Bava Kamma — Blatt 65b

1Die Weisen sagen :Den Wert und ein Fünftel, wird der Wert gezahlt, so ist auch das Fünftel zu zahlen, wird nicht der Wert gezahlt, so ist auch das Fünftel nicht zu zahlen. R. Šimo͑n b. Joḥaj sagte : Wird das Doppelte gezahlt, so ist weder das Fünftel zu zahlen noch das Schuldopfer darzubringen.

2Hier heißt es also, nach R. Ja͑qob werde ihm für das Fünftel das Doppelte angerechnet. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es früher vier Zuz wert war und später vier Zuz wert ist, wieso kann für das Fünftel das Doppelte angerechnet werden,

3das Doppelte beträgt ja vier Zuz und das Fünftel einen Zuz!? Wahrscheinlich also, wenn es früher vier Zuz wert war und später einen Zuz wert ist, sodaß sowohl das Doppelte als auch das Fünftel je einen Zuz betragen.

4Hieraus also, daß man sich beim Stammbetrage nach dem Werte beim Stehlen und beim Doppelten und Vier- oder Fünffachen nach dem Werte bei der Gerichtsverhandlung richte.

5Raba erwiderte: Tatsächlich, wenn es früher vier Zuz wert war und auch später vier wert ist, wenn du aber einwendest, das Doppelte betrage vier und das Fünftel dagegen nur einen Zuz, [so ist zu erwidern:] hier werde von dem Falle gesprochen, wenn er viermal geschworen und eingestanden hat, und die Tora hat durch [den Ausdruck] seine Fünftel

6mehrere Fünftel zu einem Stammbetrage vorgeschrieben.

7Der Meister sagte: Die Weisen sagen: Den Wert und ein Fünftel, wird der Wert gezahlt, so ist auch das Fünftel zu zahlen, wird nicht der Wert gezahlt, so ist auch das Fünftel nicht zu zahlen. Demnach ist das Schuldopfer wohl darzubringen.

8Das Fünftel wohl deshalb nicht, weil es heißt: den Wert und ein Fünftel, somit sollte er doch auch das Schuldopfer nicht darbringen, denn es heißt: den Wert und ein Fünftel und ein Schuldopfer!? –

9Die Rabbanan können dir erwidern: [die Partikel] ein teilt den Schriftvers. –

10Und R. Šimo͑n b. Joḥaj!? – Das und (ein) verbindet ihn. – Und die Rabbanan!? – Sie können dir erwidern: sollte doch der Allbarmherzige weder das und noch das ein geschrieben haben. –

11Und R. Šimo͑n b. Joḥaj!? – Er kann dir erwidern: [die Partikel] ein konnte nicht fortgelassen werden, da sie die Zahlung an Gott von der Zahlung an einen Gemeinen trennt; das und dient daher als Verbindung.

12R. Ilea͑ sagte: Wenn jemand ein Lamm gestohlen hat und es zum Widder geworden ist, oder ein Kalb und es zum Ochsen geworden ist, so ist die Änderung in seinem Besitze erfolgt und er hat sie geeignet; wenn er sie darauf schlachtet oder verkauft, so schlachtet er seines oder verkauft seines.

13R. Ḥanina wandte gegen R. Ilea͑ ein : Wenn jemand ein Lamm gestohlen hat und es zum Widder geworden ist, ein Kalb und es zum Ochsen geworden ist, so hat er das Doppelte und das Vier- oder Fünffache nach dem Zustande beim Stehlen zu zahlen. Wieso braucht er dies nun zu zahlen, wenn du sagst, er habe sie durch die Änderung geeignet, er hat ja seines geschlachtet und seines verkauft!?

14Dieser erwiderte: Wieso hat er, wenn er sie durch die Änderung nicht eignet, den Grundersatz nach dem Zustande beim Stehlen zu zahlen, er sollte ihn doch nach dem jetzigen Zustande leisten!?

15Jener entgegnete: Nach dem jetzigen Zustande braucht die Zahlung deshalb nicht zu erfolgen, weil er zu ihm sagen kann: habe ich dir etwa einen Ochsen gestohlen, habe ich dir etwa einen Widder gestohlen!? Dieser erwiderte: Der Allbarmherzige schütze uns vor einer solchen Ansicht! Jener entgegnete: Im Gegenteil, der Allbarmherzige schütze uns vor deiner Ansicht!

16R. Zera wandte ein: Sollte er sie doch durch die Änderung des Namens eignen!?

17Raba erwiderte: Ein einen Tag alter Ochs heißt Ochs und ein einen Tag alter Widder heißt Widder. Ein einen Tag alter Ochs heißt Ochs, denn es heißt:wenn ein Ochs oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird.

18Ein einen Tag alter Widder heißt Widder, denn es heißt:und Widder aus deiner Herde habe ich nicht gegessen; hat er etwa nur Widder nicht gegessen und Lämmer wohl? Wahrscheinlich heißt auch ein einen Tag alter Widder Widder. –

19Allenfalls ist dies ja ein Einwand!? R. Šešeth erwiderte: Hier ist die Ansicht der Schule Šammajs vertreten, daß [die Sache] trotz der Änderung im ursprünglichen Besitze verbleibe und er sie dadurch nicht eigne.

20Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand [einer Hure] Weizen als Lohn gegeben und sie daraus Mehl, Oliven und sie daraus Öl, oder Trauben und sie daraus Wein gemacht hat, so sind sie, wie das Eine lehrt, verboten, und wie ein Anderes lehrt, erlaubt. Hierzu sagte R. Joseph: Gorjon aus Asporaq lehrte, nach der Schule Šammajs seien sie verboten und nach der Schule Hillels seien sie erlaubt. –

21Was ist der Grund der Schule Šammajs? – Es heißt :auch, dies schließt auch ihre Umgestaltungen ein. – Und die Schule Hillels!? – Diese, nicht aber ihre Umgestaltungen. –

22Und die Schule Šammajs!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.