Bava Kamma — Blatt 64b
1Dies ist ja demnach tatsächlich ein Einwand!? –
2Dies ist zu widerlegen: daß alles einbegriffen ist, wird ja aus der letzten Generalisierung entnommen, und diese selbst wird durch [das Wort] lebend ausgedrückt.
3Was nützt nun [die Deduktion durch] Generalisierung, Spezialisierung und Generalisierung; wenn etwa um alles andere einzuschließen, so heißt es ja lebend, also nur Lebewesen, anderes aber nicht; daher rauß es auch heißen: wenn [finden] gefunden wird. –
4Die beiden Generalisierungen stehen ja aber nebeneinander!? Rabina erwiderte: Im Westen sagen sie, überall, wo die beiden Generalisierungen nebeneinander stehen, sei die Spezialisierung zwischen beide zu setzen [und die Deduktion durch] Generalisierung und Spezialisierung anzuwenden,
5somit setze man [das Wort] Ochs zwischen finden und gefunden. Was soll dies nun einschließen: wenn etwa Lebewesen, so geht dies ja aus lebend hervor, doch wohl Dinge, die keine Lebewesen sind. Man deduziere also wie folgt: wie das Speziellgenannte beweglich und selbst Geld ist, ebenso auch alles andere, was beweglich und selbst Geld ist.
6Ferner schiebe man [das Wort] Esel zwischen finden und gefunden. Was soll dies nun einschließen: wenn etwa Dinge, die keine Lebewesen sind, so geht dies ja schon aus Ochs hervor, vielmehr schließt dies gekennzeichnete Dinge ein. –
7Wozu ist demnach [das Wort] Schaf nötig? – Hierbei ist vielmehr [die Regel von der] Einschließung, Ausschließung und Einschließung anzuwenden. Dies nach einer Lehre der Schule R. Jišma͑éls,
8denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Es heißt zweimalim Wasser, dies ist nicht eine Generalisierung und Spezialisierung, sondern eine Einschließung, Ausschließung und Einschließung, wonach alles einzuschließen ist; einbegriffen sind also alle Dinge. –
9Wozu sind demnach alle jene Spezialisierungen nötig!? – Eine schließt Grundstücke aus, eine schließt Sklaven aus, eine schließt Schuldscheine aus, und [die Worte] Diebstahl und lebend sind wegen der Lehre Rabhs nötig, denn er sagte, beim Grundersatze richte man sich nach dein Werte beim Stehlen. –
10Wofür verwendet derjenige, welcher sagt, einer spreche von einem wirklichen Diebe und einer von [einem Depositar], der den Einwand des Diebstahls macht, der es also hinsichtlich des wirklichen Diebes folgert aus [dem Schriftverse] wenn der Dieb gefunden wird, [die Worte] finden, gefunden? –
11Diese verwendet er für eine Lehre des Raba b. Ahilaj, denn Raba b. Ahilaj sagte: Was ist der Grund Rabhs, welcher sagt, wenn jemand etwas, worauf eine Geldbuße gesetzt ist, freiwillig eingestanden hat und darauf Zeugen kommen, sei er frei? Weil es heißt: finden, gefunden; finden, durch Zeugen, gefunden, durch die Richter, ausgenommen der Fall, wenn jemand sich selbst beschuldigt. –
12Woher weiß es nun derjenige, welcher sagt, beide sprechen von [einem Depositar], der den Einwand des Diebstahls macht, nach welchem [die Worte] finden, gefunden auf einen wirklichen Dieb deuten, von einem, der sich selbst beschuldigt? – Aus:den die Richter schuldig sprechen; nicht aber, wenn er selber sich beschuldigt. –
13Wofür verwendet derjenige, welcher sagt, einer spreche von einem wirklichen Diebe und einer von [einem Depositar], der den Einwand des Diebstahls macht, nach welchem also [die Worte] finden, gefunden auf den Fall deuten, wenn jemand sich selber beschuldigt, [die Worte:] den schuldig sprechend – Er kann dir erwidern: diese deuten darauf, daß, wer eine Handlung, auf die eine Geldbuße gesetzt ist, freiwillig eingesteht, frei sei.
14Derjenige aber, welcher sagt, beide sprechen von [einem Depositar], der den Einwand des Diebstahls macht, ist der Ansicht, wenn jemand eine Handlung, auf die eine Geldbuße gesetzt ist, freiwillig eingesteht und darauf Zeugen kommen, sei er schuldig. –
15Nach demjenigen aber, welcher sagt, einer spreche von einem wirklichen Diebe und einer von [einem Depositar], der den Einwand des Diebstahls macht, nach dem es hinsichtlich eines Diebes aus jenem Schriftverse entnommen wird, sind allerdings [die Worte] finden, gefunden wegen der Lehre des Raba b. Ahilaj nötig, wozu aber sind all jene Spezialisierungen nötig? –
16Wegen einer Lehre der Schule R. Jišma͑éls, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Wenn ein Abschnitt, der schon vorhanden ist, wiederholt wird, so wurde er nur wegen einer in diesem vorkommenden Neuerung wiederholt. –
17Vielleicht [zahlt] auch ein wirklicher Dieb nur dann, wenn er geschworen hat!? –
18Dies ist nicht einleuchtend, denn es wird gelehrt: R. Ja͑qob sagte: Doppelt soll er bezahlen, ohne Schwur. Du sagst ohne Schwur, vielleicht ist dem nicht so, sondern nur wenn er geschworen hat? Ich will dir sagen: dem wäre ja auch so. –
19Was heißt: dem wäre ja auch so? Abajje erwiderte: Sollte doch der Allbarmherzige nicht geschrieben haben, daß ein Dieb doppelt bezahlen müsse, und man würde [dies durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert haben, von [einem Depositar], der den Einwand des Diebstahls macht: wenn die Schrift von [einem Depositar], der den Einwand des Diebstahls macht, in dessen Besitz die Sache auf erlaubte Weise gekommen ist, sagt, er müsse das Doppelte bezahlen, um wieviel mehr ein wirklicher Dieb, in dessen Besitz die Sache auf verbotene Weise gekommen ist.
20Wenn nun der Allbarmherzige auch von einem wirklichen Diebe sagt, er müsse das Doppelte bezahlen, so lehrt dies, daß dies auch ohne Schwur zu erfolgen habe. –
21Sind denn [die Worte] finden, gefunden hierfür zu verwenden, sie sind ja für folgende Lehre nötig :Hand,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.