Bava Kamma — Blatt 67a

1sonst aber müßte er ihn in seiner ursprünglichen Beschaffenheit zurückgeben!? R. Joseph erwiderte: Ein Balken behält seinen Namen; denn es wird gelehrt :Das Rippenwerk des Hauses, das sind die Füllungen, die Träger, das sind die Balken.

2R. Zera erwiderte: Wenn die Sache zurück in ihre ursprüngliche Beschaffenheit umgewandelt werden kann, so gilt die Änderung des Namens nicht als Änderung. –

3Gilt denn die Änderung des Namens, selbst wenn die Sache nicht zurück in ihre ursprüngliche Beschaffenheit verwandelt werden kann, als Änderung, eine Rinne heißt ja vorher Holzscheit und nachher Rinne, dennoch wird gelehrt: Eine Rinne, die man zuerst ausgehöhlt und nachher eingesetzt hat, macht das Tauchbad untauglich,

4und die man zuerst eingesetzt und nachher ausgehöhlt hat, macht das Tauchbad nicht untauglich.

5Wenn man nun sagen wollte, die Änderung des Namens sei von Bedeutung, so sollte sie es doch untauglich machen, auch wenn man sie zuerst eingesetzt und nachher ausgehöhlt hat!? –

6Anders ist es beim Gesetze vom Geschöpften, das nur rabbanitisch ist. – Demnach sollte dies auch vom ersten Falle gelten!? – In diesem Falle gilt sie getrennt als Gerät, im anderen aber gilt sie getrennt nicht als Gerät.

7Man wandte ein: Wenn ein Dieb, ein Räuber oder ein Gewalttäter etwas zum Heiligen, zur Hebe oder zum Zehnten bestimmt, so ist es gültig!? –

8Ich will dir sagen, hier ist eine Änderung des Namens vorhanden, denn vorher hieß es Unverzehntetes und nachher heißt es Verzehntetes, vorher hieß es Profanes und nachher heißt es Heiliges.

9R. Ḥisda sagte im Namen R. Jonathans: Woher daß durch die Änderung eine Aneignung erfolge? Es heißt :so soll er das Geraubte, das er geraubt hat, zurückerstatten; wozu heißt es: das er geraubt hat? Wenn im selben Zustande, wie er es geraubt hat, so erstatte er es zurück, wenn aber nicht, so ersetze er den Wert in Geld. –

10Aber [die Worte :] das er geraubt hat, schließen ja den Raub seines Vaters aus, daß nämlich für den Raub seines Vaters das Fünftel nicht zu zahlen sei!? –

11Der Allbarmherzige sollte ja geschrieben haben: so soll er seinen Raub zurückerstatten, wenn es aber heißt: das er geraubt hat, so ist beides zu entnehmen.

12Manche lesen : R. Ḥisda sagte im Namen R. Jonathans : Woher, daß durch die Änderung keine Aneignung erfolge? Es heißt: so soll er das Geraubte zurückerstatten, auf jeden Fall. – Es heißt ja aber: das er geraubt hat!? – Dies besagt, daß er nur für seinen eigenen Raub das Fünftel zufügen müsse, nicht aber für den Raub seines Vaters.

13U͑la sagte: Woher, daß durch die Desperation keine Aneignung erfolge? Es heißt :ihr bringet Geraubtes und Lahmes und Krankes herbei; das Geraubte gleich dem Lahmen: wie es für das Lahme kein Mittel mehr gibt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.