Bava Kamma — Blatt 59b

1hatte schwarze Schuhe an und stand auf dem Marktplatze von Nehardea͑. Da trafen ihn die Leute des Exilarchen und sprachen zu ihm: Weshalb trägst du solche Schuhe? Er erwiderte ihnen: Ich trauere um Jerušalem. Jene entgegneten ihm: Bist du etwa so würdig, um Jerušalem zu trauern? Und da sie glaubten, er tue dies aus Überhebung, nahmen sie ihn mit und sperrten ihn ein.

2Da sprach er zu ihnen: Ich bin ein bedeutender Mann. Diese erwiderten ihm: Wie sollen wir dies feststellen? Er erwiderte ihnen: Entweder richtet ihr eine Rechtsfrage an mich, oder ich richte eine Rechtsfrage an euch. Da sprachen sie zu ihm: Frage du.

3Darauf fragte er sie: Was muß der bezahlen, der Dattelblüten abschneidet? Sie erwiderten ihm: Er muß den Wert der Dattelblüten bezahlen. – Aus diesen werden ja Datteln!? – So bezahle er den Wert von Datteln. Er entgegnete ihnen: Er hat ja von ihm keine Datteln genommen!?

4Da sprachen sie zu ihm: So sage du es uns. Er erwiderte ihnen: Sechzigfach. Sie sprachen zu ihm: Wer ist deiner Ansicht? Er erwiderte: Noch lebt Šemuél, und sein Gerichtshof besteht noch. Da schickten sie zu Šemuél hin, und er erwiderte ihnen: er hat recht: sechzigfach. Hierauf entließen sie ihn.

5R. ŠIMO͑N SAGT, HAT ES REIFE FRÜCHTE GEFRESSEN &C. Weshalb? – Wenn der Allbarmherzige sagt:und auf einem fremden Felde abweiden läßt, und daraus gefolgert wird, daß die Schätzung nach dem Werte des ganzen Feldes zu erfolgen habe, so bezieht sich dies nur auf solche [Früchte], die das Feld brauchen, solche aber, die das Feld nicht mehr brauchen, sind vollständig zu bezahlen.

6R. Hona b. Ḥija sagte im Namen des R. Jirmeja b. Abba: Rabh traf eine Entscheidung nach R. Meír und setzte eine Halakha fest nach R. Šimo͑n.

7Er traf eine Entscheidung nach R. Meír, denn es wird gelehrt: Wenn er einen geschrieben und sie ihn nicht unterzeichnet hat, und darauf einen zweiten und sie ihn unterzeichnet hat, so hat sie ihre Morgengabe eingebüßt– so R. Meír; R. Jehuda sagt, sie könne sagen: ich wollte nur meinem Manne einen Gefallen erweisen, was habe ich mit euch zu tun!?

8Er setzte eine Halakha fest nach R. Šimo͑n, bei der folgenden Lehre: R. Šimo͑n sagt, hat es reife Früchte gefressen, so ist für reife Früchte zu bezahlen; wenn eine Seá, so ist eine Seá, und wenn zwei Seá, so sind zwei Seá [zu bezahlen].

9WENN JEMAND UNBEFUGT IM FELDE SEINES NÄCHSTEN GESCHOBERT, UND DAS VIEH DES EIGENTÜMERS DES FELDES [DAS GETREIDE] GEFRESSEN HAT, SO IST ER ERSATZFREI; KOMMT ES DADURCH ZU SCHADEN, SO IST DER EIGENTÜMER DES SCHOBERS ERSATZPFLICHTIG; HAT ER DA MIT BEFUGNIS GESCHOBERT, SO IST DER EIGENTÜMER DES FELDES ERSATZPFLICHTIG.

10GEMARA. Unser Autor wäre also nicht der Ansicht Rabbis, denn Rabbi sagt ja nur wenn der Hausherr die Bewachung übernommen hat. R. Papa erwiderte: Hier wird vom Schoberwächter gesprochen; sobald dieser zu ihm gesagt hat, daß er hineingehe und da schobere, so ist es ebenso als würde er zu ihm gesagt haben: gehe hinein und schobere, ich werde es bewachen.

11WER DURCH EINEN TAUBEN, BLÖDEN ODER MINDERJÄHRIGEN EINEN BRAND STIFTET, IST BEIM MENSCHLICHEN GERICHTE FREI UND BEIM HIMMLISCHEN GERICHTE SCHULDIG; WENN ABER DURCH EINEN VOLLSINNIGEN, SO IST DER VOLLSINNIGE SCHULDIG.

12HAT EINER DAS FEUER UND EINER DAS HOLZ GEHOLT, SO IST DERJENIGE SCHULDIG, DER DAS HOLZ GEHOLT HAT; HAT EINER DAS HOLZ UND EINER DAS FEUER GEHOLT, SO IST DERJENIGE SCHULDIG, DER DAS FEUER GEHOLT HAT.

13KOMMT DARAUF EIN ANDERER UND FACHT [DAS FEUER] AN, SO IST DERJENIGE SCHULDIG, DER ES ANGEFACHT HAT. HAT DER WIND ES ANGEFACHT, SO SIND SIE ALLE FREI.

14GEMARA. Reš Laqiš sagte im Namen Ḥizqijas, dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn er ihm eine Kohle übergeben und dieser sie angefacht hat, wenn er ihm aber eine Flamme übergeben hat, so ist er schuldig, weil seine Handlung es verursacht hat.

15R. Joḥanan aber sagte, auch wenn er ihm eine Flamme übergeben hat, sei er frei, weil die Beteiligung des Tauben es veranlaßt hat; schuldig sei er nur dann, wenn er ihm Holz, Späne und Feuerzeug übergeben hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.