Bava Kamma — Blatt 6b

1durch einen Ochsen ist [das Entgegengesetzte] zu beweisen.

2[Erwidert man:] wohl gilt dies bei einem Ochsen, weil es seine Art ist, zu gehen und Schaden anzurichten,

3so ist von der Grube [das Entgegengesetzte] zu beweisen. Und die Replikation wiederholt sich.

4Rabina erwiderte: Dies schließt das ein, was wir gelernt haben: Wenn eine Wand oder ein Baum auf öffentliches Gebiet gefallen sind und Schaden angerichtet haben, so ist [der Eigentümer] von der Ersatzleistung frei. Hatte man ihm eine Frist zum Niederhauen des Baumes oder zur Niederreißung der Wand gegeben, so ist er, wenn sie innerhalb dieser Frist umgefallen sind und Schaden angerichtet haben, frei, und wenn nach Ablauf dieser Frist, schuldig. —

5In welchem Falle: hat er den Besitz aufgegeben, so gelten sie ja nach Rabh und nach Šemuél als Grube; bei einer Grube ist eine Schädigung gewöhnlich, (sie ist dein Eigentum) und die Bewachung liegt dir ob, ebenso ist auch bei diesen eine Schädigung gewöhnlich und die Bewachung liegt dir ob,

6und hat er den Besitz nicht aufgegeben, so gelten sie ja nach Šemuél, welcher sagt, sie alle seien von der Grubenschädigung zu folgern, als Grube!? —

7Tatsächlich, wenn er den Besitz aufgegeben hat, sie gleichen aber nicht der Grube; die Grube ist mit der Errichtung zur Schädigung geeignet, diese aber nicht. Aber von der Schädigung durch einen Ochsen ist [das Entgegengesetzte] zu beweisen.

8[Erwidert man:] wohl gilt dies vom Ochsen, weil es seine Art ist umherzugehen und Schaden anzurichten,

9so ist von der Grube [das Entgegengesetzte] zu beweisen.

10Und die Replikation wiederholt sich.

11WENN SIE SCHADEN ANGERICHTET HABEN, SO IST DER SCHÄDIGER VERPFLICHTET [ḤAB]. Wieso heißt es ḥab, es sollte ja heißen ḥajab? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Dieser Autor ist Jerušalemite und gebraucht eine gekürzte Ausdrucksweise.

12DEN SCHADEN ZU ERSETZEN. Die Rabbanan lehrten:Das beste seines Feldes und das beste seines Weinberges soll er bezahlen; das beste des Feldes des Geschädigten und das beste des Weinberges des Geschädigten— so R. Jišma͑él.

13R. A͑qiba sagt, die Schrift will damit nur sagen, daß Schädigungen mit Gutem zu bezahlen seien, und um so mehr gilt dies beim Heiligen. —

14Nach R. Jišma͑él ist also, wenn [das Vieh] ein fettes [Beet] abgefressen hat, für ein fettes zu bezahlen, und wenn es ein mageres abgefressen hat, ebenfalls für ein fettes zu bezahlen!?

15R. Idi b. Abin erwiderte: Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn es eines von den Beeten abgefressen hat, und man nicht weiß, ob ein mageres oder ein fettes; es ist dann für ein fettes zu bezahlen.

16Raba entgegnete: Wenn man wüßte, daß es ein mageres abgefressen hat, so wäre nur für ein mageres zu bezahlen, wieso ist nun, wenn man nicht weiß, ob ein mageres oder ein fettes, für ein fettes zu bezahlen, wer vom anderen fordert, hat ja den Beweis anzutreten!?

17Vielmehr, erklärte R. Aḥa b. Ja͑qob, hier wird von dem Falle gesprochen, wenn das Gute des Geschädigten dem Schlechten des Schädigers gleicht,

18und ihr Streit besteht in folgendem: R. Jišma͑él ist der Ansicht, man schätze das [Gute] des Geschädigten, während R. A͑qiba der Ansicht ist, man schätze das des Schädigers. —

19Was ist der Grund R. Jišma͑éls? — Unten heißt es Feld und oben heißt es Feld, wie oben unter Feld das des Geschädigten zu verstehen ist, ebenso ist unten unter Feld das des Geschädigten zu verstehen. —

20Und R. A͑qiba? — Das beste seines Feldes und das beste seines Weinberges soll er bezahlen, dessen, der bezahlt. —

21Und R. Jišma͑él? — Man berücksichtige die Wortanalogie und man berücksichtige den Schriftvers. Man berücksichtige die Wortanalogie, wie ich erklärt habe;

22man berücksichtige den Schriftvers, in dem Falle, wenn der Schädiger Gutes und Schlechtes besitzt, der Geschädigte aber nur Gutes besitzt, und das Schlechte des Schädigers nicht soviel wert ist, wie das Gute des Geschädigten;

23er muß ihm dann mit seinem Guten bezahlen. Er kann zu ihm nicht sagen: nimm Schlechtes, vielmehr kann jener vom Guten einfordern.

24«R. A͑qiba sagt, die Schrift will damit nur sagen, daß Schädigungen mit Gutem zu bezahlen seien, und um so mehr gilt dies beim Heiligen.» Was heißt: und um so mehr gilt dies beim Heiligen?

25Wollte man sagen, wenn ein uns gehörender Ochs einen dem Heiligtume gehörenden Ochsen niedergestoßen hat, so sagt ja der Allbarmherzige:den Ochsen seines Nächsten, nicht aber den Ochsen des Heiligtums.

26Und wollte man sagen, wenn jemand eine Mine für den Tempelreparaturfonds gelobt hat, daß nämlich der Schatzmeister kommen und vom Guten einfordern könne,

27so kann ja dieser nicht mehr sein als ein Gläubiger,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.