Bava Kamma — Blatt 69a

1wenn aber: du bist verpflichtet, es ihm zurückzugeben, und er es schlachtet oder verkauft, so muß er das Vier- oder Fünffache zahlen, denn solange die Sache noch nicht erledigt ist, ist er ein Dieb. –

2In dem Falle, wenn sie zu ihm gesagt haben: du bist verpflichtet, es ihm zurückzugeben.

3Der Text. R. Joḥanan sagte: Wenn jemand etwas geraubt und der Eigentümer sich davon nicht losgesagt hat, so können beide es dem Heiligtume nicht weihen, der eine, weil es nicht sein Eigentum ist, und der andere, weil es nicht in seinem Besitze ist. – Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, R. Joḥanan sagte ja, die Halakha sei nach einer anonymen Lehre zu entscheiden,

4und eine solche lehrt: Den vierjährigen Weinberg kennzeichnet man mit Erdschollen. Dies bedeutet nämlich, er gleiche der Erde: wie von der Erde ein Nutzen zu haben ist, ebenso ist auch von diesem, wenn man ihn auslöst, ein Nutzen zu haben. Das Ungeweihte [kennzeichnet man] mit Scherben.

5Dies bedeutet nämlich, es gleiche einer Scherbe: wie von einer Scherbe kein Nutzen zu haben ist, ebenso ist auch von diesem kein Nutzen zu haben.

6Grabstätten [kennzeichnet man] mit Kalk. Ein Kennzeichen, das weiß ist wie Knochen. Man verrührt ihn und gießt ihn hinauf, damit er noch weißer werde.

7R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Dies nur im Siebentjahre, weil [die Früchte] dann Freigut sind,

8in den übrigen Jahren des Septenniums aber lasse man den Frevler fressen, daß er sterbe.

9Die Strengfrommen hinterlegen das Geld und sprechen: was hier gesammelt worden ist, sei durch dieses Geld ausgeweiht.

10Wolltest du erwidern, der Autor der Lehre von den Strengfrommen sei R. Šimo͑n b. Gamliél, und R. Joḥanan habe dies nicht von einer anonymen Lehre eines einzelnen gesagt,

11so sagte ja Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, daß überall, wo R. Šimo͑n b. Gamliél etwas in unserer Mišna lehrt, die Halakha wie er sei, außer bei [den Lehren] vom Bürgen, vom Ereignisse in Çajdan und vom nachträglichen Beweise!? –

12Ich will dir sagen, lies nicht: was hier gesammelt worden ist, sondern: was hier gesammelt werden wird. –

13Kann R. Joḥanan dies gesagt haben, R. Joḥanan sagte ja: die Strengfrommen und R. Dosa lehrten dasselbe, und R. Dosa sagt ja: gesammelt worden ist!?

14Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda sagt, morgens trete der Eigentümer vor und spreche: was die Armen heute sammeln werden, sei Freigut;

15R. Dosa sagt, er spreche abends: was die Armen gesammelt haben, sei Freigut!? –

16Wende es um, R. Jehuda mit R. Dosa, und R. Dosa mit R. Jehuda. – Wozu brauchst du diese Lehre umzuwenden, wende doch den Ausspruch R. Joḥanans um und lies: die Strengfrommen und R. Jehuda lehrten dasselbe!? –

17Ich will dir sagen, es geht nicht anders, als diese Lehre umzuwenden; in dieser wird gelehrt, daß es nach R. Jehuda eine fiktive Sonderung gebe, während wir aus einer anderen Stelle wissen, daß es nach R. Jehuda keine fiktive Sonderung gebe. Wir haben gelernt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.