Bava Kamma — Blatt 59a

1Fraß es Traubenblüten, so betrachte man sie, wie R. Jehošua͑ sagt, als zum Winzern fertige Trauben; die Weisen sagen, man schätze ihn, wieviel er vorher wert war und wieviel er nachher wert ist. R. Šimo͑n b. Jehuda sagte im Namen R. Šimo͑ns: Dies gilt nur von dem Falle, wenn es die Ranken von Weinstöcken und Zweige von Feigenbäumen gefressen hat, wenn es aber unreife Feigen oder unreife Trauben gefressen hat, so betrachte man sie als zum Winzern fertige Trauben.

2Hier lehrt er also: die Weisen sagen, man schätze ihn, wieviel er früher wert war und wieviel er nachher wert ist, und er lehrt nicht: sechzigfach!?

3Du mußt also erklären: sechzigfach, ebenso ist auch dort sechzigfach zu verstehen.

4Abajje sagte: R. Jose der Galiläer und R. Jišma͑él lehrten dasselbe.

5R. Jose der Galiläer lehrte das, was wir eben angeführt haben,

6und R. Jišma͑él lehrte es in folgendem:Das beste seines Feldes und das beste seines Weinberges soll er bezahlen; das beste des Feldes des Geschädigten und das beste des Weinberges des Geschädigten – so R. Jišma͑él. R. A͑qiba sagt, die Schrift will damit nur sagen, daß Schädigungen mit Gutem zu bezahlen seien, und um so mehr gilt dies vom Heiligen.

7Und man erkläre es nicht, wie R. Idi b. Abin es erklärt hat, wenn es nämlich eines unter den Beeten abgefressen hat und man nicht weiß, ob es ein mageres oder ein fettes war, daß er dann Ersatz für das Gute, das er jetzt hat, verlangen könne, denn dem ist nicht so,

8weil derjenige, der vom anderen fordert, den Beweis zu erbringen hat; vielmehr meint er damit, daß er ihm das bezahlen müsse, was es später wert gewesen wäre.

9Der Meister sagte: R. Šimo͑n b. Jehuda sagte im Namen R. Šimo͑ns: Dies gilt nur von dem Falle, wenn es Ranken von Weinstöcken und Zweige von Feigenbäumen gefressen hat. Demnach sind Blüten als zum Winzern fertige Früchte zu betrachten; wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Wenn es aber unreife Feigen oder unreife Trauben gefressen hat, so betrachte man sie als zum Winzern fertige Trauben. Demnach schätze man, wenn es Blüten [gefressen hat], wieviel [der Garten] vorher wert war und wieviel er nachher wert ist!?

10Rabina erwiderte: Korrigiere es und lies wie folgt: Dies gilt nur von dem Falle, wenn es Ranken von Weinstöcken und Zweige von Feigenbäumen gefressen hat, wenn es aber Blüten, unreife Feigen oder unreife Trauben gefressen hat, so betrachte man sie als zum Winzern fertige Trauben. –

11Demnach sagt ja R. Šimo͑n b. Jehuda dasselbe, was R. Jehošua͑!? –

12Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich der Kraftverminderung der Weinstöcke. Sie sind aber nicht bekannt.

13Abajje sagte: Sie sind sehr wohl bekannt; der Autor, der die Kraftverminderung der Weinstöcke berücksichtigt, ist nämlich R. Šimo͑n b. Jehuda, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Jehuda sagt im Namen des R. Šimo͑n b. Menasja, der Notzüchter brauche kein Schmerzensgeld zu zahlen, weil sie diese Schmerzen später bei ihrem Ehemanne gehabt haben würde. Man erwiderte ihm: Die freiwillige Beschlafung ist nicht mit der gewaltsamen zu vergleichen.

14Abajje sagte: Jene Autoren und R. Šimo͑n b. Jehuda lehrten dasselbe. R. Šimo͑n b. Jehuda lehrte das, was wir eben angeführt haben, welche aber sind jene Autoren? –

15Es wird gelehrt: R. Jose sagt: abzüglich der Hebamme; Ben A͑zaj sagt: abzüglich der Pflege. Nach demjenigen, der abzüglich der Hebamme sagt, ist um so mehr die Pflege abzuziehen,

16und nach demjenigen, der abzüglich der Pflege sagt, ist die Hebamme nicht abzuziehen, denn er kann sagen: meine Frau ist erfahren und braucht keine Hebamme.

17R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, trafen eine Entscheidung nach R. Naḥman: sechzigfach.

18Eine andere Lesart: R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, schätzten eine Dattelpalme nach dem Werte eines Stückes Boden.

19Die Halakha ist bei einer aramäischen Dattelpalme nach R. Papa und R. Hona, dem Sohne des R. Jehošua͑, und bei einer persischen Dattelpalme nach dem Exilarchen zu entscheiden.

20Elie͑zer der Kleine

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.