFINDET, UND MAN NICHT WEISS, OB SIE VOR DEM STOSSEN ODER NACH DEM STOSSEN GEWORFEN HAT. SO IST FÜR DIE KÜH DIE HÄLFTE DES SCHADENS UND FÜR DIE GEBURT EIN VIERTEL DES SCHADENS ZU ZAHLEN;
7EBENSO IST, WENN EINE KUH EINEN OCHSEN NIEDERGESTOSSEN HAT UND IHRE GEBURT SICH AN IHRER SEITE BEFINDET, UND MAN NICHT WEISS, OB SIE VOR DEM STOSSEN ODER NACH DEM STOSSEN GEWORFEN HAT, VON DER KUH DIE HÄLFTE DES SCHADENS UND VON DER GEBURT EIN VIERTEL DES SCHADENS EINZUFORDERN.
8GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies ist die Ansicht des Symmachos, welcher sagt, ein Betrag, über den ein Zweifel obwaltet, sei zu teilen, die Weisen aber sagen, es sei ein Hauptgrundsatz im Rechte: wer vom anderen fordert, hat den Beweis zu erbringen. –
9Weshalb nennt er ihn einen Hauptgrundsatz (im Rechte)? Selbst in dem Falle, wenn der Geschädigte ‘bestimmt’ und der Schädiger ‘vielleicht’ sagt, hat derjenige, der vom anderen fordert, den Beweis zu erbringen.
10Oder auch wegen der folgenden Lehre: Wenn jemand an seinen Nächsten einen Ochsen verkauft hat und es sich herausstellt, daß er stößig ist, so ist der Kauf, wie Rabh sagt, auf Irrtum beruhend; Šemuél aber sagt, er könne zu ihm sagen, er habe ihn ihm zum Schlachten verkauft. –
11Weshalb denn, man sollte sich doch danach richten, ob es ein Mann ist, der zum Pflügen zu kaufen pflegt, oder es ein Mann ist, der zum Schlachten zu kaufen pflegt!? – In dem Falle, wenn es ein Mann ist, der zu diesem Zwecke und zu jenem Zwecke zu kaufen pflegt. –
12Sollte man sich doch danach richten: hat er ihm den Preis eines Pflugochsen gezahlt, so hat er ihn zum Pflügen gekauft, und hat er ihm den Preis eines Schlachtochsen gezahlt, so hat er ihn zum Schlachten gekauft!? –
13In dem Falle, wenn Fleisch teuer ist und der Preis dem des Pflug[ochsen] gleicht. –
14Sollte er doch,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.