Bava Kamma — Blatt 49a

1WIESO DIES, EINE FRAU NIMMT JA NACH DER GEBURT AN WERTZU!? MAN SCHÄTZE VIELMEHR, WIEVIEL DIE KINDER WERT WÄREN, UND DIES MUSS ER DEM EHEMANNE ERSETZEN. HAT SIE KEINEN EHEMANN, SO ZAHLE ER AN SEINE ERBEN;

2IST SIE EINE FREIGELASSENE SKLAVIN ODER EINE PROSELYTIN, SO IST ER ERSATZFREI.

3GEMARA. Nur wenn er auf einen anderen gezielt hat, wenn aber auf die Frau selbst, so ist der Ersatz für die Kinder zu zahlen; dies wäre somit eine Widerlegung des R. Ada b. Ahaba, denn R. Ada b. Ahaba sagte, auch wenn der Ochs auf die Frau selbst abgesehen hat, sei kein Ersatz für die Kinder zu zahlen. –

4R. Ada b. Ahaba kann dir erwidern: auch wenn er auf die Frau selbst abgesehen hat, ist kein Ersatz für die Kinder zu zahlen, da er aber im Schlußsatze von dem Falle lehren will, wenn ein Mensch auf einen anderen abgesehen hat, weil auch die Schrift von einem solchen Falle spricht, so lehrt er auch im Anfangsatze von dem Falle, wenn ein Ochs auf einen anderen abgesehen hat.

5R. Papa sagte: Wenn ein Ochs eine Sklavin niedergestoßen hat und ihr die Kinder abgegangen sind, so ist der Wert der Kinder zu ersetzen, weil er nichts weiter als eine Eselin beschädigt hat, denn die Schrift sagt: bleibet hier mit [ἱm] dem Esel, ein Volk [a͑m], das einem Esel gleicht.

6AUF WELCHE WEISE ERFOLGT DER ERSATZ FÜR DIE KINDER. ‘Der Ersatz für die Kinder‘, es sollte ja heißen: [und] den Mehrwert wegen der Kinder!? – Das meint er auch: auf welche Weise erfolgt der Ersatz für die Kinder und den Mehrwert wegen der Kinder? Man schätze, wieviel die Frau vor der Gehurt wert war und wieviel sie nach der Geburt wert ist.

7R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SPRACH: WIESO DIES, EINE FRAU NIMMT JA NACH DER GEBURT AN WERT ZU. Wie meint er es? Rabba erwiderte: Er meint es wie folgt: eine Frau ist ja nicht vor der Geburt mehr wert als nach der Gehurt, eine Frau ist ja nach der Geburt mehr wert als vor der Geburt!? Vielmehr schätze man den Wert der Kinder und zahle ihn an den Ehemann.

8Ebenso wird auch gelehrt: Eine Frau ist ja nicht vor der Geburt mehr wert als nach der Geburt, eine Frau ist ja nach der Geburt mehr wert als vor der Geburt; vielmehr schätze man den Wert der Kinder und zahle ihn an den Ehemann.

9Raba erklärte: Er meint es wie folgt: eine Frau nimmt ja nicht an Wert zu nur für den, dem sie gebiert, ohne selbst durch die Kinder am Werte zugenommen zu haben!? Vielmehr schätze man den Wert der Kinder und zahle ihn an den Ehemann, und den Mehrwert durch die Kinder teilen sie.

10Ebenso wird auch gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Eine Frau nimmt ja nicht an Wert zu nur für den, dem sie gebiert, ohne selbst durch die Kinder an Wert zugenommen zu haben!? Vielmehr schätze man den Schaden besonders und die Schmerzen besonders; ferner schätze man den Wert der Kinder und zahle ihn an den Ehemann, und den Mehrwert durch die Kinder teilen sie. –

11R. Šimo͑n b. Gamliél befindet sich ja demnach in einem Widerspruche mit sich selbst!? –

12Das ist kein Widerspruch; das eine spricht von einer, die erstmalig gebiert, das andere spricht von einer, die nicht erstmalig gebiert. –

13Was ist der Grund der Rabbanan, welche sagen, auch der Mehrwert durch die Kinder gehöre dem Ehemanne? – Wie gelehrt wird: Wenn es heißt:und ihr die Kinder abgehen, so weiß ich ja, daß von einer Schwangeren gesprochen wird, wozu heißt es schwangere? Um dir zu sagen, daß der Mehrwert wegen der Schwangerschaft dem Ehemanne gehöre. –

14Wofür verwendet R. Šimo͑n b. Gamliél [das Wort] schwangere? – Dies verwendet er für folgende Lehre: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte, er sei nur dann ersatzpflichtig, wenn er sie gegen die Geburtstelle gestoßen hat. R. Papa sagte: Man sage nicht, genau gegen die Geburtstelle, sondern wo auch die Geburt dadurch Schaden nehmen kann, nicht aber wenn gegen die Hand oder gegen den Fuß.

15IST SIE EINE FREIGELASSENE SKLAVIN ODER EINE PROSELYTIN, SO IST ER ERSATZFREI. Raba sagte: Dies lehrten sie von dem Falle, wenn er sie bei Lebzeiten des Proselyten verletzt hat und der Proselyt darauf gestorben ist, denn da er sie bei Lebzeiten des Proselyten verletzt hat, so hat der Proselyt [die Entschädigung] erworben, und sobald der Proselyt stirbt, erwirbt er sie von diesem; wenn er sie aber nach dem Tode des Proselyten verletzt hat, so bleibt sie ihr Eigentum und er muß sie an sie zahlen.

16R. Ḥisda sprach: Herr deiner, sind denn die Kinder ein Wertstück, das man erwerben kann!? Vielmehr, ist der Ehemann vorhanden, so hat sie der Allbarmherzige ihm zugesprochen, ist der Ehemann nicht vorhanden, so ist dies nicht der Fall.

17Man wandte ein: Wenn jemand eine Frau geschlagen hat und ihr die Kinder abgegangen sind, so muß er die Entschädigung und das Schmerzensgeld an die Frau und den Wert der Kinder an den Ehemann zahlen; [lebt] der Ehemann nicht mehr, so zahle er an seine Erben; [lebt] die Frau nicht mehr, so zahle er an ihre Erben; ist sie eine freigelassene Sklavin oder eine Proselytin, so hat er es erworben!? –

18Ich will dir sagen, ist diese Lehre denn bedeutender als unsere Mišna? Jene bezogen wir auf den Fall, wenn er sie bei Lebzeiten des Proselyten verletzt hat und der Proselyt darauf gestorben ist, ebenso ist auch diese auf den Fall zu beziehen, wenn er sie bei Lebzeiten des Proselyten verletzt hat und der Proselyt darauf gestorben ist. Wenn du willst, sage ich: tatsächlich nach dem Tode des Proselyten, nur lese man: so hat sie es erworben.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.