Bava Kamma — Blatt 5b
1Sollte der Allbarmherzige zwei geschrieben haben, und ich würde das andere von diesen gefolgert haben, und hierzu sagt er, man könne das eine auch von zweien nicht folgern.
2Raba sagte: Aus der Schädigung durch eine Grube und noch einer von der anderen [Hauptart] sind alle anderen durch Vergleichung zu folgern, nur nicht die Schädigung durch das Horn, weil man entgegnen kann: jene alle gelten mit dem ersten Male als verwarnt.
3Und nach demjenigen, welcher sagt, die Hornschädigung sei im Gegenteil noch wesentlicher, weil bei dieser eine Absicht der Schädigung vorliegt, ist auch die Hornschädigung zu folgern. —
4Weshalb hat sie demnach der Allbarmherzige geschrieben? — Wegen der ihnen eigenen Lehren:
5die Hornschädigung, um zwischen verwarnt und nicht verwarnt zu unterscheiden;
6die Zahnschädigung und die Fußschädigung, um sie auf öffentlichem Gebiete vom Ersatz zu befreien,
7die Grubenschädigung, um sie vom Ersatz für Geräte zu befreien. — Nach R. Jehuda aber, nach dem man bei der Grubenschädigung auch für Geräte ersatzpflichtig ist? — Um bei Schädigung eines Menschen vom Ersatz zu befreien.
8[Die Schädigung durch] einen Menschen, um ihn zur Leistung der vier Zahlungen zu verpflichten;
9die Feuerschädigung, um vom Ersatz für das Verborgene zu befreien. — Nach R. Jehuda aber, nach dem man bei einer Feuerschädigung auch für das Verborgene ersatzpflichtig ist? —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.