Bava Kamma — Blatt 80a
1Ein Schlächter darf fortlaufend kaufen und schlachten, kaufen und halten, jedoch darf er das einzeln zurückbleibende keine dreißig Tage halten.
2Die Schüler fragten R. Gamliél : Darf man [ein Kleinvieh] züchten? Er erwiderte ihnen: Es ist erlaubt. – Wir haben ja aber gelernt, man dürfe nicht züchten? –
3Vielmehr, sie fragten wie folgt: darf man halten? Er erwiderte ihnen, es sei erlaubt, nur dürfe man es nicht hinauslassen, um mit der Herde zu weiden, vielmehr binde man es an den Fuß des Bettes.
4Die Rabbanan lehrten: Einst litt ein Frommer an Brustschmerzen, und als man die Ärzte befragte, sagten sie, es gebe für ihn kein anderes Mittel, als daß er jeden Morgen warme Milch sauge. Da holte man ihm eine Ziege, die man an den Fuß seines Bettes band, und er saugte von dieser jeden Morgen.
5Eines Tages besuchten ihn seine Kollegen, und als sie die am Fuße seines Bettes angebundene Ziege bemerkten, kehrten sie um, indem sie sprachen: Ein bewaffneter Räuber befindet sich in diesem Hause, und wir sollen zu ihm hineingehen !?
6Darauf ließen sie sich nieder und untersuchten [seine Lebensweise]; sie fanden aber keine andere Sünde an ihm haften, als die Sünde mit dieser Ziege. Auch er selber sprach bei seinem Hinscheiden: Ich weiß, daß an mir keine andere Sünde haftet, als die Suade mit dieser Ziege, indem ich die Worte meiner Kollegen übertreten habe.
7R. Jišma͑él sagte: Meine Vorfahren gehörten zu den Hausherren von Obergaliläa, und diese sind nur deshalb zerstört worden, weil sie ihr [Kleinvieh] in den Wäldern weiden ließen und in Geldsachen vor einzelnen Richtern verhandelten. Sie hatten zwar Wälder in der Nähe ihrer Häuser, aber dazwischen lag ein kleines [fremdes] Feld und sie ließen [das Vieh] über dasselbe laufen.
8Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Hirt Buße tut, so verpflichtet man ihn nicht, [seinen Viehbestand] sofort zu verkaufen, vielmehr kann er ihn nach und nach verkaufen. Ebenso verpflichtet man nicht einen Proselyten, dem Hunde und Schweine als Erbschaft zugefallen sind, diese sofort zu verkaufen, vielmehr kann er sie nach und nach verkaufen.
9Ebenso verpflichtet man nicht einen, der im Jisraéllande ein Haus zu kaufen oder eine Frau zu nehmen gelobt hat, es sofort zu tun, sondern bis er Passendes gefunden hat.
10Einst ereignete es sich, daß eine Frau, die ihr Sohn sehr ärgerte, aufsprang und schwor: ich weise keinen ab, der herankommt. Da drängten sich unwürdige Leute an sie heran. Als die Sache vor die Weisen kam, sprachen sie: Diese dachte nur an einen für sie würdigen.
11Wie sie gesagt haben, man dürfe kein Kleinvieh züchten, so sagten sie auch, daß man kein Kleinwild halten dürfe. R. Šimo͑n sagt, man dürfe Dorfhunde, Katzen, Affen und Heckenwiesel halten, weil sie das Haus säubern. – Welche heißen Heckenwiesel? R. Jehuda erwiderte: Das Šarçatier; manche lesen: das Ḥarzatier ; dessen Schenkel sind dünn und es hält sich zwischen den Rosenhecken auf. –
12Welches heißt [sonst] Kriechtier? – Dessen Schenkel kurz sind. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wir verhalten uns in Babylonien hinsichtlich des Kleinviehs wie im Jisraéllande. R. Ada b. Ahaba sprach zu R. Hona: Wie verhält es sich mit deinem?
13Dieser erwiderte: Meines hütet Ḥoba. Jener sprach: Will Ḥoba ihre Kinder begraben? Während der ganzen Lebensdauer des R. Ada b. Ahaba blieben R. Hona keine Kinder von der Ḥoba erhalten.
14Manche lesen: R. Hona sagte (im Namen Rabhs): Seitdem Rabh nach Babylonien gekommen ist, verhalten wir uns in Babylonien hinsichtlich des Kleinviehs wie im Jisraéllande.
15Rabh, Šemuél und R. Asi gingen einst zu einer Beschneidungsfeier, manche sagen, zu einem Geburtsfeste. Rabh trat nicht vor Šemuél ein,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.