Bava Kamma — Blatt 6a
1Um den Fall einzuschließen, wenn es einen Acker angebrannt oder Steine angesengt hat.
2DAS GEMEINSAME AN IHNEN IST. Was schließt dies ein? Abajje erwiderte: Dies schließt den Fall ein, wenn man einen Stein, ein Messer oder ein Gepäckstück auf der Spitze des Daches hingelegt hat und sie durch einen gewöhnlichen Wind herabgefallen sind und Schaden angerichtet haben. —
3In welchem Falle: haben sie den Schaden im Fluge angerichtet, so ist es ja ebenso wie beim Feuer:
4beim Feuer wirkt eine fremde Kraft mit, es ist dein Eigentum und die Bewachung liegt dir ob, ebenso wirkt auch bei diesen eine fremde Kraft mit, sie sind dein Eigentum und die Bewachung liegt dir ob;
5und wenn nachdem sie einen Ruhepunkt erreicht haben, so gelten sie ja, wenn man ihren Besitz aufgegeben hat, sowohl nach Rabh als auch nach Šemuél, als Grube:
6die Grube ist von Anfang an Schaden anzurichten geeignet, (sie ist dein Eigentum) und die Bewachung liegt dir ob, ebenso sind auch diese von Anfang an Schaden anzurichten geeignet, (sie sind dein Eigentum) und die Bewachung liegt dir ob,
7und wenn man ihren Besitz nicht aufgegeben hat, nach Šemuél, welcher sagt, man folgere solche Fälle von der Grubenschädigung, als Grube!? —
8Tatsächlich, wenn man ihren Besitz aufgegeben hat, sie gleichen aber nicht der Grube: bei der Grube wirkt keine andere Kraft mit, während bei diesen eine andere Kraft mitwirkt.
9Aber das Feuer beweist [das Entgegengesetzte.
10Entgegnet man:] wohl gilt dies vom Feuer, weil es seine Art ist, sich fortzubewegen und Schaden anzurichten,
11so beweist die Grube [das Entgegengesetzte]. Und die Replikation wiederholt sich.
12Raba erwiderte: Dies schließt eine Grube ein, die unter den Füßen der Menschen und der Tiere umherrollt. —
13In welchem Falle: hat man ihren Besitz aufgegeben, so gilt ja eine solche sowohl nach Rabh als auch nach Šemuél als Grube,
14denn eine Grube ist von Anfang an Schaden anzurichten geeignet, und die Bewachung liegt dir ob, ebenso ist auch eine solche von Anfang an Schaden anzurichten geeignet und die Bewachung liegt dir ob,
15und hat man den Besitz nicht aufgegeben; so gilt ja eine solche nach Šemuél, welcher sagt, all diese Fälle seien von der Grubenschädigung zu folgern, als Grube!? —
16Tatsächlich, wenn man ihren Besitz aufgegeben hat, sie gleicht aber nicht der Grube: bei der Grube hat ja seine Tat es verursacht, während bei dieser nicht seine Tat es verursacht hat.
17Aber von [der Schädigung] durch einen Ochsen ist [das Entgegengesetzte] zu beweisen.
18[Entgegnet man:] wohl gilt dies beim Ochsen, weil es seine Art ist, zu gehen und Schaden anzurichten, so ist von der Grube [das Entgegengesetzte] zu beweisen.
19Die Replikation wiederholt sich: die Eigenheit der einen gleicht nicht der Eigenheit der anderen&c.
20R. Ada b. Ahaba erwiderte: Dies schließt folgende Lehre ein: in all diesen Fällen, von denen sie es gesagt haben, daß beispielsweise das Öffnen der Rinnen und das Ausbaggern der Kanäle nur im Sommer verboten, in der Regenzeit aber erlaubt sei, ist man, obgleich dazu befugt, wenn dadurch Schaden angerichtet worden ist, zur Ersatzleistung verpflichtet. —
21In welchem Falle: ist der Schaden im Fluge angerichtet worden, so geschieht dies ja durch ihn direkt,
22und wenn nachdem [der Schmutz] einen Ruhepunkt erreicht hat, so gilt er ja, wenn man den Besitz aufgegeben hat, sowohl nach Rabh als auch nach Šemuél als Grube: eine Grube ist von Anfang an zur Schädigung geeignet, (sie ist dein Eigentum) und die Bewachung liegt dir ob, ebenso ist auch dieser von Anfang an zur Schädigung geeignet (er ist dein Eigentum) und die Bewachung liegt dir ob,
23und wenn man den Besitz nicht aufgegeben hat, nach Šemuél, welcher sagt, all diese Fälle seien von der Grubenschädigung zu folgern, als Grube!? —
24Tatsächlich, wenn man den Besitz aufgegeben hat, doch gleicht dies nicht der Grube; eine Grube ist ohne Befugnis errichtet worden, hierbei aber ist es mit Befugnis erfolgt. Aber von der Schädigung
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.