Bava Kamma — Blatt 4b

1auch hier zu lesen: ein Mensch hat sich selber zu bewachen.

2R. Mari wandle ein: Vielleicht ist unter ‘mabe͑h’ das Wasser zu verstehen, denn es heißt:wie das Feuer Reisig zündet, Feuer das Wasser aufwallen macht [tibe͑h]!? — Heißt es etwa: wie Wasser aufwallt, es heißt ja: Feuer aufwallen macht.

3R. Zebid wandte ein: Vielleicht ist unter ‘mabe͑h’ das Feuer zu verstehen, denn [das Wort] aufwallen bezieht sich ja auf Feuer!? — Wieso hieße es demnach: durch mabe͑h und durch das Feuer!? Wolltest du erwidern, dies sei eine Erklärung, so wären es ja nicht vier, sondern drei!?

4Wolltest du erwidern, ‘Ochs’ enthalte zwei Schädigungen, wieso heißt es weiter: die Eigenheit dieser beiden, in denen ein lebender Geist ist, ist denn im Feuer ein lebender Geist!? Und was heißt ferner: gleicht nicht die Eigenheit des Feuers!?

5R. Oša͑ja lehrte: Es gibt dreizehn Hauptarten von Schädigungen: durch den unbezahlten Hüter, den Entleiher, den bezahlten Hüter, den Mieter, die Entschädigung, das Schmerzensgeld, das Kurgeld, das Versäumnisgeld, das Beschämungsgeld; mit den vier unserer Mišna sind es dreizehn. —

6Weshalb zählt der Autor unserer Mišna diese nicht mit? Allerdings spricht er nach Šemuél nur von der Schädigung durch das Eigentum, nicht aber von der Schädigung durch die eigene Person, nach Rabh aber sollte er sie doch mitzählen!? — Er lehrt von der Schädigung durch einen Menschen, und darunter ist alles einbegriffen, was dazu gehört. —

7Und R. Oša͑ja, auch er lehrt ja von der Schädigung durch einen Menschen!? — Er lehrt von zweierlei Schädigungen durch einen Menschen: wenn ein Mensch einen Menschen beschädigt, und wenn ein Mensch einen Ochsen beschädigt. —

8Demnach sollte er doch auch von zweierlei Schädigungen durch einen Ochsen lehren: wenn ein Ochs einen Ochsen beschädigt, und wenn ein Ochs einen Menschen beschädigt!? —

9Was soll dies: allerdings hat ein Mensch, wenn er einen Ochsen beschädigt, nur den Schaden zu ersetzen, und wenn er einen Menschen beschädigt, noch die vier Zahlungen zu leisten, bei einem Ochsen ist es ja aber einerlei, ob er einen Ochsen oder einen Menschen beschädigt, denn in beiden Fällen ist nur der Schaden zu ersetzen. —

10Aber [die Fälle vom] unbezahlten Hüter, dem Entleiher, dem bezahlten Hüter und dem Mieter sind ja Schädigungen eines Menschen an einem Ochsen und er lehrt sie dennoch!? —

11Er lehrt von Schädigungen, die man mit den Händen anrichtet, und von Schädigungen, die von selbst entstehen.

12R. Ḥija lehrte: Es gibt vierundzwanzig Hauptarten von Schädigungen: die Zahlung des Doppelten, die Zahlung des Vier- und Fünffachen, der Diebstahl, der Raub, durch die überführten Falschzeugen,

13die Notzucht, die Verführung, die falsche Anschuldigung, die Verunreinigung, die Bemischung, die Libation; mit jenen dreizehn sind es vierundzwanzig. —

14Weshalb zählt R. Oša͑ja diese nicht mit? — Er spricht nur von Geldzahlungen, nicht aber von Bußzahlungen. —

15Bei Raub und Diebstahl sind es ja Geldzahlungen, somit sollte er sie mitzählen!? — Er lehrt vom unbezahlten Hüter und dem Entleiher. —

16Und auch R. Ḥija, er lehrt ja vom unbezahlten Hüter und dem Entleiher!? — Er lehrt den Fall, wenn das Gut in seinen Besitz auf erlaubte Weise gekommen ist, und er lehrt den Fall, wenn das Gut in seinen Besitz auf verbotene Weise gekommen ist. —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.