Bava Kamma — Blatt 50b

1langmütig in Zornen, es heißt aber nicht: langmütig im Zorn; er ist langmütig Frommen und Frevlern gegenüber.

2Die Rabbanan lehrten: Man darf nicht Steine aus seinem Gebiete in öffentliches Gebiet wegräumen. Einst räumte ein Mann Steine aus seinem Gebiete in öffentliches Gebiet. Da kam ein Frommer heran und sprach zu ihm: Wicht, weshalb räumst du die Steine aus einem Gebiete, das nicht dir gehört, in ein Gebiet, das dir gehört!? Da lachte er über ihn.

3Nach Verlauf von Tagen geriet dieser Mann in die Notlage, sein Feld zu verkaufen, und als er darauf in jener Straße ging, strauchelte er an diesen Steinen. Da sprach er: Jener Fromme hatte Recht, als er zu mir sprach: weshalb räumst du die Steine aus einem Gebiete, das nicht dir gehört, in ein Gebiet, das dir gehört.

4WENN JEMAND EINE GRUBE AUF ÖFFENTLICHEM GEBIETE GEGRABEN HAT UND EIN OCHS ODER EIN ESEL IN DIESE FÄLLT, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG. ER IST ERSATZPFLICHTIG, EINERLEI OB ER EINE GRUBE, EINEN GRABEN, EINE HÖHLE, EINE VERTIEFUNG ODER EINE RINNE GEGRABEN HAT. WESHALB ABER WIRD VON EINER GRUBE GESPROCHEN? WIE EINE GRUBE ZU TÖTEN GEEIGNET UND ZEHN HANDBREITEN TIEF IST, EBENSO AUCH ALLES ANDERE, WAS ZU TÖTEN GEEIGNET UND ZEHN HANDBREITEN TIEF IST. WENN SIE WENIGER ALS ZEHN HANDBREITEN TIEF IST UND EIN OCHS ODER EIN ESEL DA HINEINFÄLLT UND VERENDET, SO IST ER ERSATZFREI; WIRD ER BESCHÄDIGT, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG.

5GEMARA. Rabh sagt, bei der Grube habe die Tora ihn ersatzpflichtig gemacht nur für die Stickluft, nicht aber für den Schlag; er ist der Ansicht, die Schädigung durch den Schlag komme von der herrenlosen Erde.

6Šemuél aber sagt, für die Stickluft und um so mehr für den Schlag. Wenn man aber sagen wollte, die Tora habe ihn nur für den Schlag und nicht für die Stickluft ersatzpflichtig gemacht, so hat sie bekundet, daß dies auch von einer Grube gilt, die mit Wollflocken gefüllt ist. –

7Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn man eine Anhöhe auf öffentlichem Gebiete errichtet hat; nach Rabh ist man wegen der Anhöhe nicht ersatzpflichtig, nach Šemuél aber ist man auch wegen der Anhöhe ersatzpflichtig. –

8Was ist der Grund Rabhs? – Die Schrift sagt:und hineinfällt, nur wenn es hineinfällt. – Und Šemuél? – Und hineinfällt, jede Art des Fallens. –

9Wir haben gelernt: Weshalb wird demnach von einer Grube gesprochen? Wie eine Grube zu töten geeignet und zehn Handbreiten tief ist, ebenso auch alles andere, was zu töten geeignet und zehn Handbreiten tief ist. Allerdings schließen nach Šemuél [die Worte] ‘alles andere’ eine Anhöhe ein, was aber schließen nach Rabh [die Worte] ‘alles andere’ ein!? –

10Sie schließen Vertiefungen und Rinnen ein. – Von Vertiefungen und Rinnen lehrte er es ja ausdrücklich!? – Zuerst lehrte er es allgemein, nachher nennt er sie besonders. –

11Wozu braucht er dies von allen besonders zu lehren? – Dies ist nötig. Würde er es nur von einer Grube gelehrt haben, so könnte man glauben, nur bei einer solchen ist bei einer Tiefe von zehn [Handbreiten] Stickluft vorhanden, weil sie klein und rund ist, ein Graben aber habe bei zehn Handbreiten keine Stickluft.

12Würde er es nur von einem Graben gelehrt haben, so könnte man glauben, nur ein Graben habe bei zehn [Handbreiten] Stickluft, weil er klein ist, eine Höhle aber, die ausgetieft ist, habe bei zehn [Handbreiten] keine Stickluft.

13Würde er es nur von einer Höhle gelehrt haben, so könnte man glauben, nur eine Höhle habe bei zehn [Handbreiten] Stickluft, weil sie überdeckt ist, Vertiefungen aber, die nicht überdeckt sind, haben bei zehn [Handbreiten] keine Stickluft.

14Und würde er es nur von Vertiefungen gelehrt haben, so könnte man glauben, nur Vertiefungen haben bei zehn [Handbreiten] Stickluft, weil sie oben nicht breiter sind als unten, Rinnen aber, die oben breiter sind als unten, haben bei zehn [Handbreiten] keine Stickluft. Daher lehrt er es uns [von allen]. –

15Wir haben gelernt: Wenn sie weniger als zehn Handbreiten tief sind und ein Ochs oder ein Esel da hineinfällt und verendet, so ist er ersatzfrei; wird er beschädigt, so ist er ersatzpflichtig. Wenn da ein Ochs oder ein Esel hineinfällt und verendet, ist er wahrscheinlich deshalb ersatzfrei, weil kein [genügender] Schlag vorhanden ist!? –

16Nein, weil sie keine Stickluft haben. – Wieso ist er demnach, wenn er beschädigt wird, ersatzpflichtig, sie haben ja keine Stickluft!? – Ich will dir sagen, sie haben nicht genügend Stickluft für den Tod, wohl aber genügend Stickluft für eine Beschädigung.

17Einst fiel ein Ochs in eine Bewässerungsgrube hinein, und der Eigentümer schlachtete ihn. Da erklärte ihn R. Naḥman als rituell ungenießbar.

18Darauf sprach R. Naḥman: Wenn der Eigentümer dieses Ochsen einen Kab Mehl genommen hätte und ins Lehrhaus gegangen wäre, um zu lernen, daß, wenn er vierundzwanzig Stunden gelebt hat, er rituell genießbar sei, würde er seinen Ochsen, der viele Kab wert war, nicht verloren haben. R. Naḥman ist demnach der Ansicht, auch bei weniger als zehn [Handbreiten] werde ein [tötlicher] Schlag herbeigeführt.

19Raba wandte gegen R. Naḥman ein: Wenn sie weniger als zehn Handbreiten tief sind und ein Ochs oder ein Esel da hineinfällt und verendet, so ist er ersatzfrei. Doch wohl, weil in solchen kein [genügender] Schlag vorhanden ist!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.