Bava Kamma — Blatt 52a
1so hat dieser es geeignet, sobald jener ihm den Schlüssel übergeben hat. –
2In welchem Falle: wenn durch Geld, so sollte er es doch durch das Geld erwerben, und wenn durch Besitznahme, so sollte er es doch durch die Besitznahme erwerben!? – Tatsächlich, wenn durch Besitznahme; er müßte aber zu ihm sagen: geh, nimm es in Besitz und erwirb es, und sobald er ihm den Schlüssel übergeben hat, so ist es ebenso, als würde er zu ihm gesagt haben: geh, nimm es in Besitz und erwirb es.
3Reš Laqiš sagte im Namen R. Jannajs: Wenn jemand seinem Nächsten eine Herde verkauft, so hat sie dieser erworben, sobald jener ihm den Leiterübergeben hat. –
4In welchem Falle: wenn durch Ansichziehen, so sollte er sie doch durch das Ansichziehen erwerben, und wenn durch Übergabe, so sollte er sie doch durch die Übergabe erwerben!? – Tatsächlich, wenn durch Ansichziehen, er müßte aber zu ihm sagen: geh, zieh sie an dich und erwirb sie, und sobald er ihm den Leiter übergeben hat, so ist es ebenso, als würde er zu ihm gesagt haben: geh, zieh sie an dich und erwirb sie. –
5Was ist unter ‘Leiter’ zu verstehen? – Hier erklärten sie: die Schelle; R. Ja͑qob erklärte: der Bock, der an der Spitze der Herde geht. – So trug einst ein Galiläer vor R. Ḥisda vor: Zürnt der Hirt der Herde, so blendet er den Leithammel.
6WENN DER EINE [DIE GRUBE] ZUGEDECKT HATTE, UND DARAUF DER ZWEITE KOMMT UND SIE OFFEN FINDET UND NIGHT ZUDECKT, SO IST DER ZWEITE ERSATZPFLICHTIG. WENN ER SIE GEHÖRIG ZUGEDECKT HAT UND EIN OCHS ODER EIN ESEL IN DIESE HINEINFÄLLT UND VERENDET, SO IST ER ERSATZFREI; WENN ER SIE ABER NICHT GEHÖRIG ZUGEDECKT HAT UND EIN OCHS ODER EIN ESEL IN DIESE HINEINFÄLLT UND VERENDET, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG.
7FÄLLT [EIN OCHS] DURCH DEN SCHALL DES GRABENSVORWÄRTS HINEIN, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG, WENN ABER DURCH DEN SCHALL DES GRABENS RÜCKWÄRTS, SO IST ER ERSATZFREI.
8WENN DA EIN OCHS MIT SEINEM JOCHE HINEINFÄLLT UND DIESES ZERBRICHT, ODER EIN ESEL MIT SEINEM GESCHIRR UND DIESES ZERREISST, SO IST ER FÜR DAS VIEH ERSATZPFLICHTIG, UND FÜR DIE GERÄTE ERSATZFREI.
9Aber [die Worte:] und das tote soll ihm gehören, sind ja für eine Lehre Rabas nötig!? Raba sagte nämlich: Wenn ein für das Heiligtum untauglich gewordener Ochs in eine Grube gefallen ist, so ist der Eigentümer ersatzfrei, denn es heißt: und das tote soll ihm gehören, nur wenn das tote ihm [unbeschränkt] gehört. –
10GEMARA. Wie lange bleibt der erste ersatzfrei? Rabh sagte, bis er es erfährt. Šemuél sagte, bis man es ihm mitteilt. R. Joḥanan sagte, bis man es ihm mitteilt und er Arbeiter mieten, Zedern fällen und sie zudecken kann.
11WENN ER SIE GEHÖRIG ZUGEDECKT HAT UND EIN OCHS ODER EIN ESEL IN DIESE HINEINFÄLLT UND VERENDET, SO IST ER ERSATZFREI. Wieso können sie, wenn er sie gehörig zugedeckt hat, hineinfallen!? R. Jiçḥaq b. Bar Ḥana erwiderte: Wenn [der Deckel] innen wurmstichig wurde.
12Sie fragten: Wie ist es, wenn er sie zugedeckt hat mit einem Deckel, der vor Ochsen und nicht vor Kamelen Stand halten kann, Kamele aber gekommen sind und ihn beschädigt haben, und darauf Ochsen kommen und hineinfallen? – Ich will dir sagen, in welchem Falle: sind da Kamele vorhanden, so ist es ja sein Verschulden, und sind da keine Kamele vorhanden, so ist es ja ein Mißgeschick. –
13In dem Falle, wenn sie da zeitweise kommen; sagen wir, dies sei sein Verschulden, da sie da zeitweise kommen und er daran denken sollte, oder aber ist dies ein Mißgeschick, da dann keine vorhanden waren? –
14Komm und höre: Wenn er sie gehörig zugedeckt hat und ein Ochs oder ein Esel hineinfällt und verendet, so ist er ersatzfrei. In welchem Falle: wollte man sagen, gehörig für Ochsen und für Kamele, so könnten sie ja nicht hineinfallen; doch wohl gehörig für Ochsen
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.