Bava Kamma — Blatt 68a

1Wieso braucht er nun, wenn man sagen wollte, durch die Desperation erfolge eine Aneignung, das Vier- oder Fünffache zu zahlen, er hat ja seines geschlachtet, seines verkauft!? –

2Ich will dir sagen, wie Raba erklärt hat: weil er die Sünde wiederholt hat, ebenso auch hierbei: weil er die Sünde wiederholt hat. –

3Komm und höre: Und es schlachtet oder verkauft, wie das Schlachten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, ebenso der Verkauf, wenn er nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

4Wann, wollte man sagen, vor der Desperation, wieso kann er nicht mehrrückgängig gemacht werden ; doch wohl nach der Desperation. Wieso braucht er nun, wenn du sagen wolltest, er habe es geeignet, das Vier- oder Fünffache zu zahlen, er hat ja seines geschlachtet, seines verkauft!? –

5Wie R. Naḥman erklärt hat: ausgenommen der Fall, wenn er es auf dreißig Tage verkauft hat, ebenso auch hierbei: ausgenommen der Fall, wenn er es auf dreißig Tage verkauft hat.

6Man wandte ein: Wenn jemand etwas gestohlen hat und ein anderer kommt und es von ihm stiehlt, so hat der erste das Doppelte und der zweite nur den Grundwert zu zahlen.

7Wenn jemand etwas gestohlen und es verkauft hat, und ein anderer kommt und es stiehlt, so hat der erste das Vier- oder Fünffache und der andere das Doppelte zu zahlen. Wenn jemand etwas gestohlen und es geschlachtet hat, und ein anderer kommt und es von ihm stiehlt, so muß der erste das Vier- oder Fünffache zahlen, der zweite aber hat nicht das Doppelte, sondern nur den Grundwert zu zahlen.

8Im Mittelsatze wird also gelehrt, daß, wenn jemand etwas gestohlen und verkauft hat und darauf ein anderer es stiehlt, der erste das Vier- oder Fünffache und der zweite das Doppelte zahlen müsse.

9Wann, wollte man sagen, vor der Desperation, wieso braucht der zweite das Doppelte zu zahlen, es gibt ja niemand, welcher sagt, eine Aneignung könne durch die Ortsveränderung ohne Desperation erfolgen; doch wohl nach der Desperation.

10Weshalb braucht er nun, wenn du sagen wolltest, durch die Desperation erfolge eine Aneignung, das Vier- oder Fünffache zu zahlen, er hat ja seines verkauft!?

11Ferner heißt es im Anfangsatze, daß, wenn jemand etwas gestohlen hat und ein anderer kommt und es von ihm stiehlt, der erste das Doppelte und der zweite nur den Grundwert zu zahlen habe.

12Merke, wir sprechen ja von dem Falle, wenn es nach der Desperation erfolgt ist, und wenn du sagen wolltest, durch die Desperation erfolge eine Aneignung, weshalb braucht der zweite nur den Grundwert zu zahlen!? Hieraus ist vielmehr zu schließen, daß durch die Desperation keine Aneignung erfolge. Dies ist also ein Einwand gegen Rabh.

13Raba erwiderte: Glaubst du etwa, diese Lehre sei eine korrekte? Im Schlußsatze lehrt er, daß, wenn jemand gestohlen und es geschlachtet hat, und darauf ein anderer kommt und es stiehlt, der erste das Vier- oder Fünffache und der zweite nur den Grundwert zu zahlen habe; gibt es denn jemand, welcher sagt, durch die tätliche Veränderung erfolge keine Aneignung!?

14Vielmehr spricht das ganze von dem Falle, wenn es vor der Desperation erfolgt ist, und zwar wende man den Schlußsatz mit dem Mittelsatze und den Mittelsatz mit dem Schlußsatze um und lese wie folgt: wenn jemand etwas gestohlen und verkauft hat, und ein anderer kommt und es stiehlt, so hat der erste das Vier- oder Fünffache und der zweite nur den Grundwert zu zahlen, denn durch die Ortsveränderung ohne Desperation erfolgt keine Aneignung.

15Wenn jemand etwas gestohlen und geschlachtet hat, und ein anderer kommt und es stiehlt, so hat der erste das Vier- oder Fünffache und der zweite das Doppelte zu zahlen, weil jener es durch die tätliche Veränderung geeignet hat.

16R. Papa erklärte: Tatsächlich wende man sie nicht um, denn im Schlußsatze ist die Ansicht der Schule Šammajs vertreten, welche sagt, [die Sache] verbleibe trotz der Veränderung in ihrem früheren Besitze. –

17Demnach ist ja aua dem Anfangsatze und dem Mittelsatze ein Einwand gegen Rabh zu erheben!?

18R. Zebid erwiderte: Tatsächlich spricht das ganze von dem Falle, wenn es vor der Desperation erfolgt ist, denn hier handelt es sich um den Fall, wenn der Eigentümer es aufgegeben hat, erst wenn es zum Käufer kam, nicht aber als es noch beim Diebe war; hier liegt also Desperation und Ortsveränderung vor.

19Man glaube aber nicht, Desperation und Ortsveränderung seien erforderlich, vielmehr eignet es der Dieb auch durch Desperation allein,

20nur kann es nicht anders als in einem solchen Falle vorkommen, daß beide, der erste Dieb und der zweite Dieb, zahlen müssen.

21Es wurde gelehrt: Wenn er es vor der Desperation verkauft, so ist er, wie R. Naḥman sagt, schuldig, und wie R. Šešeth sagt, frei.

22R. Naḥman sagt, er sei schuldig, denn der Allbarmherzige sagt: und es verkauft, und dieser hat es ja verkauft, einerlei ob vor der Desperation oder nach der Desperation. R. Šešeth sagt, er sei frei, da seine Schuld erst nach der Desperation erfolgt, wo seine Handlung von Wirkung ist, nicht aber vor der Desperation, wo seine Handlung nicht von Wirkung ist, denn [der Verkauf] muß dem Schlachten gleichen, wobei seine Handlung von Wirkung ist.

23R. Šešeth sprach: Woher entnehme ich dies? Es wird gelehrt : R. A͑qiba sagte : die Tora sagt deshalb, wenn er es schlachtet oder verkauft, müsse er das Vier- oder Fünffache zahlen, weil er sich in die Sünde eingewurzelt hat.

24Wann, wollte man sagen, vor der Desperation, so ist ja keine Einwurzelung erfolgt; doch wohl nach der Desperation. Raba erwiderte: Weil er die Sünde wiederholt hat. –

25Komm und höre: Und es schlachtet oder verkauft, wie das Schlachten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, ebenso der Verkauf, wenn er nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Wann, wollte man sagen, vor der Desperation, wieso kann er nicht mehr rückgängig gemacht werden; doch wohl nach der Desperation; somit ist hieraus zu schließen, daß die Schuld erst nach der Desperation erfolge!? R. Naḥman erwiderte: Dies schließt den Fall aus, wenn er es auf dreißig Tage verkauft hat.

26Auch R. Elea͑zar ist der Ansicht, die Schuld erfolge erst nach der Desperation, denn R. Elea͑zar sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.