Bava Kamma — Blatt 54a
1Das oder dient als Teilung. – Und R. Jehuda? – Die Teilung geht aus [dem Worte] hineinfällt hervor. – Und die Rabbanan? – Unter hineinfällt können auch mehrere verstanden werden. –
2Vielleicht aber [lege man es wie folgt aus:] hineinfällt, generell, ein Ochs oder ein Esel, speziell, und wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung folgt, so enthält das Generelle nur das, was das Spezielle nennt, also nur Ochs und Esel, anderes aber nicht!? –
3Ich will dir sagen, [weiter folgt:] so soll der Eigentümer der Grube bezahlen, dies ist eine Generalisierung, und wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung und wiederum eine Generalisierung folgt, so richte man sich nach dem Speziellen; wie das Speziellgenannte etwas Lebendes ist, ebenso auch alles andere, was lebend ist. –
4Vielleicht aber: wie das Speziellgenannte eine Sache ist, von der das Aas durch Berühren und durch Tragen [levitisch] verunreinigend ist, ebenso auch alles andere, von dem das Aas durch Berühren und durch Tragen verunreinigend ist, Geflügel aber nicht!? –
5Wenn dem so wäre, so sollte doch der Allbarmherzige nur das eine speziell genannt haben. – Welches sollte er genannt haben, wenn nur den Ochsen, so könnte man glauben, nur was auf dem Altar dargebracht wird, nicht aber, was nicht auf dem Altar dargebracht wird; und wenn nur den Esel, so könnte man glauben, nur was als Erstgeborenes heilig ist, nicht aber, was nicht als Erstgeborenes heilig ist. –
6Vielmehr, die Schrift sagt: und der tote soll ihm gehören, alles was tötlich ist. –
7Sind denn, sowohl nach den Rabbanan, die Geräte ausschließen, als auch nach R. Jehuda, der Geräte einschließt, diese tötlich!? – Ich will dir sagen, ihr Zerbrechen ist ihr Tod. –
8Sind denn nach der Ansicht Rabhs, die Tora habe bei der Grubenschädigung nur für die Stickluft und nicht für den Schlag ersatzpflichtig gemacht, ob nach den Rabbanan oder nach R. Jehuda, diese durch Stickluft beschädigungsfähig!? – Ich will dir sagen, neue Gefäße, die durch die Luft platzen. –
9Aber [die Worte] und der tote soll ihm gehören, sind ja für eine Lehre Rabas nötig!? Raba sagte nämlich: Wenn ein für das Heiligtum untauglich gewordener Ochs in eine Grube fällt, so ist der Eigentümer frei, denn es heißt: und der tote soll ihm gehören, nur wenn der tote ihm [unbeschränkt] gehört, ausgenommen dieser, wo der tote nicht [vollständig] ihm gehört!? –
10Vielmehr, die Schrift sagt: Geld soll er dem Eigentümer ersetzen, alles was einen Eigentümer hat. – Demnach sollte dies doch auch von Geräten und Menschen gelten!? –
11Die Schrift sagt: Ochs, nicht aber ein Mensch, Esel, nicht aber Geräte. – Allerdings schließt nach R. Jehuda, nach dem Geräte einbegriffen sind, [das Wort] Ochs einen Menschen aus, was aber schließt [das Wort] Esel aus!?
12Vielmehr, erklärte Raba, die Bedeutung [des Wortes] Esel bei der Grubenschädigung bleibt nach R. Jehuda, und die [des Wortes] Schaf beim Gesetze vom Verlorenen bleibt nach aller Ansicht unerklärt.
13FÄLLT DA EIN TAUBER, BLÖDER ODER JUNGER OCHS HINEIN, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG. Wie ist dies zu verstehen: wollte man sagen, der Ochs eines Tauben, oder der Ochs eines Blöden, oder der Ochs eines Minderjährigen, so wäre man demnach wegen des Ochsen eines Vollsinnigen ersatzfrei!?
14R. Joḥanan erwiderte: Ein tauber Ochs, ein blöder Ochs oder ein junger Ochs. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.