Bava Kamma — Blatt 5a

1Bei den überführten Falschzeugen ist es ja eine Geldzahlung, somit sollte er auch von diesen lehren!? — Er ist der Ansicht R. A͑qibas, welcher sagt, überführte Falschzeugen brauchen bei einem freiwilligen Geständnisse nichts zu zahlen. —

2Wenn er der Ansicht R. A͑qibas ist, sollte er doch zwei Arten von Schädigungen durch einen Ochsen lehren: wenn ein Ochs einen Ochsen beschädigt, und wenn ein Ochs einen Menschen beschädigt!?

3Wir haben nämlich gelernt: R. A͑qiba sagt, auch wenn ein nicht verwarnter einen Menschen verletzt hat, ist die übersteigende Schädigung vollständig zu bezahlen!? —

4R. A͑qiba hat bereits seinen Kolben zerschlagen, denn es wird gelehrt: R. A͑qiba sagte, man könnte glauben, auch wenn ein nicht verwarnter [Ochs] einen Menschen verwundet hat, sei die Haftbarkeit eine persönliche, so heißt es:soll mit ihm verfahren werden; die Haftbarkeit ist nur dinglich und nicht persönlich. —

5Bei der Notzucht, der Verführung und der falschen Anschuldigung ist es ja eine Geldzahlung, somit sollte er sie auch mitzählen!? —

6Woran denkst du: wenn die Entschädigung, so lehrt er es ja, wenn das Schmerzensgeld, so lehrt er es ja, wenn das Beschämungsgeld, so lehrt er es ja, und wenn die Entwertung, so ist dies ebenfalls eine Entschädigung; somit bleibt nur das Bußgeld zurück, und von Bußzahlungen spricht er nicht. —

7Bei der Verunreinigung, der Bemischung und der Libation sind es ja Geldzahlungen, somit sollte er sie auch mitzählen!? —

8Wie du es nimmst: gilt die unsichtbare Schädigung als Schädigung, so lehrt er ja vom Schadenersatze, und gilt die unsichtbare Schädigung nicht als Schädigung, so ist die Entschädigung eine Bußzahlung, und von Bußzahlungen spricht er nicht. —

9Es wäre anzunehmen, daß R. Ḥija der Ansicht ist, die unsichtbare Schädigung gelte nicht als Schädigung, denn wenn man sagen wollte, sie gelte als Schädigung, so lehrt er ja bereits von der Entschädigung. — Er lehrt von der sichtbaren Schädigung und er lehrt von der unsichtbaren Schädigung. —

10Einleuchtend ist es, daß der Autor unserer Mišna die Zahl angibt, denn er will damit das ausschließen, was R. Oša͑ja lehrt, ebenso gibt auch R. Oša͑ja die Zahl an, denn er will damit das ausschließen, was R. Ḥija lehrt, was aber schließt die Zahlenangabe R. Ḥijas aus? —

11Sie schließt die Denunziation und die Verwerflichmachung aus. —

12Allerdings die Verwerflichmachung, denn er spricht nicht von Heiligem, weshalb aber lehrt er nicht von der Denunziation!? — Anders ist die Denunziation, die nur in Worten besteht, und von [einer Schädigung durch] Worte spricht er nicht. —

13Aber auch die falsche Anschuldigung besteht ja nur in Worte, dennoch lehrt er von dieser!? — Es sind Worte, wobei auch eine Handlung erfolgt ist. —

14Er lehrt ja von den überführten Falschzeugen, und bei diesen sind es ja nur Worte ohne Handlung!? — Bei diesen nennt es der Allbarmherzige eine Tat, obgleich keine Handlung erfolgt ist, denn es heißt:so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder antun wollte. —

15Allerdings spricht der Autor unserer Mišna von Hauptarten, denn es gibt auch Unterarten, wenn aber R. Ḥija und R. Oša͑ja von Hauptarten sprechen, so gibt es demnach auch Unterarten: welche sind nun die Unterarten?

16R. Abahu erwiderte: Sie alle gleichen den Hauptarten, indem sie mit dem Besten zu ersetzen sind. —

17Woher dies? — Man folgere dies aus [den Worten] statt, geben, zahlen und Geld.

18DIE EIGENHEIT DES OCHSEN GLEICHT NIGHT DER EIGENHEIT DER ABWEIDUNG. Wie meint er es? R. Zebid erwiderte im Namen Rabas: Er meint es wie folgt: sollte der Allbarmherzige nur das eine geschrieben haben, und ich würde das andere von diesem gefolgert haben, und hierzu sagt er, man könne das eine vom anderen nicht folgern.

19DIE EIGENHEIT DIESER BEIDEN, IN DENEN EIN LEBENDER GEIST IST. Wie meint er es? R. Mešaršeja erwiderte im Namen Rabas: Er meint es wie folgt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.