Bava Kamma — Blatt 66b

1so kann er [zum Eigentümer] sagen: da hast du deines. Jener hat ja, sobald die Zeit heranreicht, an der es verboten wird, es aufgegeben, und wenn man sagen wollte, durch die Desperation erfolge eine Aneignung, wieso kann er zu ihm sagen: da hast du deines, er müßte ihm ja den richtigen Ersatz zahlen!?

2Dieser erwiderte: Ich spreche nur von dem Falle, wenn der eine es aufgegeben hat und der andere es sich aneignen will, hierbei aber hat zwar der eine es aufgegeben, der andere aber wollte es nicht eignen.

3Abajje wandte gegen Rabba ein:Sein Opfer, nicht aber das geraubte. In welchem Falle: wollte man sagen, vor der Desperation, so ist dies ja selbstverständlich, wozu ist hierfür ein Schriftvers nötig;

4doch wohl nach der Desperation; somit ist hieraus zu entnehmen, daß durch die Desperation keine Aneignung erfolge!?

5Raba sprach zu ihm: Es wird gelehrt:Sein Lager, nicht aber das geraubte.

6Nach deiner Auffassung [wäre auch hierbei einzuwenden:] in welchem Falle: wollte man sagen, wenn er Wolle geraubt und daraus ein Lager gefertigt hat, so gibt es ja keinen, welcher sagt, durch eine getätigte Änderung erfolge keine Aneignung; du mußt also erklären, wenn er ein fremdes Lager geraubt hat, ebenso auch hierbei, wenn er ein fremdes Opfer geraubt hat.

7Abajje wandte gegen R. Joseph ein: Felle eines Privatmannes werden durch die Bestimmung verunreinigungsfähig,

8die eines Gerbers werden durch die Bestimmung nicht verunreinigungsfähig,

9die eines Diebes werden durch die Bestimmung verunreinigungsfähig, die eines Räubers werden durch die Bestimmung nicht verunreinigungsfähig.

10R. Šimo͑n sagt, umgekehrt: die eines Räubers werden durch die Bestimmung verunreinigungsfähig, die eines Diebes werden durch die Bestimmung nicht verunreinigungsfähig, weil der Eigentümer sie nicht aufgegeben hat.

11Hieraus ist also zu entnehmen, daß durch die Desperation eine Aneignung erfolge!? Dieser erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn er sie beschnitten hat.

12Rabba b. R. Ḥanan wandte ein: Hier wird ja von einer Speisedecke gesprochen, und bei einer Speisedecke ist ja das Beschneiden nicht erforderlich!?

13Wir haben nämlich gelernt: Eine Sache, an der keine Arbeit mehr fehlt, wird durch die Bestimmung verunreinigungsfähig, und an der noch eine Arbeit fehlt, wird durch die Bestimmung nicht verunreinigungsfähig, ausgenommen die Speisedecke.

14Vielmehr, sagte Raba, diesen Einwand hielt Rabba dem R. Joseph zweiundzwanzig Jahre vor, und erst als R. Joseph den Vorsitz erhielt, erklärte er es: die Änderung durch den Namen gleicht der Änderung durch eine Tätigkeit;

15die Änderung durch eine Tätigkeit gilt aus dem Grunde als solche, weil es vorher Holz und nachher Gerät heißt, ebenso verhält es sich hierbei auch bei der Änderung des Namens: vorher hieß es Fell und nachher heißt es Decke. –

16Aber auch bei [der Lehre vom] Balken ist ja eine Änderung des Namens vorhanden, denn vorher heißt er Klotz und nachher heißt er Balken, dennoch haben wir gelernt, daß man für einen geraubten, in einem Palaste eingebauten Balken nur den Wert beanspruchen könne, als Vorsorge für die Bußfertigen;

17also nur aus Vorsorge für die Bußfertigen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.